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Mordfall Charlotte Böhringer

28.934 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

13.11.2019 um 11:56
Zitat von phoenix_phoenix_ schrieb:Zur Gesamtschau. Hier ne Möglichkeit:
- ich sehe hier eine Suche, die im Flur begonnen hat und vielleicht im Safe endete. Vorher wurden die Schubladen rausgezogen - vielleicht um den Safeschlüssel zu suchen. Vielleicht wurde auch die Tasche dafür ausgekippt
- Als Herr M. T. anrief, war der Täter vielleicht in der Wohnung, hat sich erschrocken und ist geflohen. Dabei hat er vielleicht den Stuhl umgeworfen. Oder er wurde durch die Tante überrascht, stieg ihr hinterher und dabei ist der Stuhl umgefallen.
- Die Tante wurde im Flur unten eingeholt und der Zorn entlud sich.
Wie ist der Unbekannte denn in die Wohnung gekommen? Wieso hat CB auf sein Eindringen und seine diversen Suchaktionen nicht sofort reagiert? Warum wählte er für sein Vorhaben überhaupt eine Zeit, in der sie zu Hause war?
Deine Geschichte ergibt keinen Sinn, sondern wirkt wie ein hilfloser Versuch, es Bence nicht gewesen sein zu lassen. :P:


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13.11.2019 um 12:17
Zitat von muscariamuscaria schrieb:Deine Geschichte ergibt keinen Sinn, sondern wirkt wie ein hilfloser Versuch, es Bence nicht gewesen sein zu lassen
@phoenix zweifelt auch am rechtmäßigen Urteil im Mordfall Babenhausen. Irgendwie scheint er/sie (k)ein Hobby zu haben...


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13.11.2019 um 12:20
Zitat von muscariamuscaria schrieb:Wie ist der Unbekannte denn in die Wohnung gekommen? Wieso hat CB auf sein Eindringen und seine diversen Suchaktionen nicht sofort reagiert? Warum wählte er für sein Vorhaben überhaupt eine Zeit, in der sie zu Hause war?
Eine Freundin, die nachmittags bei Frau Böhringer zu Besuch war gab an, dass sie das Gefühl gehabt hätte, dass nach ihr noch Besuch erwartet wurde.

Frau Böhringer hatte ursprünglich am Tag der Tat einen Termin mit ihrem Anwalt in ihrer Wohnung.

Es ist also durchaus möglich, dass sie noch Besuch erwartete und dem oder den Tätern die Wohnungstür geöffnet hat. In diesem Fall hätte sie dann wohl mit dem oder den Tätern alleine sprechen wollen, bzw. eventuell nur in Anwesenheit des Anwaltes, aber nicht in Anwesenheit der guten Freundin.

Ein Aspekt, der, falls es so gewesen sein sollte nicht genug Beachtung gefunden hat, meiner Ansicht nach.

Ich vermute, dass Frau Böhringer zunächst mit ihrem Besuch nach oben ging, nachdem sie ihn hereingebeten hatte. Dort könnte sie mit dem Wasserglastrick abgelenkt worden sein und vielleicht hat sie etwas bemerkt und wollte Hilfe holen oder fliehen und wurde dabei erschlagen.

Diese Variante des möglichen Geschehens wurde vom Gericht erst gar nicht in Betracht gezogen, Indizien, die in diese Richtung hätten interpretiert werden können wurden nicht beachtet und als nicht tatrelevant eingeschätzt. Das könnte ein Fehler gewesen sein, meiner Ansicht nach.


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13.11.2019 um 13:07
@Andante
zu Deiner "Kritik muss Hand und Fuß" haben Anmerkung: Bitte verrat mir warum oben im Büro nirgendwo Blut ist. Das interessiert mich wirklich sehr.


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13.11.2019 um 13:50
Zitat von phoenix_phoenix_ schrieb:Bitte verrat mir warum oben im Büro nirgendwo Blut ist.
Weil dort oben niemand geblutet hat und niemand das Blut eines Blutenden dort hinterlassen hat.

Jetzt bist Du dran.


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13.11.2019 um 15:05
@christian01

Wolltest du mit Gewalt ein (unpassendes) Fremdwort unterbringen?
User(in) @jaska hat vollkommen Recht, wenn sie feststellt, dass hier der Kreis der Justizopfer auf ein von der Realität weit entferntes Maß aufgebläht wird. Ja, es gibt sie. Ja, fast alle Verurteilten sitzen vollkommen zurecht.
Manche User haben das Prinzip eines Indizienprozesses auch nicht verinnerlicht und verstehen nicht, wie man jemanden lebenslang in den Knast stecken kann, wenn man keine Aufnahme der Tat in Ultra-HD vorliegen hat. Am besten noch aus verschiedenen Perspektiven- wie im Tatort
Benedikt T. ist ein Mörder und kein Justizopfer.


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13.11.2019 um 15:13
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Weil dort oben niemand geblutet hat und niemand das Blut eines Blutenden dort hinterlassen hat.
Jetzt bist Du dran.
Logisch. Man findet nicht ein Tröpfchen im Büro, obwohl man den Flur und die blutige Treppe durchqueren muss. Da fühl ich mich aber jetzt verblödelt.
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Benedikt T. ist ein Mörder und kein Justizopfer.
Solange die Widersprüche da sind (siehe oben), DNA Querverweise zu anderen Tatorten bestehen und/oder die Bereitschaft fehlt sich ernsthaft damit auseinanderzusetzen, wird es immer Leute geben die das bestreiten.


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13.11.2019 um 15:13
@christian01
Es gibt Justizopfer und denen muss definitv Gehör geschenkt werden, jeder Schaden ist meinetwegen tausendfach zu ersetzen.
Negativ empfinde ich diese neue Art von "Justizopfern", die von einer Öffentlichkeit dazu gemacht werden unter Ignorieren von Fakten und oft mit einer Desinformation, die zum Himmel schreit. Dabei werden Nebelkerzen gezündet (mit dem Opfer befreundete ausländische Personen hier beispielsweise, also Hauptsache weit weit weg), der Täter muss selbst dabei nur charismatisch sein und am besten zu den eigentlichen Vorwürfen keine Stellung nehmen, später aber lautstark behaupten, unschuldig zu sein. Und schon ist ein neuer Skandal da, über den sich trefflich streiten lässt.
Dabei sehen sich die Unterstützer dann selbst noch als ehrlich, standhaft und allwissend; einfach überlegen. Sie setzen sich über Expertisen hinweg und sind bereit, Verfahrensbeteiligte allen möglichen Vergehen zu beschuldigen, nur weil das Ergebnis nicht schmeckt.


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13.11.2019 um 15:19
Zitat von jaskajaska schrieb:der Täter muss selbst dabei nur charismatisch sein
Also der Verurteilte hier ist alles andere als charismatisch.
Zitat von jaskajaska schrieb:Dabei sehen sich die Unterstützer dann selbst noch als ehrlich, standhaft und allwissend; einfach überlegen. Sie setzen sich über Expertisen hinweg und sind bereit, Verfahrensbeteiligte allen möglichen Vergehen zu beschuldigen, nur weil das Ergebnis nicht schmeckt.
Erstmal finde ich es frech das man kritische Diskutanten hier überhaupt "Unterstützer" nennt. Das geht nicht.
Dann finde ich es traurig das anderen Experten, die in ihren Expertisen zu anderen Ergebnissen kommen, die Sachkunde abgesprochen wird und man sie verunglimpft (z.B. alter Pensionär, geldgeil, etc). Auch das geht nicht.
Hinzu kommt hier dann noch ein sarkastischer Ton, der deutlich macht, das man sich überhaupt nicht mit den genannten Problemen und Widersprüchen ernsthaft inhaltlich beschäftigen will.


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13.11.2019 um 15:20
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Wolltest du mit Gewalt ein (unpassendes) Fremdwort unterbringen?User(in) @jaska hat vollkommen Recht, wenn sie feststellt, dass hier der Kreis der Justizopfer auf ein von der Realität weit entferntes Maß aufgebläht wird. Ja, es gibt sie. Ja, fast alle Verurteilten sitzen vollkommen zurecht. Manche User haben das Prinzip eines Indizienprozesses auch nicht verinnerlicht und verstehen nicht, wie man jemanden lebenslang in den Knast stecken kann, wenn man keine Aufnahme der Tat in Ultra-HD vorliegen hat. Am besten noch aus verschiedenen Perspektiven- wie im Tatort Benedikt T. ist ein Mörder und kein Justizopfer.
Ich weiß nicht von welchem Fremdwort Du eigentlich sprichst ? Meinst Du Konnotation ? … sorry wenn es für Dich eines ist.
Im übrigen ist die Wahrscheinlichkeit eines Fehlurteiles bei einem reinen Indizienprozess vermutlich höher weil der Interpretationsspielraum einfach größer ist als bei klar beweisbaren Abläufen. Natürlich ist nicht jede Tat bestens belegt, aber muss man auch nicht zwanghaft alles aburteilen auch wenn es die Beweislage nicht hergibt. ( jetzt nicht auf diesen Fall bezogen, hier kann man schon zu diesem Urteil gelangen, ob es man es zwingend muss weiß ich nicht )


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13.11.2019 um 15:31
Zitat von jaskajaska schrieb:Es gibt Justizopfer und denen muss definitv Gehör geschenkt werden, jeder Schaden ist meinetwegen tausendfach zu ersetzen.Negativ empfinde ich diese neue Art von "Justizopfern", die von einer Öffentlichkeit dazu gemacht werden unter Ignorieren von Fakten und oft mit einer Desinformation, die zum Himmel schreit. Dabei werden Nebelkerzen gezündet (mit dem Opfer befreundete ausländische Personen hier beispielsweise, also Hauptsache weit weit weg), der Täter muss selbst dabei nur charismatisch sein und am besten zu den eigentlichen Vorwürfen keine Stellung nehmen, später aber lautstark behaupten, unschuldig zu sein. Und schon ist ein neuer Skandal da, über den sich trefflich streiten lässt.Dabei sehen sich die Unterstützer dann selbst noch als ehrlich, standhaft und allwissend; einfach überlegen. Sie setzen sich über Expertisen hinweg und sind bereit, Verfahrensbeteiligte allen möglichen Vergehen zu beschuldigen, nur weil das Ergebnis nicht schmeckt.
Natürlich sind nicht alle mehr oder weniger lautstark in der Öffentlichkeit Auftretenden tatsächlich Justizopfer. Da bin ich völlig bei Dir. Das im Falle eines tatsächlichen Schadens etwas Deiner Meinung nach tausendfach ersetzt werden soll, ist ein frommer Wunsch aber leider ebenfalls nicht die gängige Praxis. Die Haftentschädigung in DE ist zynisch und schlimmer als gäbe es gar keine. Um zu Deiner eigentlichen Aussage zu kommen: Möchtest Du die Meinungsfreiheit der Angehörigen eines verurteilten Straftäters beschneiden und Ihnen verwehren öffentlich zu bekunden das sie ihren Angehörigen für unschuldig erachten, oder beim Verurteilten selbst ?


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13.11.2019 um 16:24
Zitat von christian01christian01 schrieb:Möchtest Du die Meinungsfreiheit der Angehörigen eines verurteilten Straftäters beschneiden und Ihnen verwehren öffentlich zu bekunden das sie ihren Angehörigen für unschuldig erachten,
Sicher nicht. Aber sie müssen dann auch mit den Konsequenzen zurechtkommen.
Damit rechnen, dass ihre Äußerungen hinterfragt werden, dass sich Menschen aus ihrem Umfeld zurückziehen etc.
MT: "Anhand der Aktenlage wird ganz deutlich: Er kann es nicht gewesen sein und das hat der Richter auch gewusst."
https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.zehn-jahre-mordfall-boehringer-familie-des-verurteilten-im-az-interview-ein-justiz-skandal.e06d7602-cfac-4584-852d-7d1d255847a3.html


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13.11.2019 um 16:24
@phoenix
Zitat von christian01christian01 schrieb:Möchtest Du die Meinungsfreiheit der Angehörigen eines verurteilten Straftäters beschneiden und Ihnen verwehren öffentlich zu bekunden das sie ihren Angehörigen für unschuldig erachten, oder beim Verurteilten selbst ?
Wie kommst Du denn auf dieses schmale Brett? Nein.


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13.11.2019 um 18:02
Ich schlage noch einmal vor, zwischen der Bewertung der Urteilsgründe und der Frage der tatsächlichen Täterschaft zu unterscheiden.

Kritik an den Urteilsgründen ist gut vertretbar, weil die Wertung der Indizien zulasten von BT logisch nicht ausreichend begründet ist. Bestimmte Indizien (Zeitungen, 500 Euro Noten, Fahrt nach Augsburg etc.) werden nur dann zu einem Indiz für eine Täterschaft, wenn man diese bereits als gegeben unterstellt. Ich bin zum Beispiel davon überzeugt, dass BT die Zeitungen von der Tür weggenommen hat (weil er selbst für den Besitz der Zeitung keine plausible Erklärung liefert). Nur folgt daraus eben nicht, dass er auch der Mörder war. Neben einer Mordverdeckungsabsicht sind weitere Motive denkbar, insbesondere sehr simple Motive, die mit einer Mordverdeckung nichts zu tun haben. BT war ja nicht jemand, der mit dem Parkhaus nichts zu tun hatte, stets die Wahrheit sagte oder Eigentum und Besitz anderer achtete. BT hatte ein sehr eigenwilliges Verhältnis zur Wahrheit (Studienlüge), zum Umgang mit Betriebsvermögen (Automaten-Entnahmen), zum Umgang mit weiteren Parkhaus-Mitarbeitern (angebliche Intrige). Insofern können alle Indizien auch mit anderen, für BT typische Verhaltensweisen erklärt werden und deuten nicht notwendig auf eine Täterschaft hin. Dies gilt auch bei einer Gesamtschau, weil die einzelnen Indizien eben keinen Zusammenhang aufweisen. Sie bilden deshalb auch keinen "Ring".


Hält man aber das Urteil für fehlerhaft (was man anders sehen kann), muss man nicht nachweisen, wer der wirkliche Täter war oder wie ein alternativer Tatverlauf ausgesehen haben könnte. Das alles ist Spekulation. Ein Freispruch hängt nicht davon ab, dass der Freizusprechende einen alternativen Täter überführt hat.


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13.11.2019 um 20:10
Zitat von StradivariStradivari schrieb:Ach ja? Aber auch beim „zurückblättern“ wird der Spurerzeuger nicht klarer....
Und wer hat nochmal die halbe Flasche Wein getrunken ?
Nachtrag: Ein freundlicher Mitleser des Threads hat mich per PN auf die einschlägigen Abschnitte im Urteil aufmerksam gemacht. Die Spuren an der Schraube sind nach Überzeugung des Gerichtes nachträglich entstanden und stehen in keinem Zusammenhang mit der Tat. Es hat sich damnach eine Person aus dem Kreis oder Umfeld der Ermittler im Hause Böhringer aufgehalten


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13.11.2019 um 21:59
Zitat von NegusNegus schrieb:Kritik an den Urteilsgründen ist gut vertretbar, weil die Wertung der Indizien zulasten von BT logisch nicht ausreichend begründet ist.
Das ist eine steile Behauptung. Weder "logisch" und nicht "ausreichend" begründet? Und weder der BGH, noch das BVerfG haben erkannt, was Du zu erkennen glaubst?

Aber gut, Du nennst Beispiele:
Zitat von NegusNegus schrieb:(Zeitungen, 500 Euro Noten, Fahrt nach Augsburg etc.)
Das "etc." ist spannend. Du erkennst also selbst, dass die Zeitungen, die Geldscheine und die Fahr nach Augsburg für das Gericht nicht ausreichten. Warum lässt Du die weiteren Feststellungen des Gerichts mit eine "etc." außen vor?

Du schreibst weiter:
Zitat von NegusNegus schrieb:werden nur dann zu einem Indiz für eine Täterschaft, wenn man diese bereits als gegeben unterstellt.
Du unterschlägst, dass das Gericht eine etwa einjährige Beweisaufnahme durchgeführt hat. Und diese umfassende Beweisaufnahme unterschlägst Du mit der Unterstellung, dass man ja "schon eh" von seiner Täterschaft ausgegangen sei? Ist Dir bewusst, dass Du damit dem Gericht Rechtsbeugung vorwirfst?

Dein Hinweis, dass der Angeklagte ja keinen "Alternativtäter" präsentieren muss, ist banal. Das sieht die StPO nicht vor und das weiß selbstverständlich auch das Gericht.

Was danach von Dir folgt, ist das Herauspicken einzelner Indizien, die Du entwertest, damit Du dann zu dem "logischen" Schluss kommst, dass B.T. ja "eigentlich" nicht der Täter gewesen sein kann.


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13.11.2019 um 22:51
Zitat von phoenix_phoenix_ schrieb:DNA Querverweise zu anderen Tatorten bestehen
"Andere Tatorte" (Mehrzahl) gibt es bekanntlich nicht, sondern wenn, nur einen einzigen, und dazu wurde jüngst, wie vorher unzählige Male schon, angemerkt:
Zitat von EdelstoffEdelstoff schrieb: Ein freundlicher Mitleser des Threads hat mich per PN auf die einschlägigen Abschnitte im Urteil aufmerksam gemacht. Die Spuren an der Schraube sind nach Überzeugung des Gerichtes nachträglich entstanden und stehen in keinem Zusammenhang mit der Tat.
Also: Es gibt keinen DNA-Querverweis auf einen anderen Tatort. Es gibt bloß eine Kontamination, wie sie leider immer wieder mal vorkommt, siehe das sog. "Phantom von Heilbronn" oder die sog. Böhnhardt-Spur im Fall Peggy Knobloch. Wobei die Kontamination im Fall Herrmann und im Fall Toth bedeutungslos ist.


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Mordfall Charlotte Böhringer

13.11.2019 um 23:24
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Und weder der BGH, noch das BVerfG haben erkannt, was Du zu erkennen glaubst?
Das BVerfG ist bekanntlich keine Superrevisionsinstanz. Der BGH hätte die von mir benannten Denkfehler nur zu prüfen gehabt, wenn sie gerügt worden wären.
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Warum lässt Du die weiteren Feststellungen des Gerichts mit eine "etc." außen vor?
Weil ich das hier bereits ausgeführt habe.
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Ist Dir bewusst, dass Du damit dem Gericht Rechtsbeugung vorwirfst?

Diesen Vorwurf habe ich nicht erhoben, denn bloße Fehler erfüllen noch nicht den Tatbestand der Rechtsbeugung.
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:damit Du dann zu dem "logischen" Schluss kommst, dass B.T. ja "eigentlich" nicht der Täter gewesen sein kann.
Diesen Schluss habe ich nicht gezogen. Meine Kritik beschränkt sich auf die Urteilsbegründung.


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Mordfall Charlotte Böhringer

13.11.2019 um 23:24
Zitat von AndanteAndante schrieb:Also: Es gibt keinen DNA-Querverweis auf einen anderen Tatort. Es gibt bloß eine Kontamination, wie sie leider immer wieder mal vorkommt, siehe das sog. "Phantom von Heilbronn" oder die sog. Böhnhardt-Spur im Fall Peggy Knobloch. Wobei die Kontamination im Fall Herrmann und im Fall Toth bedeutungslos ist.
Es ist bemerkenswert, dass wir irgendwo nochmal in der Sache einig werden. Nach Pressemitteilungen und Bereitschaftspolizei hätte ich das nicht mehr für möglich gehalten. Irgendwann klärt sich vielleicht auch noch auf, warum jemand aus dem Umfeld der Ermittler sich in der Wohnung von CB aufgehalten hat oder im Zuge der Laborarbeit das Glas kontaminiert hat. :-)


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Mordfall Charlotte Böhringer

13.11.2019 um 23:35
Zitat von EdelstoffEdelstoff schrieb:Irgendwann klärt sich vielleicht auch noch auf, warum jemand aus dem Umfeld der Ermittler sich in der Wohnung von CB aufgehalten hat oder im Zuge der Laborarbeit das Glas kontaminiert hat. :-)
Ach herrje, vielleicht war es bloß eine Reinigungskraft, der irgendwann mal in der Asservatenkammer die Schraube runtergefallen ist und die sie aufgehoben hat. Oder sonstige Leute, die im Laufe der Zeit mal die Schraube angefasst haben, Angehörige von Umzugsfirmen etwa, denn bekanntlich ziehen auch Behörden mal in neue Gebäude.

Jedenfalls sind, wie sich aus dem Urteil im Fall BT ergibt, hunderte von Leuten aus dem Umfeld von CB und auch Ermittler, die mit dem Fall CB zu tun hatten, auf die DNA-Spur am Glas getestet worden, alles negativ. Aber wer weiter am Großen Unbekannten festhalten möchte, dem a) die DNA am Glas gehört und der b) natürlich dann auch der Täter sein muss, kann das ja gerne tun.


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