Was ich noch nicht verstehe:
Nach der Tat im Mai 2006 wurde das Sakko auf Spuren untersucht. Mit diesem Klebeband. Das Material vom Klebeband (Spurnummer 4.3.04.04.) wurde dann zur DNA-Untersuchung geschickt. Die Rechtsmedizin hat dann die Mischspur festgestellt.
Nun wird im WAA - durch die Aussage eines Kripobeamten- thematisiert, dass die Untersuchung der DNA-Spur erst im Januar 2008 durchgeführt worden ist.
Im Zivilverfahren am 29.11.2011 hat ein Spurensicherungsbeamte ausgesagt:
„Im Januar 2008 wurden die Handschuhspuren (Anm.: zu den Spuren 4.3.04.04; 43.04.05; 4.3.04.06 vergl. Lichtbild Anlage 26) abgeklebt. Ich habe wiederum eine Folie und zwar eine einzige Folie verwendet, ich habe die drei Handschuhspuren mit einer einzigen Folie abgeklebt …
- Wurde das Sakko 2006 abgeklebt und die Spuren erst im Januar 2008 von der Rechtsmedizin untersucht?
- Wurde das Sakko erst 2008 abgeklebt und rechtsmedizinisch untersucht?
Um eine zweite Abklebung das Sakkos kann es sich nicht handeln, da die Spurennummer identisch ist.
Vielleicht hat jemand eine Antwort für mich?
Seps13 schrieb:Das klingt immer so dramatisch. Nur ein Klebeband. Was kann da alles an Zufalls-DNA dran sein ... Komischerweise fand sich da gar nicht so viel.
Dramatisch nicht. Ich habe vermutet, dass bei drei verschiedenen Stellen, die untersucht werden auch drei Klebebänder benutzt werden. Zumal es sich auch um Rückseite und Seite des Sakkos gehandelt hat. Man wusste ja auch nicht wie viele verschiedene DNA-Spuren gefunden werden.
Vielleicht ist meine Vorstellung auch "verblümt", aber ich nehme auch nicht den gleichen Lappen für Tisch, Klo und Fernbedienung. Dann weiß ich zwar, dass ich einen Keim habe, aber nicht von welcher Stelle er herkommt. Danach weiß ich nur, dass er jetzt an allen drei Stellen ist.
meermin schrieb:Wie hätte es da in ihrem Interesse sein sollen, dass der Staat seine Finger nach diesem Teil ihres Vermögens ausstreckte und es an den Staat gefallen wäre, wenn nicht rechtzeitig juristisch von der Familie agiert worden wäre?
Ich denke, an diesem Zivilprozess, hatten viele Parteien Interesse. (Klageerhebung durch MT am 10.9.2008/ Urteil München 12. August 2008).
Am wenigsten vielleicht BT. Ich kann mir vorstellen, dass ihm die öffentliche Demütigung, von seinem Bruder verklagt zu werden, nicht passte. Das Geld war für ihn eh weg und er finanziell auf seine Familie angewiesen.
Es ging um viel Geld und mit dem Prozessieren um dem Mordfall Böhringer, haben viele Leute Geld verdient.