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Mordfall Charlotte Böhringer

28.934 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

11.04.2019 um 09:14
Zitat von WidmerpoolWidmerpool schrieb:Möglicherweise wäre ein abweisendes streitiges Urteil, das nur unscharf feststellt hätte, daß Bence aus Sicht des Zivilgerichts nicht mit Sicherheit für nachgewiesen erbunwürdig gehalten werden kann, nur auf den ersten Blick für Bence günstig, im Ergebnis für alle ungünstig gewesen.
Ja, das kann gut sein, dass man im Ergebnis kein streitiges Urteil wollte. Ich frage mich nur, warum BT bzw. die Familie es im Zivilrechtsstreit überhaupt bis zum Beginn einer Beweisaufnahme hat kommen lassen. Eigentlich hätte BT doch sofort den Antrag seines Bruders, ihn für erbunwürdig zu erklären, anerkennen können. Dann wäre Anerkenntnisurteil ergangen, und fertig.

Aber man ließ es trotzdem bis zu einer Beweisaufnahme kommen. Ein bisschen Hoffnung, dass dabei etwas herauskommt, was man für den Wiederaufnahmeantrag verwerten könnte, hat man zunächst vielleicht doch noch.


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11.04.2019 um 09:35
Zitat von WidmerpoolWidmerpool schrieb:Für die Familie Toth kam es im Zivilrechtsstreit nur auf die Erbunwürdigkeitserklärung an.
Das glaube ich nicht! Es gab beispielsweise umfangreiche DNA-Tests in der Wohnung bzw. an den Kleidern der CB. Das hätte man sein lassen können, wenn es nur um das Erbe gegangen wäre.


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11.04.2019 um 09:47
Zitat von AndanteAndante schrieb:PS: Die Regelungen zur Erbunwürdigkeit haben natürlich den Sinn, niemanden auch noch dafür zu belohnen, das er, womöglich gerade mit dem Ziel, an das Erbe zu kommen, den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich tötet. Darüber hinaus soll niemand zu solchen Taten mit solchen Zielen ermutigt werden.

Entsprechende Regelungen gab und gibt es, soweit ich weiß, in allen Rechtsordnungen weltweit. Es wird eben überall als unerträglich empfunden, wenn jemand einen anderen tötet und quasi als Belohnung dafür auch noch dessen Geld bekommt.
Das ist durchaus nachvollziehbar und wird sicher von der Mehrheit der Menschen auch als gerecht und richtig im moralischen Sinn empfunden.

Was ich aber nicht verstehe ist, wieso das Erbe zunächst an den Staat fallen und dann durch eine Klage zurückerklagt werden muss?

Würde es nicht reichen, und hätte es im Fall Böhringer nicht gereicht, Bence Toth einfach nur zu enterben?

Die restliche Regelung der Erbangelegenheit hätte man der Familie überlassen können. Warum mischt der Staat sich in eine private Angelegenheit ein? Ist die Familie des Opfers durch deren Ermordung nicht schon gestraft genug? Bedarf es auch noch des Wegnehmens eines Teils des Vermögens des Opfers?

Und hat je jemand die Frage gestellt und sie sich beantwortet, ob dieses Vorgehen im Sinne des Opfers, also Frau Böhringers gewesen ist?

Hätte sie gewollt, dass ihr Vermögen, bzw. der Teil davon , der ihr besonders am Herzen lag, einmal an den Staat fällt? Sie hatte nicht nur einen Neffen und ihr war ihre Familie sehr wichtig. Wie kann man sich von Seiten des Gerichtes kaltschnäuzig über diese Situation hinwegsetzen und eine Einziehung des Erbes beantragen?

Ich persönlich empfinde das als unerhört und für mich fühlt es sich viel mehr als nur falsch an. Es wirkt auf mich so, als habe man die ganze Familie, die sich ja ebenfalls nicht im Sinne des Staatsanwaltes eingelassen hat, durch diese Anordnung bestrafen und sanktionieren wollen., frei nach dem Motto, wenn ihr es nicht verstehen wollt, dann machen wir es eben so, aus , zack, und weg ist das halbe Erbe.
Sorry, aber das war jedesmal das Gefühl, dass bei mir entstanden ist, wenn ich die Rede des Staatsanwaltes in diesem Film gesehen habe. Ich weiss, dass die Rechtslage für den Antrag des Staatsanwaltes spricht und er sich im juristischen Sinn richtig verhalten hat. Das macht es aber für mich auch nicht besser.


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11.04.2019 um 10:51
Nachtrag: Vielleicht musste der Staatsanwalt den Antrag auf Einziehung des Erbteils Bence Toths auch stellen weil das das normale gängige juristische Prozedere darstellt und ihm wäre gar keine andere Wahl geblieben, auch wenn er es vielleicht anders gewollt hätte.

In diesem Fall würde ich aber immer noch die Art und Weise und den Zusammenhang den er in seinem Interview alleine durch die zusammenhängende Erklärung seiner Sichtweise herstellte kritisieren. Er redet praktisch in einem Zusammenhang über die nicht erfolgte Einlassung des Angeklagten und dann darüber, dass er beantragen wird, das Erbteil einzuziehen.


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11.04.2019 um 11:04
Zitat von WidmerpoolWidmerpool schrieb:Möglicherweise wäre ein abweisendes streitiges Urteil, das nur unscharf feststellt hätte, daß Bence aus Sicht des Zivilgerichts nicht mit Sicherheit für nachgewiesen erbunwürdig gehalten werden kann, nur auf den ersten Blick für Bence günstig, im Ergebnis für alle ungünstig gewesen.
Und das hat man mit Sicherheit auch schon vorher gewusst. Der Prozess war zwischen Mate und Bence abgesprochen. Es war von Anfang klar, dass der Klage von Mate stattgegeben werden soll, weil man das Vermögen sichern wollte.
Zitat von WidmerpoolWidmerpool schrieb:Bence hätte aus diesem Urteil keinen Honig für eine Wiederaufnahme saugen können; Zivil- und Strafrechtsweg sind voneinander unabhängig
Und auch das hat man vorher gewusst. Für einen WAA bedarf es auch keines Umweges über einen Zivilprozess. Wie Du schreibst: Das Urteil eines Zivilprozesses hat keine Präjudiz.
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Das glaube ich nicht! Es gab beispielsweise umfangreiche DNA-Tests in der Wohnung bzw. an den Kleidern der CB. Das hätte man sein lassen können, wenn es nur um das Erbe gegangen wäre.
Ja und? Diese "Tests" hätte man auch ohne Zivilprozess in Auftrag geben können. Dass diese Test in Rahmen eines Zivilprozesses in Auftrag gegeben wurden, macht sie nicht glaubhafter.

Um es deutlich zu formulieren: Der Zivilprozess diente dazu das Vermögen zu sichern. Ein anderes prozessuales Ziel konnte man damit nicht erreichen. Der ganze Rest ist Augenwischerei und dient dazu die am Fall Interessierten hinters Licht zu führen. Wie man sieht, hat das selbst bei Befürwortern des Strafurteils Erfolg.


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11.04.2019 um 11:31
@meermin

Wer hätte Bence denn enterben oder das Erbe anders verteilen sollen? Die Erblasserin war dazu nicht mehr in der Lage. Ein Miterbe kann den anderen Miterben nicht herauskegeln.

Bence war Erbe. Er musste erst als erbunwürdig aus seiner Erbenstellung geworfen werden. Hätten die anderen Erben das nicht gemacht und Bence wäre Erbe geblieben, wäre das Ergebnis unerträglich.

Für diesen Fall erscheint es richtig, daß ihm das Erbe vorsorglich durch die gerichtliche Entscheidung entzogen wurde.

Dass die Allgemeinheit, vertreten durch den Staat, gem. § 75 StGB regelmäßig bei einer Entziehung zunächst Eigentümer bzw. Rechtsinhaber wird, ist ebenfalls sinnvoll. Das Strafgericht wäre wohl überfordert, wenn es auch noch Gestaltungsurteile im Erbrecht fällen sollte.

Für die übrigen Erben ist doch ausreichend dadurch gesorgt, daß sie die Erbunwürdigkeit des Täters gerichtlich durchsetzen und ihre Rechte dann gegenüber dem Staat erfolgreich geltend machen können.

Dass das kompliziert und anstrengend ist, ist klar. Aber wofür gibt es Anwälte?


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11.04.2019 um 11:33
Zitat von meerminmeermin schrieb:Die restliche Regelung der Erbangelegenheit hätte man der Familie überlassen können. Warum mischt der Staat sich in eine private Angelegenheit ein? Ist die Familie des Opfers durch deren Ermordung nicht schon gestraft genug? Bedarf es auch noch des Wegnehmens eines Teils des Vermögens des Opfers?
Ganz so privat ist das nun mal nicht, wer etwas erbt.

Dabei stellt sich mir nämlich die Frage, wer eigentlich geerbt hätte, hätte es diese Testamente nicht gegeben.
So wie ich meine gelesen zu haben, lebten zu diesem Zeitpunkt die Eltern von CB in Ungarn. Und wenn ich da nichts durcheinander bringe, hätte ihnen das Erbe zugestanden, also weder ihrer Schwester noch deren Kindern. Danach müssten sie aber dann doch wenigstens ein Pflichtteil bekommen haben.


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11.04.2019 um 11:39
Zitat von Mark_SmithMark_Smith schrieb:Das glaube ich nicht! Es gab beispielsweise umfangreiche DNA-Tests in der Wohnung bzw. an den Kleidern der CB. Das hätte man sein lassen können, wenn es nur um das Erbe gegangen wäre.
Vollkommen richtig. Das passt nicht dazu. Da hat man schon noch andere Intensionen gehabt. Ihr Prozeß die Erbunwürdigkeit betreffend ist ja wenigstens in ihrem Sinne verlaufen. Es sollte der letzte juristische Erfolg in dem ganzen Drama bleiben.


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11.04.2019 um 11:45
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Es sollte der letzte juristische Erfolg in dem ganzen Drama bleiben.
Und man kann hoffen, dass es bei dem bleibt und die Tragödie endlich ein Ende hat. :-)


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11.04.2019 um 12:43
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Ihr Prozeß die Erbunwürdigkeit betreffend ist ja wenigstens in ihrem Sinne verlaufen.
Vielleicht zur Erläuterung: Ein Zivilprozess ist ein Parteienprozess. Er herrscht die Parteimaxime: Die Parteien bestimmen, über was verhandelt wird, welche Beweise für ihre Ansprüche und Einwendungen vorgetragen werden und vor allem, wie der Prozess endet: Anerkenntnis, Erlass, Vergleich, Versäumnisurteil, streitiges Urteil. Diese Entscheidungen, hat das Zivilgericht so hinzunehmen. Ein Zivilrichter kann nicht eigenmächtig den Prozessgegenstand oder über eine Beweiserhebung entscheiden.

So weit klar?

Insofern: Mate und Bence haben in dem Prozess an einem Strang gezogen. Man hat den Zivilprozess nicht nur dafür genutzt, dass das Vermögen in der Familie bleibt, sondern auch gleich dazu, weiter die vermeintliche Unschuld des Bruders, Sohnes und Enkelkindes zu verkünden.

Und mit diesem eigentlich recht billigen Trick, sind die Toths ziemlich erfolgreich gewesen.


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12.04.2019 um 09:48
Zitat von emzemz schrieb:Dabei stellt sich mir nämlich die Frage, wer eigentlich geerbt hätte, hätte es diese Testamente nicht gegeben.
So wie ich meine gelesen zu haben, lebten zu diesem Zeitpunkt die Eltern von CB in Ungarn. Und wenn ich da nichts durcheinander bringe, hätte ihnen das Erbe zugestanden, also weder ihrer Schwester noch deren Kindern. Danach müssten sie aber dann doch wenigstens ein Pflichtteil bekommen haben.
Egal ob Eltern, Geschwister oder Neffen, nach meinem Empfinden darf ein Erbe nicht an den Staat fallen, wenn einer der Erbberechtigten zum Mörder geworden ist. Das Erbe steht der Familie zu und eine Familie, in der ein Familienoberhaupt

ermordet wurde ist schon gestraft genug, da muss der Staat nicht auch noch die Finger ausstrecken und gleich alle sanktionieren. Sorry, aber das ist meine Meinung.

Und da wir gerade beim Thema Familie sind: Es gibt übrigens ein sehr schönes Foto der Beerdingung, man findet es auf einem Portal, auf dem für Fotos gezahlt werden muss und zeigt den Beerdigungszug . viele Menschen hinter einem geschmückten Sarg hergehend. Soviel zu dem Thema, Charlotte Böhringer wäre in aller Stille beerdigt worden.

Im Rahmen der neuerlichen Aktivitäten im Fall Herrmann wurde vor einigen Tagen ein Bericht gezeigt, in dem der in diesem Fall Verurteilte zu Wort kam Auch er hat die ihm vorgeworfene Tat bis heute nicht gestanden und bestreitet der Täter zu sein, sehr interessant. Auch dieser Mann kann nicht mit einer vorzeitigen Entlassung rechnen, da er sich nicht richtig eingelassen hat.


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Mordfall Charlotte Böhringer

12.04.2019 um 10:05
Das Foto zeigt einen sehr schön zurechtgemachten Sarg, es zeigt eine feierliche Prozession hinter dem Sarg. Es handelt sich um ein sehr würdevoll aufgenommenes Foto.

Hier wurde des Öfteren kritisiert, dass man Frau Böhringer nicht einmal eine richtige Beerdigung verschafft hätte, dass sie sozusagen in aller Stille unter die Erde gebracht worden wäre. Darum, und um mit diesen Anschuldigungen aufzuräumen, erwähnte ich das Foto der Beerdigung.

Und ich denke, dass die Mehrzahl der anwesenden Gäste, die Beerdigung auch als schön und würdevoll empfunden hat. Hätte der bayrische Staat sie lieber in aller Stille auf dem Freidhof unter die Erde bringen sollen, vielleicht in einer abgelegenen Ecke, so wie man es früher auf dem Lande mit den Selbstmördern machte? Wäre das eine weitere Demütigung und Bestrafung der ganzen Familie gewesen? Manchmal denke ich , einigen hier geht jede Menschlichkeit ab und es wird ganz unverhohlen eine Art "Sippenstrafe " gefordert. Nein, die Beerdigung war eine würdevolle, respektvolle Veranstaltung, wie Frau Böhriger sie verdient hatte.


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12.04.2019 um 10:16
Zitat von meerminmeermin schrieb:Egal ob Eltern, Geschwister oder Neffen, nach meinem Empfinden darf ein Erbe nicht an den Staat fallen, wenn einer der Erbberechtigten zum Mörder geworden ist. Das Erbe steht der Familie zu und eine Familie, in der ein Familienoberhaupt

ermordet wurde ist schon gestraft genug, da muss der Staat nicht auch noch die Finger ausstrecken und gleich alle sanktionieren. Sorry, aber das ist meine Meinung.
Sanktioniert wäre zunächst mal nur der Täter worden. Ist natürlich dumm, wenn die Rest-Familie sein Erbe schon mal ins eigene Budget mit eingerechnet hat.
Jamegumb schrieb (Beitrag gelöscht):Selten eine so dumne Äußerung gehört.
Sie hatte eben eine schöne Leich, nichts anderes sagt der Kommentar zum Foto aus.
Kann deine Aufregung hierüber nicht nachvollziehen.


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12.04.2019 um 10:20
Zitat von meerminmeermin schrieb:Egal ob Eltern, Geschwister oder Neffen, nach meinem Empfinden darf ein Erbe nicht an den Staat fallen, wenn einer der Erbberechtigten zum Mörder geworden ist. Das Erbe steht der Familie zu und eine Familie, in der ein Familienoberhaupt

ermordet wurde ist schon gestraft genug, da muss der Staat nicht auch noch die Finger ausstrecken und gleich alle sanktionieren.
Der Punkt ist hier, dass es nicht um „die Familie“ geht, sondern um das Verhältnis der testamentarisch eingesetzten Erben zueinander, egal, ob diese Erben ganz oder teilweise zur Familie gehören oder nicht.

Wieso sollen die übrigen Erben (egal ob Familienmitglieder oder nicht) davon profitieren, wenn der Erblasser (egal von wem) getötete wurde? Man muss sich dabei von dem Gedanken freimachen, dass der Nachlass quasi automatisch immer „der Familie“ zusteht. Nein, wenn der Erblasser ein Testament errichtet hat, bekommen nur die den Nachlass, die im Testament zu Erben bestimmt sind. Das können Familienmitglieder sein, sie müssen es aber nicht.

Stell dir vor, CB hätte testamentarisch hälftig den BT und eine Freundin zu ihren Erben bestimmt. Nun tötet BT die Erblasserin. Fändest du es richtig, dass jetzt BTs Erbanteil an die einzige weitere testamentarische Erbin, die Freundin, fällt?


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12.04.2019 um 10:35
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wieso sollen die übrigen Erben (egal ob Familienmitglieder oder nicht) davon profitieren, wenn der Erblasser (egal von wem) getötete wurde?
Oha, ich wollte schreiben: Wieso sollen die übrigen Erben automatisch davon profitieren, wenn der Erblasser von einem der Erbberechtigten vorsätzlich und rechtswidrig getötet wurde? Jedenfalls kann diese Frage im Strafverfahren gegen den Mörder nicht abschließend geklärt werden, für Erbangelegenheiten ist eine Strafkammer nun einmal nicht zuständig. Deshalb zieht der Staat im Strafverfahren den Erbanteil des Mörders erst einmal bis auf Weiteres ein.

Die übrigen Erben können ja (und der Bruder von BT hat es auch getan) auf dem Zivilrechtswege nun den erbberechtigten Mörder für erbunwürdig erklären lassen, um an dessen Erbanteil zu kommen. Ist das, wie hier, geschehen, muss der Staat den eingezogenen Erbanteil des Mörders an die übrigen Erben herausgeben.

Im Ergebnis hat also im Fall CB der einzige weitere vorhandene testamentarische Erbe auch BTs Erbanteil bekommen. Insoweit ist es falsch, vom gierigen Staat zu sprechen.


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12.04.2019 um 10:47
Zitat von AndanteAndante schrieb:Insoweit ist es falsch, vom gierigen Staat zu sprechen.
Ein letztes: Im Strafverfahren geht es mit der Einziehung des Erbanteils des Mörders ja nicht darum, gleichzeitig zu klären, wer zivilrechtlich richtig diesen Erbanteil bekommt. Dafür ist, wie gesagt, die Strafkammer nicht zuständig.

Im Strafverfahren geht es lediglich darum, erst einmal zu verhindern, dass der Mörder die Früchte seiner Straftat behalten darf. Ein Mörder soll also nicht davon profitieren, wenn er den Erblasser tötet. Das ist ja wohl absolut nachvollziehbar. Wer dann diesen Erbanteil warum zu welchen Anteilen erhält, ist später auf dem Zivilrechtswege auszufechten.


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12.04.2019 um 11:09
@Andante
Sehr richtig. Der "gierige Staat" hat wegen diesem Verbrecher Unsummen ausgegeben und tut es immer noch. Da ist es moralisch auch legitim, dass die Unkosten auch durch sein Erbteil gedeckt werden. Erwirtschaften wird es es ohne Berufsausbildung nicht mehr können.


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12.04.2019 um 11:41
Die Wirkung der Erbunwürdigkeit nach § 2344 BGB
Die Erbunwürdigkeit bedeutet, dass der Anspruch auf eine Erbschaft komplett entfällt.

Wird die Erbunwürdigkeit einer Person festgestellt, so erlischt ihr gesetzliches oder in einer Verfügung bestimmtes Erbrecht (§ 2344 Absatz 1 BGB). Der Betroffene ist dann nicht mehr befugt, einen Anspruch auf die Erbschaft zu erheben – unabhängig davon, ob der Erblasser ihn im Testament bedachte oder das gesetzliche Erbrecht hier Anwendung fände.

In diesem Fall wird er so behandelt, als sei er zum Zeitpunkt des Erbanfalls nicht am Leben gewesen (§ 2344 Absatz 2 BGB). Das bedeutet, dass etwa die Kinder des für erbunwürdig erklärten Betroffenen in der Erbfolge nachrücken würden. Die Erbunwürdigkeit erstreckt sich laut Erbrecht also nicht automatisch auch auf dessen Abkömmlinge.
https://www.anwalt.org/erbunwuerdigkeit/

Und Kinder hat er ja nicht.

Ich verstehe momentan gar nicht, warum man es als ungerecht empfindet, dass das Erbe, (er hat ja gemordet um an das Erbe zu kommen) nicht dem Mörder zufällt. Das ist wirklich ein schräges Rechtsempfinden.


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