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Mordfall Charlotte Böhringer

28.687 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

09.06.2021 um 00:17
Und mich wundert auch, wieso manche glauben, dass dieStA so doof gewesen sein sollte, BT einen „Deal“ anzubieten. Denn solche Versprechen gehören zu den sog. verbotenen Vernehmungsmethoden im Sinne von § 136 a StPO.
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 136a Verbotene Vernehmungsmethoden; Beweisverwertungsverbote

(1) Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten darf nicht beeinträchtigt werden durch Mißhandlung, durch Ermüdung, durch körperlichen Eingriff, durch Verabreichung von Mitteln, durch Quälerei, durch Täuschung oder durch Hypnose. Zwang darf nur angewandt werden, soweit das Strafverfahrensrecht dies zuläßt. Die Drohung mit einer nach seinen Vorschriften unzulässigen Maßnahme und das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils sind verboten.
Durch solche verbotenen Methoden erlangten Geständnisse und Aussagen eines Beschuldigten dürfen von Gesetzes wegen im Prozess NICHT VERWERTET werden.

Und nun erkläre mit mal einer, warum ein Staatsanwalt ein „Angebot“ machen sollte, über das er von vornherein weiß, dass es rechtswidrig ist, und dass nichts von dem im Prozess verwertet werden kann, was der Beschuldigte auf so ein „Angebot“ hin von sich gibt. Wieso sollte sich so ein Staatsanwalt eine derart überflüssige Arbeit machen?


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.06.2021 um 00:21
Zitat von criminal_mindscriminal_minds schrieb:Dann war die Andeutung von diesem Herren anscheinend auch total sinnlos. Wo er doch meinte zu welcher Einschätzung er und nicht das Gericht gekommen wäre.
Weil er das Plädoyer hält, kann er nur sagen, wie er die Sachlage hätte sehen können.


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.06.2021 um 00:22
@Andante
Interessant. In dem Beitrag von Pollux zitierte der Anwalt bisweilen auch die StPO, die seiner Meinung nach missachtet würde.
Vielleicht ist Behördenpapier bisweilen geduldig.
Dealen im Strafverfahren bei Gericht
Der Deal ist aber auch dann noch möglich, wenn die Staatsanwaltschaft bereits Anklage erhoben hat. Dann kann unter Einbeziehung des Gerichts unter Absprache mit den Rechtsanwälten und dem Vertreter der Staatsanwaltschaft ebenfalls noch eine Verfahrenseinstellung erreicht werden. Oder es erfolgt alternativ eine Verfahrensabsprache auf ein bestimmtes Strafmaß, das das Gericht mit seinem Urteil nicht überschreitet. Das kann die Höhe der Geldstrafe, die Höhe der Freiheitsstrafe oder auch die Zusicherung betreffen, dass die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Das sind durchaus keine theoretischen Möglichkeiten. Vielmehr gehört die Verfahrensabsprache zur gängigen Praxis in Strafverfahren. Die Chancen für eine Verfahrensverständigung sind oft hoch. Denn neben dem Mandanten haben auch Staatsanwälte und Richter oft ein eigenes Interesse an einer zügigen Verfahrensbeendigung. Dabei haben für die Strafverfolgungsbehörden Beweislücken und prozessökonomische Gesichtspunkte eine ausschlaggebende Bedeutung.
Quelle: https://dost-rechtsanwalt.de/frage-an-den-strafverteidiger/rechtsanwalt-wird-im-ermittlungsverfahren-taetig/deal-zurverfafahrenserledigung/


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09.06.2021 um 00:28
Klar doch, untet bestimmten Voraussetzungen gibt es eine Verständigung im Strafverfahren, gesetzlich geregelt in § 257 c StPO.
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 257c Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten

(1) Das Gericht kann sich in geeigneten Fällen mit den Verfahrensbeteiligten nach Maßgabe der folgenden Absätze über den weiteren Fortgang und das Ergebnis des Verfahrens verständigen. § 244 Absatz 2 bleibt unberührt.

(2) Gegenstand dieser Verständigung dürfen nur die Rechtsfolgen sein, die Inhalt des Urteils und der dazugehörigen Beschlüsse sein können, sonstige verfahrensbezogene Maßnahmen im zugrundeliegenden Erkenntnisverfahren sowie das Prozessverhalten der Verfahrensbeteiligten. Bestandteil jeder Verständigung soll ein Geständnis sein. Der Schuldspruch sowie Maßregeln der Besserung und Sicherung dürfen nicht Gegenstand einer Verständigung sein.

(3) Das Gericht gibt bekannt, welchen Inhalt die Verständigung haben könnte. Es kann dabei unter freier Würdigung aller Umstände des Falles sowie der allgemeinen Strafzumessungserwägungen auch eine Ober- und Untergrenze der Strafe angeben. Die Verfahrensbeteiligten erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Verständigung kommt zustande, wenn Angeklagter und Staatsanwaltschaft dem Vorschlag des Gerichtes zustimmen.

(4) Die Bindung des Gerichtes an eine Verständigung entfällt, wenn rechtlich oder tatsächlich bedeutsame Umstände übersehen worden sind oder sich neu ergeben haben und das Gericht deswegen zu der Überzeugung gelangt, dass der in Aussicht gestellte Strafrahmen nicht mehr tat- oder schuldangemessen ist. Gleiches gilt, wenn das weitere Prozessverhalten des Angeklagten nicht dem Verhalten entspricht, das der Prognose des Gerichtes zugrunde gelegt worden ist. Das Geständnis des Angeklagten darf in diesen Fällen nicht verwertet werden. Das Gericht hat eine Abweichung unverzüglich mitzuteilen.

(5) Der Angeklagte ist über die Voraussetzungen und Folgen einer Abweichung des Gerichtes von dem in Aussicht gestellten Ergebnis nach Absatz 4 zu belehren.
All das lag aber im Fall von BT nicht vor. Wird von ihm auch gar nicht behauptet.


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09.06.2021 um 00:34
Zitat von AndanteAndante schrieb:All das lag aber im Fall von BT nicht vor. Wird von ihm auch gar nicht behauptet.
Sag mal jetzt ruderst du zurück, nachdem auf einer Webseite eines praktizierenden Strafverteidigers alle Dealoptionen während des kompletten Strafverfahrens erörtert werden. Und zwar vom OStA in Richtung Verteidiger und umgekehrt.

Und doch BT behauptet genau das sogar gegenüber Mithäftlingen. Dieses einbettende Blabla von gewissen Umständen ist wohl eine Nebelkerze folgend auf das Erkennen der eigenen Verirrung.


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09.06.2021 um 00:41
Zitat von criminal_mindscriminal_minds schrieb:Sag mal jetzt ruderst du zurück, nachdem auf einer Webseite eines praktizierenden Strafverteidigers alle Dealoptionen während des kompletten Strafverfahrens erörtert werden. Und zwar vom OStA in Richtung Verteidiger und umgekehrt.
Ist mir wurscht, was irgendwelche Strafverteidiger sagen. Ich halte mich an die Gesetzeslage. Und danach ist es nun mal so, dass immer noch Richter einen Prozess entscheiden und keine Staatsanwälte. Sollten auch Strafverteidiger wissen…

Ergo ist es völlig unerheblich, was ein Staatsanwalt einem Beschuldigten oder Angeklagten verspricht. Wenn das Gericht dabei nicht mitmacht, kann man jedes staatsanwaltliche Versprechen logischerweise komplett die Tonne treten. Und dass das Gericht BT etwas versprochen haben sollte, behauptet er bis heute nicht.

Übrigens ist § 257 c StPO erst am 4.8.2009, also nach Ende des erstinstanzliche Prozesses gegen BT, in Kraft getreten. Kann man schon deshalb für seinen Fall vergessen.


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09.06.2021 um 00:54
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ist mir wurscht, was irgendwelche Strafverteidiger sagen. Ich halte mich an die Gesetzeslage. Und danach ist es nun mal so, dass immer noch Richter einen Prozess entscheiden und keine Staatsanwälte. Sollten auch Strafverteidiger wissen…
Du dieser gerichtserfahrene Herr kann nichts dafür, wie du für einen Allmy-Fall argumentativ in Bezug auf den Sachverhalt Staatsanwaltschaft und Deals die StPO auslegst. Nachdem du dich auch in Bezug auf BT Behauptungen geirrt hast, wäre vielleicht etwas mehr Zurückhaltung angesagt. Manche Experten hier kennen vielleicht Grade mal die Poststelle aus dem nächsten Bezirksgericht und machen mit Google auf dicke Hose. Wie der rote Balkeninhalt es gestern bereits kommuniziert hat.


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09.06.2021 um 01:14
Zitat von criminal_mindscriminal_minds schrieb:Du dieser gerichtserfahrene Herr kann nichts dafür, wie du für einen Allmy-Fall argumentativ in Bezug auf den Sachverhalt Staatsanwaltschaft und Deals die StPO auslegs
Autoritätsargumente verfangen bei mir nicht. Ich verrate dir mal was: Auch Strafverteidiger sind an die Gesetze gebunden. Und das wissen sie auch. Also wird kein seriöser Strafverteidiger jemals etklären, dass irgendein Staatsanwalt seinem Mandanten ein rechtswidriges, noch dazu das Gericht bindendes,“Angebot“ gemacht habe.

Freilich, der Mandant selber kann so etwas immer behaupten. Und BT tut das ja auch, bei einigen sogar mit Erfolg. Soll er halt. Quatsch ist es trotzdem.


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09.06.2021 um 01:46
Zitat von emzemz schrieb:Weil er das Plädoyer hält, kann er nur sagen, wie er die Sachlage hätte sehen können.
Vom zeitlichen Ablauf her macht für mich das Ganze überhaupt nur Sinn, wenn man BT eine Art „Deal“ (nicht im Rechtssinnr, sondern bezogen auf die Faktenlage, also Brhauptung von Affekt, Rache für jahrelange Demütigung und dergleichen) VOR Anklageerhebung angeboten hätte.

Also: StA hätte von Anfang an (nur) wegen Totschlags angrklagt anstatt wie geschehen wegen Mordes. Für eine bloße Totschlagsanklage hätte es allerdings - angesichts der forensischen Befunde einschließlich Verletzungen des Opfers, Blutspurenlage, Motiv etc. - entsprechender Einlassungen des Beschuldigten bedurft.

Der aber schwieg im Ermittlungsverfahren. Durchaus nachvollziehbar wurde dann wegen Mordes angeklagt und nicht (nur) wegen Totschlags. Der damalige Beschuldigte und jetzige Angeklagte schwieg weiter. Und wie nun hätte die StA im Prozess plötzlich von Mord auf Totschlag plädieren sollen? Ohne irgendwelches Futter durch den Angeklagten?


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09.06.2021 um 06:21
Gibt Totschlag nicht zu -> es kann auch kein Mord gewesen sein!!! -> Total logisch! (Ironie aus!)
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
Quelle: Wikipedia: Totschlag (Deutschland)

Wenn es er es zugeben hätte, dann hätte man aus dem Mord erstmal einen Totschlag machen müssen, ohne das der Richter das Lachen anfängt und angesichts solcher Geschichten:
Sie wollte den Geschäftsführer einer Unterschlagung oder Veruntreuung beschuldigen und dadurch einen „sofortigen Kündigungsgrund“ schaffen. Sie – die Tante – habe ihn mehrmals beauftragt, die Kassenautomaten ihres Parkhauses zu entleeren.
Quelle: Aus dem Urteil

die Pointe ist, er MUSSTE das Geld auf SEIN Konto einzahlen. ;-)

Der Richter hätte wohl gesagt: "Totschlag oder Mord? Egal! Lebensläglich, aber sie haben mich zum lachen gebracht."


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09.06.2021 um 13:35
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und wie nun hätte die StA im Prozess plötzlich von Mord auf Totschlag plädieren sollen? Ohne irgendwelches Futter durch den Angeklagten?
Solltest du ernsthaft mit einer Antwort rechnen, vergiss es :D
Ob du mit deinen Ausführungen überzeugen konntest? Ich hoffe doch, der ein oder andere hat sich die Mühe gemacht, ihnen zu folgen. Wobei, was heißt Mühe, es ist so offensichtlich, da muss man kaum mitdenken.

Mir war aber noch etwas aufgefallen, was ebenso schwachsinnig ist, wie dieses vermeintliche Angebot des Oberstaatsanwaltes. Und bevor das jemand anderer meint, ausgraben zu müssen und sich darauf zu stürzen, bringe ich es selber auf den Tisch.

In seinem Video Teil 2 bei Minute 38:12 spricht Pollus diesen Deal an. Er ist wörtlich zu vernehmen:
"Es gab von Seiten des Gerichts ein Angebot für den Deal, das besagte: Gib es zu, du bekommst 7 1/2 Jahre für Totschlag."
Also da war es nicht mehr der Staatsanwalt, da war es gleich das Gericht mitsamt seinen fünf Richtern. :D

Ich tät mal sagen, halten wir uns einfach an BTs Anwalt Witting, der selbst sagt, dass es nie einen Deal bzw. ein derartiges Angebot gegeben hat.


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09.06.2021 um 13:46
Zitat von AndanteAndante schrieb:Durchaus nachvollziehbar wurde dann wegen Mordes angeklagt und nicht (nur) wegen Totschlags.
Du hast das Mordmerkmal Habgier vergessen (Laut Pollux muss sich BT im Knast allerdings spontan von diesem Charakterzug verabschiedet haben). Das allerdings etwas weit her geholt zu sein scheint. Die Aussage des Steuerberaters mit Interpretation des Gerichts wertet Wittig korrekterweise als falsch. Das ein Rechtshänder mit links wutentbrannt totschlägt oder planerisch mordet muss ja auch begründet werden. Achja BT hat ja Jura studiert.


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09.06.2021 um 14:10
Zitat von criminal_mindscriminal_minds schrieb:Die Aussage des Steuerberaters mit Interpretation des Gerichts wertet Wittig korrekterweise als falsch.
Welches Gericht? Und Wittig ist damit durchgekommen?
Das ein Rechtshänder mit links wutentbrannt totschlägt oder planerisch mordet muss ja auch begründet werden.
Du sprichst von welchem Rechtshänder? Ein planerisches Morden ist nicht von der Händigkeit abhängig.


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.06.2021 um 14:28
Zitat von emzemz schrieb:Welches Gericht? Und Wittig ist damit durchgekommen?
Ich nutze meinen Verstand und benötige keine Gerichtsentscheide, um Wittigs Darstellung und Bewertung nachvollziehen zu können.
Zitat von emzemz schrieb:Du sprichst von welchem Rechtshänder? Ein planerisches Morden ist nicht von der Händigkeit abhängig.
Etwas schwach diese Antwort.


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.06.2021 um 14:40
@criminal_minds

Wenn du schon ständig den Anwalt huldigen musst, könntest du wenigstens mal seinen Namen richtig schreiben.


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.06.2021 um 14:47
Zitat von criminal_mindscriminal_minds schrieb:Ich nutze meinen Verstand und benötige keine Gerichtsentscheide, um Wittigs Darstellung und Bewertung nachvollziehen zu können.
Der Steuerberater sagte einmal vor dem Straf- und dann vor dem Zivilgericht aus. Und das war nicht unbedingt gleichlautend.
Aber so wie ich dich verstehe, geht es dir nur um deine eigene Bewertung. Darüber müssen wir also dann gar nicht weiter zu diskutieren.


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.06.2021 um 15:29
Zitat von muscariamuscaria schrieb:Wenn du schon ständig den Anwalt huldigen musst
Gehuldigt wird bei Life of Brian
Zitat von emzemz schrieb:Der Steuerberater sagte einmal vor dem Straf- und dann vor dem Zivilgericht aus. Und das war nicht unbedingt gleichlautend.
Und was machst du aus unterschiedlichen Aussagen?


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.06.2021 um 15:35
Zitat von criminal_mindscriminal_minds schrieb:Das ein Rechtshänder mit links wutentbrannt totschlägt oder planerisch mordet muss ja auch begründet werden. Achja BT hat ja Jura studiert.
Ja, und schön blöd wäre es von ihm gewesen, Spuren zu verursachen, die gleich auf einen Linkshänder als Täter verwiesen hätten. Selbstverständlich hat er alles getan, um genau das zu verschleiern, weil, wenn der Verdacht von Anfang an auf einen Linkshänder gefallen wäre, natürlich sämtliche Linkshänder im Umkreis von CB postwendend durchleuchtet worden wären.

Deshalb ist das „Argument“, BT könne schon deshalb nicht der Täter sein, weil er Linkshänder ist, ziemlich daneben. Es bescheinigt BT die Intelligenz eines Regenwurms.


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.06.2021 um 15:40
Zitat von criminal_mindscriminal_minds schrieb:Und was machst du aus unterschiedlichen Aussagen?
Fragen, welche der beiden Aussagen du gemeint hast.
Aber da es dir nur um die Nutzung deines Verstandes geht, ist das Thema sowieso nicht weiter zu diskutieren.


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Mordfall Charlotte Böhringer

09.06.2021 um 15:47
Zitat von AndanteAndante schrieb:Deshalb ist das „Argument“, BT könne schon deshalb nicht der Täter sein, weil er Linkshänder ist, ziemlich daneben. Es bescheinigt BT die Intelligenz eines Regenwurms.
Darum geht es doch gar nicht. Man muss einfach mal entspannt bleiben und sich auf der Zunge zergehen lassen, wie ein OSta und ein Gericht per geschlossenem Indizienring einen habgierigen Mörder mit einer besonderen Schwere an Schuld rechtfertigen. Für das Fahrrad zu schnell, für das Verhör zu beschuldigt, für die Alibilücke zu offenherzig, für die DNA Spur zu vertraut, für die 500er zu kleinkariert, für die Augsburgfahrt zu verwirrt, für die Zeitungen zu gewieft, und für den blinden Totschlag zu kaltblütig usw.

Das der Spur zu Spur-Treffer neben dem Weinglas auch noch an dem Griff einer Kommode im Wohnzimmer aufgefunden wurde ist forensisch betrachtet genauso atemberaubend wie potentielle Schmier DNA am Sacko oder Blut DNA an 500ern, die von den Ermittlern nicht sichergestellt werden konnten.


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