emz schrieb:Ob BT immer noch kämpft, ich weiß es nicht, man hört zumindest diesbezüglich nichts Neues.
Höchstwahrscheinlich wird er schon alleine wegen der besonderen Schwere der Schuld weiter für die Wiederaufnahme kämpfen.
Aber nachdem nun auch der 2. Wiederaufnahme Antrag abgelehnt worden ist vom Landgericht, ist die Chance für eine erfolgreiche Wiederaufnahme einfach sehr gering.
Dafür müsste schon ein Gericht in einem anderen Bundesland angerufen werden.
Das ist im Gesetz leider nicht vorgesehen.
Generell gehen Gerichte nicht nochmal unvoreingenommen an die Prüfung eines Wiederaufnahmegesuchs dran. Der Rechtsfrieden hat hier ganz klar den Vorrang.
Aus meiner Sicht muss sich da auch gesetzmäßig etwas ändern.
Es werden so viele unnötige politische Beschlüsse gefasst, hier sollte der Bund endlich die Wiederaufnahme von Strafverfahren vereinfachen und das gesetzlich verankern.
Nach aktuellem Recht müsste BT im Prinzip einen Vollbeweis erbringen, dass er es nicht war. Das ist faktisch unmöglich.
Also würde nur bleiben, den wahren Täter oder die Täter auf dem Privatweg zu ermitteln.