Mordfall Charlotte Böhringer
01.12.2019 um 18:27Edelstoff schrieb:Bitte bleibe bei den Fakten! Ich habe bemängelt, dass das Gericht den Zeugen die Worte im Mund herumgedreht hat, dies bezieht sich auf das Autofahren und den Bericht von Festivalbesuch:Wem wurde denn das Wort im Mund umgedreht?
Und hier der Rest, den du, warum auch immer, nicht mitzitiert hast:
Der Zeuge J.P. gab an, er sei mit dem Angeklagten auf einem Festival an einem „Nagel“-Stand gewesen. Dort seien Nägel, die leicht in einen Balken eingetrieben gewesen seine, möglichst mit einem Hammerschlag ganz im Holz zu versenken gewesen. Erst hätten der Angeklagte mit links und er als Rechtshänder mit rechts geschlagen. Sie hätten dann nach einer Weile beide die Hand gewechselt. Der Angeklagte habe dann also rechts und er, der Zeuge, links geschlagen. Das Nageln sei zwar noch gegangen, aber nicht mehr gut. Es habe länger gedauert und sie hätten auch öfters als vorher daneben geschlagen. (S. 189)BTW: Das Thema Händigkeit ist damit für mich auch erledigt...ich habe keine Lust mehr, mich um Kaisers Bart zu streiten. Für mich steht fest, dass seine Linkshändigkeit eine Täterschaft nicht ausschließt.
(c.)
Die Ausführungen der letztgenannten Zeugen fügen sich die gutachterlichen Feststellungen Prof. J. zwangslos ein. Die Zeugen bestätigen ebenfalls, dass der Angeklagte mit der rechten Hand sowohl eher feinmotorische Tätigkeiten, wie das Schalten im Auto, als auch eher grobmotorische Tätigkeiten, wie das Hammerführen und – schlagen, durchführen kann. Seine Linkshändigkeit spricht daher nicht dagegen, dass er bei der Tat das Schlagwerkzeug angepasst an die räumlichen Gegebenheiten mit der rechten Hand geführt hat. (S. 190)