phoenix_ schrieb:Das kannst Du mir gerne abkaufen, lieber Seps.
Ich will es versuchen, lieber Phoenix.
falstaff schrieb:Deine Aussage ist doch dann aber falsch, in Bezug auf das von dir gepostete Zitat. Wenn nicht nachgewiesen werden konnte um wessen Blut es sich handelte, heißt das nämlich nicht dass es nicht das Blut von Frau Böhringer war.
Stimmt. Es wurden DNA vom Opfer und eine Blutmischspur festgestellt. Es konnte jedoch nicht festgestellt werden, ob das Blut von CB stammte. Es wurde also auch nicht ausgeschlossen.
Die Verteidigung hatte vorgetragen, dass BT bei der Auffindung der Leiche das Geld lose in der Hosentasche trug und DNA und ggf. Blut von CB aufnahm und auf die Scheine übertrug. Da diese Version nicht widerlegt werden konnte, wurden DNA und Blut auf den Scheinen nicht zu Lasten des Angeklagten gewertet.
Ich verstehe hier die Bewertung und die Nicht-Verwertung der Indizien nicht.
Das Gericht geht davon aus, dass BT das Geld bei der Tat entwendete. Dann muss es doch prüfen, wie wahrscheinlich es ist, dass er das Geld beim Auffinden in der Hosentasche trug. Die Kleidung vom Tattag wird er ja nicht mehr angehabt haben.
Es ist also sehr unwahrscheinlich, dass er die geklauten Scheine am Dienstag lose in der Tasche einer anderen Hose mit sich führte, zumal er sie nachweislich später klein gefaltet im Portemonnaie ausbewahrte. Wenn er sie aber nicht in der Hosentasche hatte, werden Blut und DNA auch nicht dann erst übertragen worden sein.
Ergo wären Blut und DNA auf den Scheinen im Kontext ein verwertbares belastendes Indiz, das die Annahme unterstützt, dass die Scheine bei der Tat entwendet wurden.