abberlineF schrieb:Im Fall Böhringer könnte ein ausführliches Interview mit Richter G. doch der Sache nur dienen?
Warum dann nur im Fall Böhringer? Entweder plaudern Richter generell in Talkshows oder sonstwo über ihre Fälle, wenn sie gefragt werden, oder sie lassen es grundsätzlich sein.
Solcher generellen Plauderei stehen Hinderungsgründe entgegen, zB das gesetzlich festgelegte Beratungsgeheimnis. Kein Mitglied der Strafkammer, auch die Schöffen nicht, dürfen nach außen tragen, wie die Beratung der Strafkammer abgelaufen ist, welcher Richtet/Schöffe warum für eine Verurteilung gestimmt hat und wer warum dagegen. All das zB würde Richter G. schon mal nicht offenlegen dürfen.
Dann die Interessen der verschiedenen Prozessbeteiligten, der Zeugen, der Gutachter, der Staatsanwälte, det Verteidiger, der Nebenkläger. Vielen davon wird es nicht recht sein, dass Richter G. sie öffentlich erwähnt, ihr Verhalten im Prozess lobt oder kritisiert etc. Oft geht es auch um intime, gesundheitliche, familiäre, berufliche oder finanzielle Angelegenheiten von Zeugen. Aus Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtsgründen ist es daher nachvollziehbar, dass Richter G. zu alldem per Interview keine Stellungnahme abgegeben kann. Was also könnte er dann überhaupt noch öffentlich sagen?
Früher hieß es mal „Der Richter spricht durch sein Urteil“. Das mag heute, im Medienzeitalter und besonders seit es Twitter, FB, Instgram usf. gibt, antiquiert erscheinen, aber seine Berechtigung hat es nach wie vor.
Andererseits ist wohl die Zeit gekommen, dass die Justiz sich, was moderne Öffentlichkeitsarbeit angeht, anders und professioneller positionieren muss. Das ist ihr selber aber noch gar nicht so richtig klar, denke ich.