Mordfall Charlotte Böhringer
18.03.2019 um 07:35SirMarvel schrieb:Für Dich, als jemand der aus der Distanz einen Urteilstext liest, mag eine Zuspitzung nachvollziehbar sein. Für Diejenigen die näher dran sind als Du - die Familie und Freunde - trotz über 90 Prozesstagen anscheinend nicht.Dass seine Familie und Freunde es nicht wahrhaben wollen, dass Bence seine Tante umgebracht hat (und deswegen eine Zuspitzung der Situation verneinen), kommt dir nicht in den Sinn?
Er arbeitete am 09.05. in der Parkgarage wo es den Streit gab und am 11.05. war er wieder dort um die Mitarbeiter zu sehen und den GF R. zu verabschieden. Natürlich wäre es dabei ein Leichtes seine Tante zu treffen. Dann erneut am 14. laut seinen Handy-Standortdaten. Sieht so eine "neue Dimension" aus?Der Besuch bei der Tante am Muttertag ist nach wie vor nicht bewiesen.
Und, ja, wenn er nach einem Streit mit Frau Böhringer mehrere Tage nicht zur Arbeit erscheint und das vorher noch nie vorkam, sieht das für mich nach einer neue Dimension (sprich: Zuspitzung der Situation) aus.
Bence Toth hatte in der Tat einen verifizierten Wettgewinn und hat ihn offenbar in den Sparstrumpf gesteckt. Na und? Was im Urteil steht ist mal wieder bemerkenswert... denn es suggeriert das Bence Toth wieder mal lügen würde und das Geld gestohlen wurde. Das der Wettgewinn, den er auch seinen Freund mitgeteilt hatte, Teil des ersparten Geldes sein konnte, kann ganz sicherlich niemand widerlegen. Wenn doch bitte ich um einen BELEG dafür, das es sich bei dem angesparten Geld nicht zum Teil um den damaligen Wettgewinn handelt.Wann war denn der damalige Wettgewinn, und warum sollte er das Geld in einem "Sparstrumpf" aufbewahren? Wie kommst du überhaupt zu der Annahme, dass er zu Hause größere Summen Bargeld aufbewahrte?
Es ging vor allem um den Sachverhalt, das der Geschäftsführer R. mit Frau Böhringer Probleme hatte, sie ihn los werden wollte und sie ihn zweimal abgemahnt hatte.Interessanterweise hat Frau Böhringer von ihrer Möglichkeit, Herrn R. nach der zweiten Abmahnung zu kündigen, keinen Gebrauch gemacht...so ernst ist es ihr mit dem Loswerdenwollen dieses Mitarbeiters also anscheinend nicht gewesen.
Mate Toth konnte laut Urteil zwar nichts zu einer möglicherweise gesponnenden Intrige sagen - zu dieser Intrige hatten allerdings wiederrum Frauke S. und selbst ihr Vater genaue Kenntnisse. Der Vater lehnte diese Intrige offenbar auch nachdrücklich ab.Quelle?