Falstaff schrieb (Beitrag gelöscht):Heißt das du bist erst durch das Video darauf aufmerksam geworden, dass gravierende Lebenslügen (bzw deren Aufdeckung) ein hinreichendes Motiv für Kapitalverbrechen sein können?
Und hier wären wir wieder bei den Punkt, dass es im Leben von Bence Toth zwar eine Lebenslüge hinsichtlich seines Studiums und dem Verlauf dieses Studium gegeben hatte, diese Lüge bzw. dieses Verschweigen aber bereits vor der Tat zumindest gegenüber der Tante, dem Opfer aufgeklärt worden war.
Im Testament selber, bzw. den Formulierungen, die man in den nach dem Tod aufgefundenen Testamenten vorfand offenbarte sich, dass Frau Böhringer die Problematik, die es bezüglich des Studiums ihres Neffen gab, durchaus bekannt gewesen sein muss und bekannt war, hätte sie sonst auf einen Studienabschluss gedrängt, aber die Formulierung gewählt, dass der Parkhausbetrieb ohne Vorliegen eines Studienabschlusses nicht veräussert werden durfte. (von einer Enterbung bei Nichtvorhandensein eines Studienabschlusses war hingegen im Testament nicht die Rede)
Auch hier . oder besser gesagt, gerade hier hätte das Gericht auf die Gesamtschau achten müssen anstatt sich von Vorurteilen leiten zu lassen. Dass Lebenslügen und die Angst vor deren Aufdeckung, ein hinreichendes Motiv für Kapitalverbrechen darstellen, dürfte dem Gericht bekannt gewesen sein auch ohne dass man vorher youtube Filmchen anschauen musste. Nur sah die Realität im Detail und in der Gesamtschau ganz anders aus, aber das hat man geflissentlich ignoriert, weil die Theorie "Lebenslüge" die Grundlage für das Gerüst der Anklage darstellte. So stellt es sich jedenfalls aus meiner Sicht dar.