Andante schrieb:Er müsste also rudimentär was von Strafrecht und Strafprozessrecht verstehen, womit Gisela Friedrichsen schon mal ausscheidet ;-)
Sehr schön! Frau Friedrichsen (die "Richterin der der Richter") hat Germanistik und Geschichte studiert, bevor sie immerhin 25 Jahre als Gerichtsreporterin für den SPIEGEL tätig war. In all der Zeit hat sie den Unterschied zwischen Berufung und Revision nicht verstanden. Sie wollte ihn wohl auch nicht verstehen.
Insofern ist Frau Friedrichsen ein perfekters Beispiel dafür, dass die Aufarbeitung eines Urteils durch Journalisten nicht mehr ist, als die Jagd nach einer spannenden Story.
Oftmals ist es auschließlich von Interesse, wie der/ die Angeklagte am Verhandlungstag gekleidet war und ob er/ sie den Vorsitzenden rotzfrech angestarrt habe.
monstra schrieb:Andererseits hat gerade die deutsche Justiz (gilt auch für Behörden) aufgrund der in Deutschland besonders abstrakten Rechtssprache (Begriffsjurisprudenz) ein Problem mit der Vermittlung ihrer Entscheidungen.
Man könnte diesen Gedanken auch umkehren: Der Interessierte Strafprozessfreund hat oftmals ein Problem damit, sich der differenzierten und nüchternen Fachsprache nähern zu wollen.
Wer möchte sich schon als Laie mit dem Unterschied zwischen Raub und räuberischer Erpressung näher beschäftigen? Und oftmals ist es spannender darüber zu fabulieren, dass der Mordparagraph ja schließlich aus der NS-Zeit stamme, als mit den Mordmerkmalen an sich.
Und ganz gewiss ist es nicht der Judikative anzulasten, dass viele Laien meinen, dass Totschlag eine Tötung "im Affekt" sei, wohingegen Mord eine "geplante" Tötung sei.