Marc4290 schrieb:Aber wenn das Gericht etwas vorwirft, dann sollte es das genauso beweisen können und nicht irgendetwas mal so annehmen.
Ein Gericht "wirft nichts vor". Ein Gericht ist unparteiisch.
Im Strafverfahren ist es so, dass die Staatsanwaltschaft gegen den Angeklagten Anklage wegen eines oder mehrerer Delikte erhebt, von denen sie (die StA) glaubt, dass der Angeklagte diese Delikte begangen hat. Die StA glaubt, das auch beweisen zu können.
Der Angeklagte wiederum hat einen Verteidiger, welcher eben den Angeklagten gegen die Tatvorwürfe der StA verteidigt.
Das Gericht muss nun darüber entscheiden, ob an den Tatwürfen der StA etwas dran ist oder nicht. Dazu hört das Gericht gleichberechtigt sowohl StA wie Verteidiger und auch den Angeklagten, falls der sich äußern will, an und prüft die Beweise beider Seiten, erhebt auch von sich aus, wenn es meint, das zur Aufklärung zu brauchen, weitere Beweise.