emz schrieb:Was beide nicht kapiert haben, ist, dass es nicht darum geht, die Tat einfach nur zuzugeben und schon sinkt das Strafmaß, sondern sich zur Tat einzulassen. Denn es ist halt doch ein Unterschied, ob ich sage: dann bin ich hingefahren, ich war voller Wut, weil ich kein Geld mehr hatte und dann hat sie die Tür aufgemacht und ich habe nur noch zugeschlagen, oder ob ich erkläre: ich wollte mich mir ihr versöhnen, habe sie gebettelt, dass sie die Kündigung zurücknimmt, ich war ja auf sie angewiesen, aber sie hat mich nur gedemütigt, und da stand halt dieser Kerzenleuchter rum und dann Es geht um den Moment der Tat, der entscheidend sein kann, auch wenn das Ergebnis sicherlich das gleiche ist, nämlich dass es ein Tötungsopfer gibt.
Ich habe mir gestern diesen Dreiteiler gegeben von Pollux, der diesen Zweiteiler interpretiert. Zum einen aus dem Blickwinkel einer 7J langen Mitgefangenschaft und persönlichen Nähe zu BT und im dritten Teil noch mit einem Anwalt und der eigenen Erfahrung zum selben Gericht, Richter, Ermittlungen und Vorgehen.
Das ist schon sehr interessant solche Stimmen zu hören. Werden dort Indizien objektiv bewertet und sogar Erfahrungswerte mit eingebracht und offen diskutiert, würde das hier von unseren Anwälten und Pseudojuristen nur ignorant in Supporterschubladen abgekippt werden.
Pollux kann aus eigener Gerichtserfahrung sagen, dass er den Deal den BT ihm mitgeteilt hatte auf jeden Falls genommen hätte, alleine der Freiheit wegen. Die Schwere der Schuld wird als absolutes Fehlurteil nachvollziehbar zusammengefasst. Bedeutet für BT noch ewig sitzen. Was der Oberstaatsanwalt in die Kamera haucht, ist bestimmt nicht der OTon der in einem Deal besprochen wurde, den BT abgelehnt hat.
Ehrlich gesagt ist es rätselhaft warum ein tatschuldiger BT mit juristischer Vorbildung einen 4J Knastaufenthalt für Totschlag nicht angenommen hätte. Ich kann den Dreiteiler nur empfehlen. Es ist weder für Pro noch Contra Anhänger sondern einfach nur erhellend auch was Fallelemente wie DNA und Blut auf Geldscheinen usw. angehen.