@LaBaLiLaDy Der von
@emz zitierte Link ist etwas unglücklich bzw. missverständlich formuliert.
Er bezieht sich auf die Verurteilung des LG München aus dem Jahre 2008, wonach BT wegen Mordes verurteilt worden war. Die gegen dieses Urteil von BT eingelegte Revision wurde vom Bundesgerichtshof 2009 verworfen.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=47913&pos=0&anz=1Das Urteil war damit rechtskräftig.
Im Jahre 2012 reichte BT beim Landgericht Augsburg dann einen 1. Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens ein mit dem Ziel, das rechtskräftige Urteil aufzuheben. Diesen Antrag verwarf das LG Augsburg im Jahre 2014. BTs dagegen gerichtete Beschwerde wurde vom OLG München 2015 verworfen. Hiergegen legte BT Verfassungsbeschwerde ein, die aber 2016 vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen wurde.
https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/kein-neuer-prozess-im-mordfall-boehringer-art-3404522019 versuchte es BT dann mit einem 2. Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gegen das rechtskräftige Strafurteil aus 2008. Der neue Antrag wurde vom LG München zurückgewiesen, BTs Beschwerde dagegen beim OLG München ist nun kürzlich im Juli erfolglos geblieben.
Ob BT es jetzt noch mal in Karlsruhe mit einer Verfassungsbeschwerde gegen diesen neuen Beschluss des OLG München versucht, bleibt abzuwarten.