@meerminmeermin schrieb:Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren wie nach einem erfolgten Einzug des Vermögens Bence Toths verfahren worden wäre, wenn nachträglich doch noch ein anderer Täter ermittelt und verurteilt und Bence freigesprochen worden wäre..
Und wenn sich im Nachhinein auch für Dich als Sympathisant unzweifelhaften feststellen lassen könnte, dass der Richtige verurteilt würde - würde Familie B. dann das Erbe an den Staat zurückbezahlen?
Merkst was? Nein, würden sie nicht. Was soll dann die strenge Forderung an die eine Seite und die wohlwollende an die andere?
Es ist völlig müßig darüber zu spekulieren, was wäre wenn.
Hier wurde ein juristischer Kniff angewandt, um das Erbe zu retten. Das mag durchaus nachvollziehbar sein und keiner würde sich sowas einfach entgehen lassen.
Das einzig Widerliche daran ist, dass der Zivilprozess zur Erbunwürdigkeit eben nicht den Grund hatte, ein schwarzes Schaf auszumachen und es wegen der Täterschaft des Erbes unwürdig zu labeln. Vielmehr hält die Familie ja weiterhin zu dem Verurteilten und er selbst halt mit der Familie zusammen den Prozess geführt. Die Erbunwürdigkeit wird zu keinem Zeitpunkt glaubhaft vermittelt seitens der Familie.
In der Summe dürfte der Verurteilte kräftig vom Tod der Tante profitieren, wenn auch erst so richtig nach der Haft.
Also genau das, was das Gesetz ja eigentlich verhindern sollte.