Mordfall Charlotte Böhringer
29.10.2019 um 18:57Katinka1971 schrieb:Das Zeitfenster für BT ist ja nicht so rießig.Insbesondere wenn er sicher sein wollte, dass es ein ihn enterbendes Testament nicht gab.
Katinka1971 schrieb:Das Zeitfenster für BT ist ja nicht so rießig.Insbesondere wenn er sicher sein wollte, dass es ein ihn enterbendes Testament nicht gab.
falstaff schrieb:Welche sanftere Tötungsart hätte er denn wählen können, unter der Annahme dass die Zeit drängte und er "Parkhausverbot" hatte?Eigentlich wäre jede andere Methode weniger auffällig gewesen, oder? Zumindest hätte man versuchen können es so aussehen zu lassen, als wäre es kein Mord gewesen. Dem Täter scheint es aber darauf nicht angekommen zu sein. Aber wie gesagt, natürlich beweist das nichts.
emz schrieb:Auf schwarzen Klamotten sieht man keine Blutflecken.Echt, wenn neben dir an der Ampel ein schwarz gekleideter blutverschmierter Radfahrer steht, merkst du das nicht? Außerdem hätte er die Tatwaffe unentdeckt verschwinden lassen müssen. Nicht unmöglich, aber ein ziemliches Risiko und etwas, das eben auch seine Zeit braucht.
Andante schrieb:Es wurde schon mehrmals erwähnt, dass, wenn es BT nicht war, der andere Täter es ja auch irgendwie geschafft hat, blutverschmiert wegzukommen, ohne irgendwem aufzufallen.Das stimmt, aber anders als ein anderer Täter musste BT ja relativ schnell nach Hause gekommen sein wegen Alibi und noch dazu mit dem Fahrrad. Ein anderer Täter (oder mehrere andere Täter) hätten ja auch im Auto oder so wegfahren können und hätten u.U. alle Zeit der Welt gehabt.
falstaff schrieb:Wenn die Zeit drängtInwiefern? Ich kann das Argument, dass die Zeit für ihn drängte, weil er ja bald angeblich sein 2. Examen machen würde, nicht wirklich nachvollziehen, da er ja seinem Umfeld auch vorgespielt hatte, dass er das 1. Examen bestanden hatte und gerade im Referendariat wäre. Wie (und vor allem warum) man das so glaubhaft vorspielt, dass es wirklich keiner merkt, ist für mich echt schwer nachvollziehbar, aber das ist ein anderes Thema und anscheinend hat es ja erstmal geklappt. Also hätte er auch vorspielen können, dass er das 2. Examen bestanden hat und so weiter.
laikaaaaa schrieb:Also hätte er auch vorspielen können, dass er das 2. Examen bestanden hat und so weiter.Genau so ist es.
laikaaaaa schrieb:Es wurde schon mehrmals erwähnt, dass, wenn es BT nicht war, der andere Täter es ja auch irgendwie geschafft hat, blutverschmiert wegzukommen, ohne irgendwem aufzufallen.Das stimmt, aber anders als ein anderer Täter musste BT ja relativ schnell nach Hause gekommen sein wegen Alibi und noch dazu mit dem Fahrrad. Ein anderer Täter (oder mehrere andere Täter) hätten ja auch im Auto oder so wegfahren können und hätten u.U. alle Zeit der Welt gehabt.Andere Täter, zB der ominöse DNA-Freund hätte aber den großen Vorteil, nicht in Verbindung mit Frau Böhringer zu stehen, wenn er beim Wegfahren gesehen worden wäre. Diesen riesen Vorteil hatte Toth nicht und ich finde es schon sehr bemerkenswert, das er die beiden Strecken hin und zurück nicht gesehen wurde.
laikaaaaa schrieb:Also hätte er auch vorspielen können, dass er das 2. Examen bestanden hat und so weiter.Nicht wenn die Tante mal was sehen mag oder wenn er danach normalerweise ne (bezahlte) Stelle hätte antreten müssen. Der Druck ist doch gegen Ende eines Studiums höher als wenn man noch viele Semester vor sich hat.
jaska schrieb:Nicht wenn die Tante mal was sehen mag oder wenn er danach normalerweise ne (bezahlte) Stelle hätte antreten müssen. Der Druck ist doch gegen Ende eines Studiums höher als wenn man noch viele Semester vor sich hat.Das war aber noch in weiter Ferne. Zwischen dem schriftlichen und dem mündlichen Examen vergehen Monate. Zudem hätte er das Zeugnis ja auch fälschen können. Dazu benötigt man nur einen Farbkopierer. Alles einfacher als ein Mord mit der ungewissen Aussicht, noch testamentarisch bedacht zu sein.
Irgendwann muss man Farbe bekennen.
laikaaaaa schrieb: […] Also hätte er auch vorspielen können, dass er das 2. Examen bestanden hat und so weiter.
jaska schrieb:Nicht wenn die Tante mal was sehen mag oder wenn er danach normalerweise ne (bezahlte) Stelle hätte antreten müssen. Der Druck ist doch gegen Ende eines Studiums höher als wenn man noch viele Semester vor sich hat.Irgendwann muss man Farbe bekennen.Es gab im Thread einige Beiträge dazu. (Vielleicht suchen unter den Stichworten: Sozialversicherung, Sozialabgaben etc.)
jada schrieb:Schlussendlich wollte der StB von CB wissen, welchen Angestelltenstatus bzw. Sozialversicherungsstatus BT hatte.Das wird allerdings im Urteil - wenn ich es richtig erinnere - nicht als Auslöser für die Tat angesehen. Zumal ja wohl dann später auch streitig war, was der StB gesagt bzw. gemeint haben soll.
Andante schrieb:Ihr hättet euch in BTs Situation vielleicht anders verhalten.Wie ich mich verhalten hätte, ist in der Tat völlig unerheblich. Hier geht es um das im Urteil angenommene Motiv von BT. Und da sehe ich nicht den dringenden Handlungsbedarf wegen des bevorstehenden schriftlichen Teils des 2. Examens.
Negus schrieb:CB oblag ja nicht die Aufsicht im Klausurtermin.Aber vielleicht hätte sie Prüfer des mündlichen Examens gekannt. Sie kannte viele Leute, und selbst München ist verdammt klein, wenn man Jahr um Jahr eine Lebenslüge mit sich rumschleppt und jeden Tag zittern muss, dass sie durch einen dummen Zufall auffliegt und dann die Millionen futsch sind.
Andante schrieb:Aber vielleicht hätte sie Prüfer des mündlichen Examens gekannt.Kein Prüfer kennt alle Kandidaten. Dann hätte sie schon Zugang zum Prüfungsamt haben müssen. Das alles ist aber ohnehin Spekulation, oder?
Negus schrieb:Das wird allerdings im Urteil - wenn ich es richtig erinnere - nicht als Auslöser für die Tat angesehen. Zumal ja wohl dann später auch streitig war, was der StB gesagt bzw. gemeint haben soll._________________________________
Der Zeuge B. der Steuerberater des Opfers, führte in der Hauptverhandlung aus, im Hinblick auf die sozialversicherungsrechtliche Eingruppierung des Angeklagten sei von Bedeutung gewesen, ob der Angeklagte noch studiere oder nicht. Bei einem Gespräch über den Status des Angeklagten habe das Opfer geäussert, der Angeklagte habe das Studium „beendet“, abgebrochen oder nicht fortgeführt“. […]Urteil Landgericht München 1
jada schrieb:Von der Antwort s.o. geht aber hervor, dass BT keinen studentischen Status mehr hatte.Diesen Status hätte er auch dann nicht gehabt, wenn er tatsächlich vor dem 2. Examen gestanden hätte.
Und dann gehen die Probleme los. Für CB und schlussendlich für BT.
Andante schrieb:Du gehst nach wie vor von dir aus, und du hättest es anders gemacht als BT.Nein, ich gehe nicht von mir aus.
Andante schrieb:Aber deswegen ist BT trotzdem der Täter.Ein solcher Satz erreicht diejenigen nicht, die aufgrund des Urteils von der Täterschaft nicht überzeugt sind.
Negus schrieb:Und da sehe ich nicht den dringenden Handlungsbedarf wegen des bevorstehenden schriftlichen Teils des 2. Examens.Du versuchst die Situation, in der sich B.T. befand, zu vereinfachen, zu verallgemeinern und damit herunterzureden.
Negus schrieb:Ein solcher Satz erreicht diejenigen nicht, die aufgrund des Urteils von der Täterschaft nicht überzeugt sind.Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit trifft das zu.
Negus schrieb:Ein solcher Satz erreicht diejenigen nicht, die aufgrund des Urteils von der Täterschaft nicht überzeugt sind.Merkwürdigerweise läuft es da bei allen sog. Justizirrtümer-Fällen am Ende, weil die Indizien erdrückend sind, darauf hinaus, dass das Motiv des Verurteilten in Zweifel gezogen wird.