Mordfall Charlotte Böhringer
03.02.2019 um 13:02Ma_Ve schrieb: emz schrieb:So ein Testament stellt nur für den, der darin bedacht wird, einen Wert dar. Der Vergleich mit Geldscheinen trifft hier nicht den gleichen Sachverhalt.
Dann hätte es aber kein Testament gegeben, dass ihn oder seinen Bruder als Erben ausgewiesen hätte.
Ma_Ve schrieb:
Warum nicht?
Mitnehmen heißt nicht zerstören bzw bei Seite schaffen.
Stattdessen sagt man er habe 500er Euro Scheine , Zeitungen für 5 Euro mitgenommen und das Testament im Wert von geschätzten 50 Millionen Euro liegen lassen?
Selbst wenn die Großeltern in Ungarn Frau Böhringer beerbt hätten wäre dies unproblematisch gewesen.
Man kann davon ausgehen, dass die Enkel alles weiter geführt hätten und später die Großeltern oder Eltern beerben.
Hätte BT den Umschlag mit den Testamenten an sich genommen, er hätte diese nie vorzeigen können, ohne damit zuzugeben, dass er im Büro war und das Chaos angerichtet hat.
Zunächst hatten die Enkel bislang noch gar nichts geführt, da war von Aufgaben wie Ausleeren der Automaten und im Kassenhäuschen sitzen die Rede, denn das machte CB selbst und ansonsten gab es Geschäftsführer.
Erbberechtigt wären nicht die Eltern sondern nur die Mutter gewesen. Wenn man bedenkt, dass sie jetzt so Mitte 60 sein dürfte, da hätte es aber eines äußerst langen Atems bedurft, an das Geld ranzukommen.