Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Mordfall Charlotte Böhringer

28.936 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

14.03.2019 um 21:21
Zitat von monstramonstra schrieb:Oder Polizisten auf "Twitter". Selbst der von mir hochgeschätzte BGH-Richter Thomas Fischer ist so manchmal über das Ziel hinausgeschossen und hat damit vorrangig seiner eigenen Reputation geschadet. Es handelt sich nunmal nicht um PR-Spezialisten oder Journalisten und häufig wird nicht abgeschätzt, welche Kreise eine Äußerung heute zieht.
Die ziehen aber dann als Rentner durch die Talkshows, weil sie es daheim ruhig auf dem Sofa nicht aushalten, und äußern sich allgemein, nicht spezifisch zu den Fällen, mit denen sie befasst waren. Sicher ist das nicht immer glücklich, was sie dann von sich geben, aber wenigstens werden dann auch mal die Arbeitsbedingungen in der Justiz deutlich gemacht. Das ist ja schon mal was.


melden

Mordfall Charlotte Böhringer

14.03.2019 um 21:21
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Am AG werden Straftaten bis 2 Jahre Freiheitsstrafe verhandelt.
Nur der Richtigkeit halber: Es sind vier Jahre.


1x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

14.03.2019 um 21:24
Zitat von AndanteAndante schrieb:Er müsste also rudimentär was von Strafrecht und Strafprozessrecht verstehen, womit Gisela Friedrichsen schon mal ausscheidet ;-)
Sehr schön! Frau Friedrichsen (die "Richterin der der Richter") hat Germanistik und Geschichte studiert, bevor sie immerhin 25 Jahre als Gerichtsreporterin für den SPIEGEL tätig war. In all der Zeit hat sie den Unterschied zwischen Berufung und Revision nicht verstanden. Sie wollte ihn wohl auch nicht verstehen.

Insofern ist Frau Friedrichsen ein perfekters Beispiel dafür, dass die Aufarbeitung eines Urteils durch Journalisten nicht mehr ist, als die Jagd nach einer spannenden Story.

Oftmals ist es auschließlich von Interesse, wie der/ die Angeklagte am Verhandlungstag gekleidet war und ob er/ sie den Vorsitzenden rotzfrech angestarrt habe.
Zitat von monstramonstra schrieb:Andererseits hat gerade die deutsche Justiz (gilt auch für Behörden) aufgrund der in Deutschland besonders abstrakten Rechtssprache (Begriffsjurisprudenz) ein Problem mit der Vermittlung ihrer Entscheidungen.
Man könnte diesen Gedanken auch umkehren: Der Interessierte Strafprozessfreund hat oftmals ein Problem damit, sich der differenzierten und nüchternen Fachsprache nähern zu wollen.

Wer möchte sich schon als Laie mit dem Unterschied zwischen Raub und räuberischer Erpressung näher beschäftigen? Und oftmals ist es spannender darüber zu fabulieren, dass der Mordparagraph ja schließlich aus der NS-Zeit stamme, als mit den Mordmerkmalen an sich.

Und ganz gewiss ist es nicht der Judikative anzulasten, dass viele Laien meinen, dass Totschlag eine Tötung "im Affekt" sei, wohingegen Mord eine "geplante" Tötung sei.


2x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

14.03.2019 um 21:25
Zitat von AndanteAndante schrieb:Justiz ist aber nunmal nicht für Trash-TV und ähnliches geeignet

Sehe ich auch so.
Der Wunsch nach öffentlichen Auftritten im Fernsehen hat für mich eher mit Voyeurismus zu tun als mit dem Wunsch, die Rechtsprechung prüfen und besser verstehen zu wollen.

Wenn auf jede Kampagne eine Gegendarstellung erforderlich wird, ufert das nicht nur immer mehr aus, es wird auch irgendwann eine so absurde Affektshow wie in Amerika. Eine Art Wahlkampf, den die bessere Selbstdarstellung entscheiden könnte.
Hier mal ein Beispiel, wie Staranwältin Kathleen Zellner einen benetflixten Fall eifrig betwittert.

https://mobile.twitter.com/zellnerlaw?lang=de

Dafür müssen auf beiden Seiten Kapazitäten frei sein.
Ich brauche das nicht und möchte das auch nicht bezahlen müssen.
Dann doch nach Strates Vorbild lieber sämtliche Urteile, Schriftsätze und Gutachten veröffentlichen.


2x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

14.03.2019 um 21:28
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Dann doch nach Strates Vorbild lieber sämtliche Urteile, Schriftsätze und Gutachten veröffentlichen.
Allerdings macht er es ja auch nur aus dem Grund, weil er weiß(!), dass aufgrund seiner Bekanntheit ein Interesse an seinen(!) Fällen besteht und er zudem ausschließlich Fälle dort veröffentlicht, die bereits medienwirksam aufgearbeitet wurden.


melden

Mordfall Charlotte Böhringer

14.03.2019 um 21:31
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Wenn auf jede Kampagne eine Gegendarstellung erforderlich wird, ufert das nicht nur immer mehr aus, es wird auch irgendwann eine so absurde Affektshow wie in Amerika. Eine Art Wahlkampf, den die bessere Selbstdarstellung entscheiden könnte.
Hier mal ein Beispiel, wie Staranwältin Kathleen Zellner einen benetflixten Fall eifrig betwittert.
Richtig. Ich sehe auch nicht ein, dass Leute, die Langtexte nicht lesen können oder wollen (habe mal irgendwo gelesen, dass Lehrer sich zunehmend darüber beklagen, dass Kinder dank Twitter und Co. keine längeren Texte mehr mögen), krawallmäßig aufbereitete Berichte über spektakuläre Prozesse unter Beteiligung der mitwirkenden Richter serviert bekommen, um sich die Lektüre ersparen zu können.


melden

Mordfall Charlotte Böhringer

14.03.2019 um 21:33
Sobald TV-Kameras im Gerichtssaal wären, würde die mündliche Urteilsbegründung anders ausfallen. Sie wäre nicht an den Verurteilten, sondern an die Öffentlichkeit gerichtet. Das fände ich nicht gut.

Ansonsten kommt im Fernsehen es auf das Setting an. Wenn ich ein Interview gebe, dann sollte vorher klar sein, welche Fragen gestellt werden und wofür das Interview verwendet werden soll. Und auf welche Fragen ich antworte. Es gibt seriöse Formate, in denen man etwas erklären kann. Und es gibt Formate, die eine Story durchziehen wollen. Für einen "Panorama" oder "Frontal21"-Beitrag ist ein Interview vermutlich Perlen vor die Säue. Von RTL und sonstigem Dreck will ich mal gar nicht reden.

Beamte (für Richter ist das nicht anders) dürfen zudem ohne Genehmigung keine Öffentlichkeitsarbeit machen oder über dienstliche Angelegenheiten sprechen. Denke ich. Wenn sie im Fernsehen Stellung nehmen, handelt es sich doch zumeist um Fälle, die lange zurückliegen. Thomas Fischer sprach nie über Fälle, mit denen er selbst befasst war. Er erklärte an Beispielen, wie Justiz funktioniert, was sehr ehrbar war.

Da ich ansonsten solche Dokus und Formate nicht ansehe, habe ich keine systematischen Beobachtungen, wer da wie agiert oder vorgeführt wird. Ich erinnere mich aber noch an einen TV-Beitrag über den Fall "Rupp", der auch Interviews mit mehreren beteiligten Richtern enthielt. Ich wunderte mich darüber. Deren Aussagen schwankten zwischen "menschlich gut nachvollziehbar" (1. Instanz) und "blamabel" (Wiederaufnahmegericht). Da die Story ein Justizskandal war, kam die Justiz (zu Recht) nicht gut dabei weg. Ob da Erklärungen, die niemand hören will, Sinn machen, das ist zu bezweifeln. Ich hätte den Richtern davon abgeraten.


melden

Mordfall Charlotte Böhringer

14.03.2019 um 21:37
Zu Gisela Friedrichsen: Sie mag den Unterschied zwischen Berufung und Revision nicht kennen (wie wohl auch sehr viele ihrer Leser) und der Fachmann mag darüber feixen.

Aber sie ist nun mal Journalistin und nicht Juristin und hat - ganz im Sinne ihrer Auftraggeber - oft sehr feinfühlig über die menschlichen und emotionalen Dimension eines Prozesses und der verhandelten Taten berichtet. Der "Spiegel" hat nun mal kein Interesse, ein Fachreferat abzudrucken, das juristisch 100%ig korrekt ist, das aber keiner liest.


melden

Mordfall Charlotte Böhringer

14.03.2019 um 21:39
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Sehr schön! Frau Friedrichsen (die "Richterin der der Richter") hat Germanistik und Geschichte studiert, bevor sie immerhin 25 Jahre als Gerichtsreporterin für den SPIEGEL tätig war. In all der Zeit hat sie den Unterschied zwischen Berufung und Revision nicht verstanden. Sie wollte ihn wohl auch nicht verstehen.
Frau Friedrichsen schreibt auch heute im Fall Peggy Kobloch sachlich völlig falsch noch, dass der im Jahre 2004 wegen Mordes an dem Kind verurteilte und 2014 freigesprochene Ulvi K. zehn Jahre unschuldig „im Gefangnis“ gesessen habe, obwohl Ulvi K. keinen Tag im Gefängnis war, sondern in in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht war, weil er im Zustand der Schuldunfähigkeit diverse Kindesmissbräuche begangen hatte.

Frau Friedrichsen hat eben nicht verstanden, was eine Maßregel der Besserung und Sicherung ist. Das wäre an sich ja nicht schlimm. Es ist aber dann schlimm, wenn so jemand Gerichtsreportagen schreibt.


melden

Mordfall Charlotte Böhringer

14.03.2019 um 21:56
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Nur der Richtigkeit halber: Es sind vier Jahre.
da hast du natürlich recht, danke.


melden

Mordfall Charlotte Böhringer

14.03.2019 um 22:10
Den Leser interessieren solche Feinheiten nicht. 90% wissen nicht, was Maßregelvollzug ist. Ulvi war eingesperrt. Und rechtskräftig wegen Mordes verurteilt. Auch im entsprechenden Thread ist dieser juristische Unterschied vielen ziemlich schnuppe. Nur hauptberuflichen Rechthabern ist das wichtig, weil sie daraus ihre besondere Kompetenz ableiten. Der öffentliche Diskurs möchte solche Feinheiten halt nicht immer folgen. Das ist so, und es ist auch besser so.


3x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

14.03.2019 um 22:31
Zitat von monstramonstra schrieb:Den Leser interessieren solche Feinheiten nicht. 90% wissen nicht, was Maßregelvollzug ist. Ulvi war eingesperrt
Also entschuldige mal: Es sollte einen Leser schon sehr interessieren, ob jemand unschuldig im Gefängnis, also in Strafhaft wegen einer Mordverurteilung war oder ob er in die Psychiatrie eingewiesen wurde, weil er Kinder missbraucht hat.

Eingesperrt ist eben nicht gleich eingesperrt, wenn das Delikt ein komplett anderes ist und der Grund des Eingesperrtseins auch ein anderer. Man kann eingesperrt sein als Strafe (dann im Gefängnis) oder damit die Allgemeinheit vor dem Betreffenden geschützt ist (dann psychiatrisches Kankenhaus). Ist ein entscheidender Unterschied, würde ich sagen.

Oder sind solche „Feinheiten“ wirklich egal, weil sich ein (falsches) „Justizopfer“ in der Sensationspresse besser macht? Eingesperrt = Justizopfer, sieht so die Gleichung im Trash-TV aus?


2x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

14.03.2019 um 22:35
Zitat von AndanteAndante schrieb:Also entschuldige mal: Es sollte einen Leser schon sehr interessieren, ob jemand unschuldig „im Gefängnis“ wegen einer Mordverurteilung war oder ob er in die Psychiatrie eingewiesen wurde, weil er Kinder missbraucht hat.
Sehr richtig. Ich erwarte auch von einem Medium, für das ich bezahle, dass es mich korrekt informiert und nicht nur Wischiwaschi abliefert. Abgesehen von dem Medium mit den vier Buchstaben. Da reicht es vielleicht noch dafür. Aber die kaufe ich auch nicht.
Das hat mich bei Frau F auch regelmäßig geärgert, als sie noch für den Spiegel arbeitete.


1x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

14.03.2019 um 22:44
@ all

Vielleicht kann man sich darüber einigen, dass ein Urteil "Im Namen des Volkes" gesprochen wird. Das Volk daher auch über Urteile diskutieren darf, kann und sollte.

Warum sollten nur Fachjuristen/ Strafrecht zum Fall adäquate Meinungen haben dürfen?

Meinungen von Strafrechtlern über z.B. das Blutspurenbild, die Erbverhältnisse, die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse, kann man dann auch als laienhaft bezeichnen?

M.M.n. ist es gut, dass jeder seinen Senf dazu abgeben darf.


1x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

14.03.2019 um 22:51
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Sehr richtig. Ich erwarte auch von einem Medium, für das ich bezahle, dass es mich korrekt informiert und nicht nur Wischiwaschi abliefert.
Zumal in diesem Fall die Lage nun wirklich gut und in Kürze von der Journalistin, die über die Sache geschrieben hat, hätte erklärt werden können. Aber es bestand eben seitens der Journalistin kein Interesse daran, und so wurde die Öffentlichkeit falsch informiert. Und aus derartigen Falschinformationen (zum Schutz der Allgemeinheit berechtigte Einweisung in die Psychiatrie und eben nicht, schluchz, „unschuldig im Gefängnis“) entstehen dann halt falsche Bilder über wichtigte Aspekte des Falles.


melden

Mordfall Charlotte Böhringer

14.03.2019 um 22:56
Zitat von jadajada schrieb:M.M.n. ist es gut, dass jeder seinen Senf dazu abgeben darf.
ganz meiner Meinung! Warum sollte Almy nur Fachjuristen vorbehalten sein?


melden

Mordfall Charlotte Böhringer

14.03.2019 um 23:06
Zitat von monstramonstra schrieb:Den Leser interessieren solche Feinheiten nicht. 90% wissen nicht, was Maßregelvollzug ist. Ulvi war eingesperrt.
Das ist Teil des Problems und leider nicht der Lösung:

"Den" Leser oder "den" Forumsteilnehmer" hier interessieren solche Feinheiten nicht. Und es ist absolut verständlich.

Aber warum meint dann eben jener Leser es besser zu wissen?

Wir finden in diesem Thread zahlreiche Beispiele von Usern, die die juristischen Feinheiten langweilig bis (sogar) empörend finden.

Und nun?


1x zitiertmelden

Mordfall Charlotte Böhringer

14.03.2019 um 23:24
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Wir finden in diesem Thread zahlreiche Beispiele von Usern, die die juristischen Feinheiten langweilig bis (sogar) empörend finden.
Es ist nicht mal eine juristische Feinheit, ob jemand, weil er Kinder missbraucht hat und sich in diesem Punkt nicht unter Kontrolle hat, deswegen vorsichtshalber weggesperrt wird (dann jubelt das Volk) oder ob er wegen Mordes unschuldig im Gefängnis sitzt (dann weint das Volk).

Aber wenn derartige Unterscheidungen auch schon zu viel vom Volk verlangt sind, tja, dann weiß ich auch nicht weiter.


melden

Mordfall Charlotte Böhringer

14.03.2019 um 23:38
Zitat von monstramonstra schrieb:Der öffentliche Diskurs möchte solche Feinheiten halt nicht immer folgen. Das ist so, und es ist auch besser so.
Alles hat seine Grenzen. Der öffentliche Diskurs ist nicht das Maß aller Dinge, und wenn nicht mal eine Minimalbereitschaft oder -fähigkeit da ist, sich in eine spezielle Thematik einzuarbeiten, kann er nicht verlangen, zu dieser Thematik ernst genommen zu werden. Es ist egal, ob es dabei um Flugzeugbau, Ozeanographie, die Ming-Dynastie, die Poetik des Aristoteles, die Funktion einer Heizungsanlage oder ein komplexes Strafurteil geht. Da gibt es keine Bringschuld, die alleine nur auf einer Seite wäre.


melden

Mordfall Charlotte Böhringer

14.03.2019 um 23:38
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Man könnte diesen Gedanken auch umkehren: Der Interessierte Strafprozessfreund hat oftmals ein Problem damit, sich der differenzierten und nüchternen Fachsprache nähern zu wollen.

Wer möchte sich schon als Laie mit dem Unterschied zwischen Raub und räuberischer Erpressung näher beschäftigen?
Und alle Laien sind Deppen, oder was willst du damit suggerieren?


1x zitiertmelden