Cassandra71
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Mordfall Charlotte Böhringer
11.05.2019 um 07:37Das "Ob" ist unstrittig. Dazu folgender Auszug aus der Urteilsbegründung:Ma_Ve schrieb:Ob und wie oft durch andere Personen solches Material geliefert wurde lässt sich real nur schwer ermitteln.
Die Zeugen R. und K. berichteten übereinstimmend glaubhaft, das Büromaterial von Frau Böhringer sei ihr im Regelfall bei Bedarf aus dem Tankstellenbüro in die Wohnung hinaufgebracht worden. Es seien dann 10 bis 20 einzelne Briefbögen und Umschläge in Zellophan verpackt aber auch lose und unverpackt zu ihr hinauf getragen worden. Das habe derjenige gemacht, der gerade Zeit gehabt habe. Geliefert hätten R., V., der Angeklagte, M.T. und auch andere Angestellte.