Jamegumb schrieb:Ansonsten muss man festhalten, dass sich das angenommene Szenario im Urteil, nach wie vor, mit der Spurenlage in Einklang bringen lässt.
das würde ich nicht so sehen.
Jamegumb schrieb:Ob BT nun geklingelt hat, oder gewartet, weil er wusste, dass CB auf dem Weg zum Stammtisch noch einen (Kontroll)-Gang durchs Parkhaus macht, ist Schmuck am Nachthemd.
Falls er geklingelt hat und CB ihn in die Wohnung gelassen hat, warum sollte er als Linkshändler mit der rechten Hand zuschlagen?
Ist es festgestellt worden, das CB regelmäßig durch die Wohnungstür auf dem Weg zu ihrem Stammtisch ging?
nach Petermann weisen die Blutspritzer darauf hin, das CB zwischen Wohnungstür und Täter gestanden haben muss, als sie der erste Schlag traf. Beim Szenario des Auflauerns und in die Wohnung zurückdrängen, hätte der Täter zwischen Wohnungstür und CB stehen müssen.
Das Klingeln und das Hineinlassen des Täters ist das sehr viel wahrscheinlichere Szenario.
Jamegumb schrieb:Als Täter jemanden anzunehmen, der über die Abläufe und Gewohnheiten im Parkhaus ganz genau Bescheid wusste, ist ein logischer Schluss.
Dies als logischen Schluss anzunehmen ist mMn ziemlich gewagt. Es ist ja gar nicht gesichert, das der Täter überhaupt durch die Wohnungstür in die Wohnung gelangt ist. Mögliche Alternativen: Fahrstuhl, Terrasse und Kamin.
Jamegumb schrieb:Bei der Tatbegehung ging BT das geringste Risiko ein. Er hätte, wie es korrekt im Urteil beschrieben wird, seine Anwesenheit einfach erklären können. Der große Unbekannte nicht.
Wäre der Täter mit Fahrstuhl oder durch den Kamin in die Wohnung eingedrungen hätte der Täter nicht seine Anwesenheit im Parkhaus erklären müssen, den er war ja gar nicht da. Es hätte auch ein Unbekannter in die Wohnung eindringen können. Das BT beim Verlassen des Tatorts ein höheres Risiko als ein Unbekannter hatte erkannt zu werden wurde im Urteil nicht berücksichtigt.