curt schrieb:Wäre es nicht möglich, das der Täter evtl. einen Ersatzschlüssel für CBs Wohnung gehabt hat. Also einen Schlüssel irgendwann nachgemacht hat mit so einem Wachsabdruck oder wie das so geht.
Das wäre durchaus möglich, denn der Schlüssel zu Frau Böhringers Wohnung war anscheinend hinterlegt im Büro der Tankstelle. Auf dieses Büro hatten zuletzt nur die Geschäftsführer zugriff, wenn ich das richtig verstanden habe. Daher wurde auch am 15.05. der Geschäftsführer gerufen - also damit man an den Schlüssel zu ihrer Wohnung kam. M.T. und B.T. hatten anscheinend keinen Schlüssel zur Wohnung der Tante.
curt schrieb:Aus diesem Grund wird der Täter wohl, egal ob er Links - oder Rechtshänder ist, wohl mit der rechten Hand zugeschlagen haben, um so von seiner Linkshändigkeit abzulenken.
Ich glaube niemandem - auch dem Täter nicht - wird im Vorfeld bewusst gewesen sein, welche Blutspuren eine unterschiedliche Händigkeit erzeugt. Der Täter musste ja auch nicht davon ausgehen das es überhaupt Blut geben würde. Erst die Blutspritzeranalyse über ein Gutachten bzw. einen Sachverständigen haben die Händigkeit erst nachgewiesen.
Da nachgewiesen wurde das der Täter alle 24 Schläge mit rechts durchführte, ist die einfachste Erklärung meiner Meinung nach, das die Tat ein Rechtshänder durchgeführt hatte. Den Standpunkt des Gerichts - um das gegenteil zu behaupten - finde ich sehr "bemüht".
Edelstoff schrieb:Hier haben wir aber im Fall BT eine andere Situation. Der Mörder kann sich die Schlaghand frei von technischen Zwängen aussuchen. Wenn er dann trotzdem die "falsche" Hand einsetzt, benötigen Ankläger, Gutachter und Richter eine überzeugende Erklärung, eine Geschichte (Neudeutsch: ein Narrativ) warum es trotzdem so gewesen ist. In ebendiesem Narrativ taucht dann ausgerechnet die Gangschaltung auf. Vielleicht bin ich da als Ingenieur wieder mal übersensibel und Juristen halten diese Art von Argumentation für völlig überzeugend, so wie im Urteil vorgetragen.
Genau so ist es. Frei nach dem Motto: Was nicht passt wird passend gemacht. Wenn die Tür nicht nach links aufgegangen wäre, hätte das Gericht vermutlich eine andere Erklärung gefunden.
laikaaaaa schrieb:Inwiefern passt das (also die Tatsache, dass die Tür sich links vom Täter befand, der dann gezwungen war, mit der rechten Hand zuzuschlagen) nicht zu den anderen Spuren?
Da sich bei der Eingangstür selbst keinerlei Butspritzer befinden, kann man eigentlich nicht mit Sicherheit sagen ob die Tante in der Eingangstür - oder auf dem Weg runter in den Flur angegriffen wurde. Und da oben im Büro und im oberen Flur anscheinend auch kein Blut vorhanden war finde ich es nach wie vor schlüssiger, das der Tatablauf anders herum ablief (von oben nach unten)
emz schrieb:Wie hat er die Wohnung betreten? Durch welche Tür? Wie Nikolaus durch den Kamin? Entschuldige, dass ich nach so einer Nebensächlichkeit frage :D
Beispielsweise mit einem nachgemachten Schlüssel. Oder mit einem Schlüssel den er irgendwann mal bekommen hatte. Oder über die Terassentür... oder einen der Fahrstühle. Es gibt hier irre viele Möglichkeiten.