emz schrieb:Es hat sich noch niemand die Mühe gemacht, einen kompletten Tatverlauf darzustellen, der auf den von den Unterstützern anders gewerteten Fakten beruht. Statt dessen bleibt es nach wie vor beim Rosinenpicken, also bei der Kritik an einzelnen Punkten, ohne einen Zusammenhang herzustellen.
Es dürfte schwer, wenn nicht unmöglich sein, einen konkreten Tatverlauf zu rekonstruieren, wenn die Ermittlungsergebnisse der polizeilichen und spurentechnischen Untersuchungen nicht komplett vorliegen. Und das ist leider oder auch selbstverständlich so . Die Öffentlichkeit und somit auch wir hier kennen nur die Untersuchungsergebnisse, die man von Seiten der Ermittler und der Staatsanwaltschaft Bence Toth, dem verurteilten Täter zugeordnet hat.
Es bleibt also nur die Vorgehensweise des Widerlegens der einzelnen von der Staatsanwaltschaft aufgeführten Indizien und das wurde hier bereits zig Male praktiziert und von Seiten der VErteidigung wurde jedes einzelne Indiz auseinandergenommen und dabei viele Widersprüche aufgedeckt.
Ein sehr wichtiges Indiz für die Unschuld Bence Toths scheint mir immer noch die Handtasche des Opfers zu sein, die das Opfer laut Aussage des Gerichtes, wenn es ausgehfertig die Wohnungstür öffnete um die Wohnung zu verlassen, bei sich getragen haben müsste, die aber einige Meter von der Aussentür der Wohnung entfernt auf dem Boden liegend, ausgeschüttet vor einem kleinen Tischchen gefunden wurde. Die Tasche wies , obwohl sie mitten im blutbesudelten Tatbereich lag an der Oberfläche kaum Blutspuren auf und auch unter der Tasche fanden sich später keine Blutanhaftungen an der Tasche und auch nicht an den Gegenständen, die sich in der Tasche befunden hatten, obwohl sie teilweise auf Blut zu liegen gekommen waren.
Als Indiz dafür, dass die Tasche dennoch in frisches Blut gefallen sein musste, wurde ein einzelner Gegenstgand, ein Mercedes-Mäppchen angeführt, an dem, bzw. unter dem sich Blutanhaftungen fanden. Aber der Beweis, dass sich dieses Mäppchen wirklich zum Zeitpunkt der Tat in der Tasche und nicht ganz woanders, beispielsweise in der Hand von Frau _Böhringer befand wurde nicht erbracht. Auf das Mäppchen, von dem alles abhing, wurde leider in der Urteilsbegründung nicht weiter eingegangen, also erklärt was es mit diesem Gegenstand auf sich hatte, wozu er von Frau Böhringer im Alltag benutzt wurde etc..
Bence Toth wird unterstellt, die Tat in grosser Eile vollbracht zu haben, das musste man ihm unterstellen, da er ansonsten ein Alibi gehabt und als Täter nicht in Frage gekommen wäre. Zeit , sich in der Wohnung aufzuhalten bis das Blut unten im Flur auf dem Boden getrocknet war hätte Bence Toth nicht haben dürfen. Also drängst sich zumindest mir der Verdacht auf, dass ein Tatablauf konstruiert wurde, bei dem alles sehr schnell gehen musste. Das Opfer wurde an der Tür überrascht , mit einer Abfolge von schnellen Schlägen erschlagen, dann das Hochrennen ins Büro, Sichtung des Testaments und Schaffung von Unordnung um einen Einbruch vorzutäuschen, dann wieder raus und mit dem Fahrrad zurück in die eigene Wohnung. Dieses Annahmen dienten dem Gericht als Gerüst auf dem die Anklage dann aufgebaut wurde.
Wenn der Täter sich länger als vom Gericht angenommen in der Wohnung aufgehalten hätte, dann wären viele der später angeführten Indizien zumindest was die Zuordnung betrifft, vollig bedeutungslos gewesen. Denn Bence Toth hätte dann ein Alibi gehabt. Was für eine Rolle hätte es dann gespielt, ob er beispielsweise am kommenden Tag sein Fahrrad reinigte, oder welche Bekleidung er dabei trug und wohin er an diesem Tag mit seinem Auto fuhr und mit welchem Geld er sein Kaltgetränk bezahlte? Und auch die Tatsache, dass Zeitschriften verschwunden waren hätten dann wohl kaum Bence Toth schwer belasten können.
Vom Gericht wurden zwar bizarre Untersuchungsergebnisse veröffentlicht, nach denen alle in Blut gefallenen Gegenstände so beschaffen waren, dass sie obwohl auf Blut liegend nicht in Blut gefallen waren und für alle Fälle um jeden Zweifel an der eigenen Theorie auszuschliessen wurde dann auch noch ein Gutachter zitiert, der bestätigte, dass Blut sehr wohl sehr schnell trocknen kann. Ich hege grosse Zweifel an diesem Teil der Urteilsbegründung. Die Gegenstände wurden nicht fein säuberlich auf dem Boden im Blut abgelegt, sie dürften mit Schwung und Kraft auf den Boden gestürzt sein und müssten entsprechende Spuren dort hinterlassen haben, wo sie im Blut landeten. Und die Menge des geflossenen Blutes am Tatort lässt es meiner Ansicht nach sehr unwahrscheinlich erscheinen, dass dieses innerhalb weniger Minuten bereits getrocknet war.