Auf die Frage, wem die Akten vogelegen haben, antwortest Du:
EdgarH schrieb:Der Verteidiger des verurteilten Täters, Ebenso die Richterin und weitere beisitzende Richter im Zivilprozess, ebenso weitere Anwälte, die an beiden Prozessen mitwirkten und sich öffentlich gegenteilig und zweifelnd äusserten, ebenso Herr Petermann und Herr Bencke.
Es wird hier immer wieder gerne von "den Akten" geschrieben, als würden in "den Akten" die Wahrheit stehen, wenn man denn nur lange und intensiv genug hineinschaute. Das ist selbstverständlich Unsinn.
Was glaubt man eigentlich, wie umfangreich die Ermittlungsakten in einem Mordermittlungsverfahren sind?
Frage: Was denkst Du, wie viele Aktenordner müssen gelesen werden, um vollständig Kenntnis über die Ermittlungen zu haben? Und was denkst Du, was in Ermittlungsakten steht?
Wenn Du beide Fragen beantworten kannst, dann müsste Dir (eigentlich) klar sein, dass die Behauptung, div. Richter und andere Experten hätten umfassende Kenntnis der Akten, albern ist.
Andante schrieb:Es war übrigens Benedikt Toth selber, der das Versäumnisurteil hat ergehen lassen. Vermutlich wollte er aus guten Gründen gar nicht genau wissen und in einem streitigen Urteil in den Entscheidungsgründen nicht gerne nachlesen, dass das Zivilgericht ihn wegen Mordes an seiner Tante für erbunwürdig erklärt....
All das hatten wir hier schon: Grund für die Zivilklage war es, das Erbe von BT nicht an den Staat verfallen zu lassen. Es sollte vollständig bei der Familie des verurteilten Mörders verbleiben. Später machte man aus dieser moralisch durchaus diskutierbaren Klage sowas wie ein Ermittlungsverfahren 2.0, als wäre ein Zivilprozess dafür angetan, ein Strafurteil in Frage zu stellen. Dass der Zivilrichter selbstverständlich nur darüber urteilen kann, was die Parteien(!) ihm als Beweise für ihren Vortrag beibringen, wird gerne unterschlagen.