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Mordfall Charlotte Böhringer

28.935 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

08.10.2019 um 08:02
@EdgarH

Es war übrigens Benedikt Toth selber, der das Versäumnisurteil hat ergehen lassen. Vermutlich wollte er aus guten Gründen gar nicht genau wissen und in einem streitigen Urteil in den Entscheidungsgründen nicht gerne nachlesen, dass das Zivilgericht ihn wegen Mordes an seiner Tante für erbunwürdig erklärt....


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Mordfall Charlotte Böhringer

08.10.2019 um 08:02
@Andante
Zu meinem letzten Beitrag: da hatte ich nur den zitierten Teil gelesen... du hast dann den beitrag nich erweitert. Dachte die Antwort bleibt auf die Paragrafen beschränkt. Melde mich dazu später nochmal!


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08.10.2019 um 09:24
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Es dürfte den Ermittlern bekannt gewesen sein dass in Deutschland keine derartigen Deals möglich sind, weil Ermittler nur einen indirekten und begrenzten Einfluss auf den Verlauf einer Gerichtsverhandlung haben.
Richtig. Was immer Ermittler einem TV an Strafe versprechen sollten, bindet bekanntlich Gerichte nicht.

Außerdem gehört das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteil durch Ermittler zu den verbotenen Vernehmungsmethoden des § 136 a StPO. Hätte es hier eine solche verbotene Vernehmungsmethode gegeben, wäre das mit Sicherheit von der Verteidigung thematisiert und in der Revision angeführt worden. Ist ist es aber nicht. Die angeblichen Versprechen der Ermittler dienen nur der Stimmungsmache im Hinblick auf die Skandalisierung der Verurteilung.
§ 136a Verbotene Vernehmungsmethoden; Beweisverwertungsverbote

(1) Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten darf nicht beeinträchtigt werden durch Mißhandlung, durch Ermüdung, durch körperlichen Eingriff, durch Verabreichung von Mitteln, durch Quälerei, durch Täuschung oder durch Hypnose. Zwang darf nur angewandt werden, soweit das Strafverfahrensrecht dies zuläßt. Die Drohung mit einer nach seinen Vorschriften unzulässigen Maßnahme und das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils sind verboten.



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08.10.2019 um 09:36
@EdgarH
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:Es bleibt unbenommen, dass der Verteidiger, ein sehr renommierter Strafverteidiger übrigens, auch jetzt noch für die Freilassung seines Mandanten kämpft, ihn für unschuldig hält, das auch sagt und darüber hinaus sehr glaubhaft dargelegt hat, wie Spuren willfährig interpretiert wurden. Das tut vielleicht irgendein Klamaukanwalt, aber ein seriöser Anwalt nicht.
Was macht denn ein Klamaukanwalt?


Also verbleibt zusammenfassend 1 einziger Verteidiger aus Deiner großen Expertenrunde, von dem wir ausgehen können, dass er umfassende Akteneinsicht hat und der die Unschuld des Mandanten öffentlich kundtut, richtig?


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08.10.2019 um 09:37
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:Es bleibt unbenommen, dass der Verteidiger, ein sehr renommierter Strafverteidiger übrigens, auch jetzt noch für die Freilassung seines Mandanten kämpft, ihn für unschuldig hält, das auch sagt und darüber hinaus sehr glaubhaft dargelegt hat, wie Spuren willfährig interpretiert wurden. Das tut vielleicht irgendein Klamaukanwalt, aber ein seriöser Anwalt nicht.
Einen seriösen Anwalt interessiert es nicht, ob sein Mandant schuldig ist oder nicht. Das Engagement des Anwaltes für die Kampagne wirkt daher ein wenig unseriös - oder eben klamaukig...

Wer übernimmt eigentlich den WA-Antrag? Strate hat seit kurzem wieder Kapazitäten frei und könnte daran interessiert sein, ein Pro-Bono-Engagement zu kompensieren


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08.10.2019 um 10:14
Auf die Frage, wem die Akten vogelegen haben, antwortest Du:
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:Der Verteidiger des verurteilten Täters, Ebenso die Richterin und weitere beisitzende Richter im Zivilprozess, ebenso weitere Anwälte, die an beiden Prozessen mitwirkten und sich öffentlich gegenteilig und zweifelnd äusserten, ebenso Herr Petermann und Herr Bencke.
Es wird hier immer wieder gerne von "den Akten" geschrieben, als würden in "den Akten" die Wahrheit stehen, wenn man denn nur lange und intensiv genug hineinschaute. Das ist selbstverständlich Unsinn.

Was glaubt man eigentlich, wie umfangreich die Ermittlungsakten in einem Mordermittlungsverfahren sind?

Frage: Was denkst Du, wie viele Aktenordner müssen gelesen werden, um vollständig Kenntnis über die Ermittlungen zu haben? Und was denkst Du, was in Ermittlungsakten steht?

Wenn Du beide Fragen beantworten kannst, dann müsste Dir (eigentlich) klar sein, dass die Behauptung, div. Richter und andere Experten hätten umfassende Kenntnis der Akten, albern ist.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es war übrigens Benedikt Toth selber, der das Versäumnisurteil hat ergehen lassen. Vermutlich wollte er aus guten Gründen gar nicht genau wissen und in einem streitigen Urteil in den Entscheidungsgründen nicht gerne nachlesen, dass das Zivilgericht ihn wegen Mordes an seiner Tante für erbunwürdig erklärt....
All das hatten wir hier schon: Grund für die Zivilklage war es, das Erbe von BT nicht an den Staat verfallen zu lassen. Es sollte vollständig bei der Familie des verurteilten Mörders verbleiben. Später machte man aus dieser moralisch durchaus diskutierbaren Klage sowas wie ein Ermittlungsverfahren 2.0, als wäre ein Zivilprozess dafür angetan, ein Strafurteil in Frage zu stellen. Dass der Zivilrichter selbstverständlich nur darüber urteilen kann, was die Parteien(!) ihm als Beweise für ihren Vortrag beibringen, wird gerne unterschlagen.


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08.10.2019 um 11:03
Fakt st und bleibt, dass kein einzig vorgebrachtes Indiz für sich ausreichen würde, den Täter zu verurteilen. Sagt das Gericht in der Urteilsbegründung ja selbst. Es sei die Gesamtschau der Indizien, die dies zulasse. Und genau da werden eben dann Indizien angeführt, die m.E. eher entlastend wirken. Man sollte einfach konkret bleiben: der DNA Beweis ist hinfällig, weil nicht mehr klar ist, wo genau die DNA vom Sakko abgeklebt wurde, die Händigkeit des Täters ist entlastend, er ist Linkshänder, das Gericht sagt, die Tat sei "ausnahmslos mit rechts" ausgeführt worden. Alternativen Tatspuren wurde nicht nachgegangen (Spur-Sur-Treffer), weil man willkürlich(?) festgelegt hat, welche Spuren nun tatrelevant sein und welche nicht. Der Täter trug Handschuhe (hat das Gericht festgestellt), aber BTs Fingerabdrücke auf Kuverts werden als tatrelevant bezeichnet. Wenn er der Täter war, wies soll er ausgerechnet da die Handschuhe ausziehen. Zudem: obwohl er alle Möglichkeiten hatte diese Kuverts auch vor der Tat anzufassen, wirkt das belastend, während die besagte DNA Spuren am Gas aber bis heute ungeklärt bleiben bzw. werden als nicht tatrelevant eingestuft, obwohl bis heute nicht geklärt ist, wem sie zuzuordnen sind. So etwas nenne ich die Suche nach einem Täter, nicht nach der Wahrheit. BT hat sich schlich angeboten, die Indizien aber reichen nicht aus bzw. entlastende Umstände werden belastend umgedeutet. Und nochmal: wies hat die Staatsanwaltschaft einen Reduzierung der Strafe auf Totschlagang angeboten, wenn sie sich so sicher war, dass der Indizienring wasserdicht ist? Totschlag war es ja nach Lesart der Staatsanwatschaft ja gerade nicht, sondern ein heimtückischer Raubmord aus Habgier (Erbe). Wie kann man da Totschlag anbieten? Und wie kommt man dann von da zu "besonderer Schwerer der Schuld"? Klar ist hier gar nichts und schon gleich dreimal nicht logisch bzw. konsistent.


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08.10.2019 um 11:07
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:All das hatten wir hier schon: Grund für die Zivilklage war es, das Erbe von BT nicht an den Staat verfallen zu lassen. Es sollte vollständig bei der Familie des verurteilten Mörders verbleiben. Später machte man aus dieser moralisch durchaus diskutierbaren Klage sowas wie ein Ermittlungsverfahren 2.0, als wäre ein Zivilprozess dafür angetan, ein Strafurteil in Frage zu stellen. Dass der Zivilrichter selbstverständlich nur darüber urteilen kann, was die Parteien(!) ihm als Beweise für ihren Vortrag beibringen, wird gerne unterschlagen.
Bestreite ich ja auch gar nicht, was der Zweck des Zivilprozesses war. Ich sagte nur, dass die Richterin dieses Verfahrens sagte, sie können die (und hier mich nicht festnageln, ich besorge das Zitat noch genau im Wortlaut), das ursprüngliche Urteil nicht nachvollziehen. (sinngemäß: Und das sagt sie nach Kenntnis der Aktenlage. Unabhängig davon hoffe ich doch sehr, das Gerichte in Deutschland sehr wohl die Akten kennen und auf Basis der darin stehenden Fakten entscheiden. Dein Beitrag erwägt, dass dies nicht so ist. Auf welcher Grundlage wird denn dann in Deutschland Deiner Ansicht nach Recht gesprochen?


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08.10.2019 um 11:08
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:All das hatten wir hier schon: Grund für die Zivilklage war es, das Erbe von BT nicht an den Staat verfallen zu lassen. Es sollte vollständig bei der Familie des verurteilten Mörders verbleiben.
@Lichtenberg
@Andante

Diese Aktion mit dem Zivilprozess irritiert mich schon die ganze Zeit. Vielleicht kann ja einer von euch beiden mir erklären ob ich das richtig geblickt hab.
Das Erbe sollte in der Familie bleiben. Soweit so logisch. Aber was ich in sich unlogisch finde ist, das BT ein Versäumnisurteil ergehen liess. Denn so oder so hätte er doch sein Ziel erreicht.
Angenommen ein Urteil wäre aufgrund der Feststellungen ergangen, dann hätte es 2 Möglichkeiten gegeben:
1.) Das Zivilgericht folgt dem Strafgericht. BT ist erbunwürdig und sein Bruder MT erhält seinen Anteil.
2.) Das Zivilgericht ist anderer Auffassung als das Strafgericht, erklärt BT nicht für erbunwürdig und BT behält seinen Erbteil und hat zudem noch "Munition" für ein WAA.

Durch das Versäumnisurteil hat er seine Stellung bzgl. WAV verschlechtert. Für mich macht diese Vorgehensweise nur Sinn, wenn BT befürchtet hat, dass das Zivilgericht das Urteil bestätigen würde.
Von Erbrecht hab ich keine Ahnung. Wäre es dann aufgrund der Klage von MT dann auch dazu gekommen, dass MT den Anteil von BT erhält oder wäre im Falle einer erneuten Bestätigung des Urteils der Anteil von BT an den Staat gefallen ?


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08.10.2019 um 11:12
Zitat von jaskajaska schrieb:Was macht denn ein Klamaukanwalt?
er schreibt z.B. Bücher und tingelt durch Talkshows und - wenn gerichtlich untersagt wird, gewisse Inhalte zu wiederholen- regt er sich dann z.B. darüber auf, dass verurteilte Straftäter in Zeiten von "#metoo" (sagt er tatsächlich so, ich verstehe die Analogie zwar nicht), auch noch so etwas wie Persönlichkeitsrechte haben. So etwas macht ein Klamaukanwalt.


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08.10.2019 um 11:13
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:Ich sagte nur, dass die Richterin dieses Verfahrens sagte, sie können die (und hier mich nicht festnageln, ich besorge das Zitat noch genau im Wortlaut), das ursprüngliche Urteil nicht nachvollziehen.
Ja, besorge mal das Originalzitat. So weit mir bekannt ist, soll die Richterin lediglich gesagt haben, sie könne die Geschichte um den Blutfleck auf der Jacke des Opfers nicht nachvollziehen.
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:Und das sagt sie nach Kenntnis der Aktenlage.
Mit Sicherheit sagte sie das nach Kenntnis der Aktenlage des Zivilprozesses. Da im Zivilprozess der Amtsermittlungsgrundsatz nicht gilt, war die Richterin natürlich nicht verpflichtet, sämtliche Akten des Strafprozesses nachzulesen, wie @Lichtenberg richtig angemerkt hat, sondern musste sich auf das beschränken, was ihr die Parteien des Zivilprozesses an Schriftsätzen nebst Anlagen zukommen ließen.


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08.10.2019 um 11:23
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:die Händigkeit des Täters ist entlastend, er ist Linkshänder, das Gericht sagt, die Tat sei "ausnahmslos mit rechts" ausgeführt worden.
Wie hätte er denn mit links zuschlagen können, wenn er doch die Tür offenhalten musste?
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:Und nochmal: wies hat die Staatsanwaltschaft einen Reduzierung der Strafe auf Totschlagang angeboten, wenn sie sich so sicher war, dass der Indizienring wasserdicht ist?
Und wieso hat dann der Anwalt das nicht für die Revision genutzt, wenn es denn so gewesen ist?


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08.10.2019 um 11:24
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:Unabhängig davon hoffe ich doch sehr, das Gerichte in Deutschland sehr wohl die Akten kennen und auf Basis der darin stehenden Fakten entscheiden.
Du offenbarst regelmäßig eine umfangreiche Unkenntnis der Prozessordnungen, von Ermittlungsverfahren und der Beweiswürdigung. Das ist ja nicht schlimm und soll auch kein Vorwurf sein. Es mutet nur befremdlich an, dass diese Unkenntnis auch auf jene projeziert wird, die beruflich damit zu tun haben.

Du musst Dir Folgendes vergegenwärtigen: Das Urteil wurde von drei Berufs- und zwei Leienrichtern gefällt. Der BGH hat das Urteil in der Revision bestätigt. Zu behaupten, hier sei dennoch alles irgendwie falsch interpretiert worden, ist ein wenig dürftig.

Was den von Dir angesprochenen Zivilprozess angeht: Der Zivilprozess ist ein Parteienprozess. Die Parteien entscheiden also darüber, was dem Richter zur Entscheidung vorgelegt wird. Der Richter hat keine Befugnis, selbst Beweise zu ermitteln. Und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wurden dem Zivilgericht keine etwa 100 Aktenordner aus dem Ermittlungsverfahren als "Beweis" zur Verfügung gestellt.


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08.10.2019 um 11:28
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:die Händigkeit des Täters ist entlastend, er ist Linkshänder, das Gericht sagt, die Tat sei "ausnahmslos mit rechts"
Soweit ich mich erinnere gab es lediglich einen Gutachter der festgestellt haben will, dass die letzten Schläge mit der rechten Hand ausgeführt wurden. Dabei handelt es sich aber keineswegs um ein objektives Faktum, sondern um die Interpretation von Spuren durch einen Gutachter.

Es ist äußerst fraglich, wie ein Gutachter überhaupt feststellen will mit welcher Hand ein Schlagwerkzeug bei der Tat geführt wurde. Das kann eigentlich nur unter einer ganzen Reihe von Zusatzannahmen möglich sein, wie etwa der Position von Tätern und Opfern zur Zeitpunkt der Schläge. Insofern steht das Gutachten von vorneherein auf wackligen Füßen und es geht völlig in Ordnung, wenn sich die Richter die Spureninterpretation des Gutachters nicht vollständig zueigen gemacht haben.

Aber selbst wenn es zuträfe dass die letzten Schläge mit der linken Hand geführt wurden, spräche das noch lange nicht gegen eine Täterschaft Bences. Denn erstens kann er ja nach den ersten zehn Schlägen müde geworden sein und die Hand gewechselt haben. Und zweitens wurde ja festgestellt, dass Benze kein reinrassiger Linkshänder ist.


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08.10.2019 um 11:35
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Aber selbst wenn es zuträfe dass die letzten Schläge mit der linken Hand geführt wurden
Das müsste natürlich "mit der rechten Hand" heißen...


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08.10.2019 um 11:36
Zitat von JaneDoe-01JaneDoe-01 schrieb:2.) Das Zivilgericht ist anderer Auffassung als das Strafgericht, erklärt BT nicht für erbunwürdig und BT behält seinen Erbteil und hat zudem noch "Munition" für ein WAA.
Das angefallene Erbe (also das, was BT von CB geerbt hat) ist mit dem Urteil an den Staat verfallen. Das Gericht hat ausgesprochen, dass BT durch den Mord an seiner Tante nicht auch noch ihr Vermögen erhalten solle und insofern für seine Tat belohnt werde. Der Gericht hat daher angeordnet, dass dieses Vermögen an den Staat geht.

Um aber zu verhindern, dass der Teil des Vermögens der Getöteten, der an BT gehen sollte, an den Staat geht, hat die Familie von BT gegen BT auf Erbunwürdigkeit geklagt. BT hat in der mündlichen Verhandlung keinen Antrag gestellt und so wurde ein VU erlassen. Auf diese Weise wurde sichergestellt, dass das Vermögen der Getöteten vollständig in der Familie des Mörders erhalten bleibt.


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08.10.2019 um 11:39
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Und zweitens wurde ja festgestellt, dass Benze kein reinrassiger Linkshänder ist.
Das Thema wurde hier bereits ausführlich diskutiert. Dennoch erfährt es regelmäßig ein Revival. Womöglich aus dem Grund, weil es so schön ist.


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08.10.2019 um 11:43
@Lichtenberg
Also hätte lediglich ein nichts tun seitens der Familie T ( also wenn MT Keine Klage erhoben hätte) den Verfall des Erbanteils an den Staat zur Folge gehabt ?
Folglich hätte BT den Prozess also durchziehen können, denn wie auch immer dieser ausgegangen wäre, hätte der Staat seinen Anteil nicht erhalten. Somit ist es doch erst Recht unlogisch, dass er dieses Verfahren nicht zu Ende gebracht hat, denn theoretisch ( folgt man seiner Unschuldsbeteuerung) hätte er sich dadurch rehabilitieren können.


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08.10.2019 um 11:45
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Das Thema wurde hier bereits ausführlich diskutiert. Dennoch erfährt es regelmäßig ein Revival. Womöglich aus dem Grund, weil es so schön ist.
Es eignet sich halt auf den ersten Blick sehr schön zur Skandalisierung: Benze ist Linkshänder, ein Linkshänder ist als Täter aber ausgeschlossen. wenn man nur ein wenig genauer hinschaut stellt sich dann sehr schnell heraus, dass beide Aussagen so nicht zu halten sind. Differenzierung stört aber eher bei einer Kampagne - da geht es eher um Vereinfachung und Zuspitzung.


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08.10.2019 um 11:56
Zitat von JaneDoe-01JaneDoe-01 schrieb:Folglich hätte BT den Prozess also durchziehen können, denn wie auch immer dieser ausgegangen wäre, hätte der Staat seinen Anteil nicht erhalten. Somit ist es doch erst Recht unlogisch, dass er dieses Verfahren nicht zu Ende gebracht hat, denn theoretisch ( folgt man seiner Unschuldsbeteuerung) hätte er sich dadurch rehabilitieren können.
In dem WAA (A) 5.) sh. LESEABSCHRIFT findest du einen Schriftsatz von BT. Er erklärt darin, warum er seine Anwälte angewiesen hat, eine Versäumnisurteil anzustreben.


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