Andante schrieb:PS: Die Regelungen zur Erbunwürdigkeit haben natürlich den Sinn, niemanden auch noch dafür zu belohnen, das er, womöglich gerade mit dem Ziel, an das Erbe zu kommen, den Erblasser vorsätzlich und widerrechtlich tötet. Darüber hinaus soll niemand zu solchen Taten mit solchen Zielen ermutigt werden.
Entsprechende Regelungen gab und gibt es, soweit ich weiß, in allen Rechtsordnungen weltweit. Es wird eben überall als unerträglich empfunden, wenn jemand einen anderen tötet und quasi als Belohnung dafür auch noch dessen Geld bekommt.
Das ist durchaus nachvollziehbar und wird sicher von der Mehrheit der Menschen auch als gerecht und richtig im moralischen Sinn empfunden.
Was ich aber nicht verstehe ist, wieso das Erbe zunächst an den Staat fallen und dann durch eine Klage zurückerklagt werden muss?
Würde es nicht reichen, und hätte es im Fall Böhringer nicht gereicht, Bence Toth einfach nur zu enterben?
Die restliche Regelung der Erbangelegenheit hätte man der Familie überlassen können. Warum mischt der Staat sich in eine private Angelegenheit ein? Ist die Familie des Opfers durch deren Ermordung nicht schon gestraft genug? Bedarf es auch noch des Wegnehmens eines Teils des Vermögens des Opfers?
Und hat je jemand die Frage gestellt und sie sich beantwortet, ob dieses Vorgehen im Sinne des Opfers, also Frau Böhringers gewesen ist?
Hätte sie gewollt, dass ihr Vermögen, bzw. der Teil davon , der ihr besonders am Herzen lag, einmal an den Staat fällt? Sie hatte nicht nur einen Neffen und ihr war ihre Familie sehr wichtig. Wie kann man sich von Seiten des Gerichtes kaltschnäuzig über diese Situation hinwegsetzen und eine Einziehung des Erbes beantragen?
Ich persönlich empfinde das als unerhört und für mich fühlt es sich viel mehr als nur falsch an. Es wirkt auf mich so, als habe man die ganze Familie, die sich ja ebenfalls nicht im Sinne des Staatsanwaltes eingelassen hat, durch diese Anordnung bestrafen und sanktionieren wollen., frei nach dem Motto, wenn ihr es nicht verstehen wollt, dann machen wir es eben so, aus , zack, und weg ist das halbe Erbe.
Sorry, aber das war jedesmal das Gefühl, dass bei mir entstanden ist, wenn ich die Rede des Staatsanwaltes in diesem Film gesehen habe. Ich weiss, dass die Rechtslage für den Antrag des Staatsanwaltes spricht und er sich im juristischen Sinn richtig verhalten hat. Das macht es aber für mich auch nicht besser.