Coconut19 schrieb:das scheint mir beim Urteil in Sachen BT passiert zu sein, weil sonst hätte der sog Spur Spur Treffer nicht einfach vom Tisch gefegt werden dürfen.
Zum Spur-Spur-Treffer hatten wir hier immer wieder die selbe, sich im Kreis drehende Diskussion inklusive Verweis auf das „Heilbronner Phantom“ und den Fall Peggy Knobloch. Tatsache ist aber: in den genannten Fällen wurde nach einigen Monaten die Fehlerquelle gefunden. Hier aber gab es zwar umfangreiche Bemühungen, den DNA-Setzer bzw. eine Fehlerquelle zu finden, die waren aber erfolglos. Es wurde ausgeschlossen, dass es sich um einen Laborfehler handelt. Es wurde versucht, zu rekonstruieren, was mit der Schraube aus dem UH-Fall, an der bereits früher die 1. DNA- Spur gefunden wurde, seit 1981 geschehen war. Da man damals in Unkenntnis der späteren kriminaltechnischen Möglichkeiten völlig sorglos mit Asservaten wie der Schraube umgegangen war, schlussfolgerte der Richter, dass dem Spur-Spur-Treffer keine Bedeutung zukommt. Das ist schon sportlich, finde ich.
Denn selbst wenn 1981 die Spur von allen möglichen Personen verursacht worden sein könnte, bleibt nunmal immer noch die Spur im CB-Fall. Wenn Laborfehler ausgeschlossen wurden und es sich auch nach Jahren nicht als „Phantom“ entpuppt hat, ist es nunmal als echte Spur anzusehen. Das heißt, wenn 1981 oder in den Jahren danach irgendein Unbekannter durch Zufall die Spur an der Schraube gesetzt hat, muss er auch der Spurensetzer im CB- Fall sein. Ganz egal, ob die Schrauben im Regal herumlagen, wo sie theoretisch Hinz&Kunz angefasst haben können. Dann muss dennoch Hinz oder Kunz die Spur auch im CB- Fall gesetzt haben.
Der aktuelle Anlass meines Beitrags ist die (in Bayern schon seit 2018 erfolgte) Genehmigung des sog. „genetischen Phantombilds“, also das Heranziehen weiterer Merkmale als das Geschlecht, was die bisherige Beschränkung war. Dabei ist auch das biologische Alter des DNA-Trägers bestimmbar (auf etwa 4-5 Jahre genau).
Meine Frage: Ob der Spur-Spur-Treffer relevant ist oder nicht, kann nur durch eine Analyse des biologischen Alters des Setzers bei beiden Spuren beitragen. Ist das Alter gleich, muss es sich bei einer von beiden Spuren um eine Trugspur handeln. Beträgt die Altersdifferenz etwa 25 Jahre, handelt es sich tatsächlich um eine Person, die im Zusammenhang mit beiden Fällen steht. In welchem Zusammenhang, wäre dann noch zu klären.
Wenn beim Urteilsspruch die Heranziehung des biologischen Alters bei DNA-Spuren noch nicht erlaubt war, seit 2018 in Bayern aber schon: Könnte das nicht einen WAA stützen?