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Mordfall Charlotte Böhringer

28.934 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

16.09.2021 um 08:30
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb am 11.09.2021:Meine bescheidene Meinung dazu:

Der angenommene Tatablauf (Auflauern vor der Tür) ist auch ohne Handschuhe nicht vom Tisch. Rauskommen wird dabei also vermutlich: NICHTS.

Außerdem bräuchte es doch einen neuen Wiederaufnahmeantrag, um das Urteil anzugreifen? Oder geht so was auch einfach so? Das wäre mir neu.
Ich bin kein Jurist, ich vermute, ein WAA ist immer möglich, wenn es neue Fakten gibt. Ob er dann zugelassen wird ist eine andere Frage.
Wenn man das Urteil liest, erkennt man, dass ja in ganz vielen Punkten die Dinge sehr kompliziert lägen, diese begründbar anders zu sehen als das Gericht. Aber, ich sagte das hier schon mal vor einiger Zeit und erntete dafür viel Kritik (hatte es vielleicht auch etwas plakativ dargelegt damals), der Indizienring ist m.E. nicht so "geschlossen", wie es gern dargestellt wird. Das bedeutet nicht, dass die berühmte "Gesamtschau der Indizien" am Ende, so wie es das Gericht begründet hat, nicht in sich nachvollziehbar ist. Aber genau in diesen kleinen Punkten, die die Verteidigung geschickt herausgegriffen hat, liegen eben die Punkte, mit denen man grundsätzliche Zweifel am Gesamturteil sähen kann. Ich habe das übrigens nie getan, ich habe nur darauf hingewiesen, das bei der Beweissicherung und ggf. auch bei der Nichtaufklärung bestimmter anderer Spuren, sowie bei weiteren für den Tatablauf nicht unwesentlichen Punkte, besser gearbeitet hätte werden können. Das bezieht sich auf die Ermittlungsarbeit, nicht auf das Verfahren. M.E. muss bei einem Indizienprozess alles getan werden, um alle relevanten Fragen aufzuklären, zumindest alles dafür zu tun, diese aufzuklären. So bleiben eben ein paar schwarze Flecken, die geschickt genutzt werden können. Ändert das was am Urteil für mich? Wenn man es gelesen hat, bleiben mir da zumindest keine grundsätzlichen Fragen mehr.


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19.09.2021 um 19:22
https://www.ardmediathek.de/video/kripo-live-taetern-auf-der-spur/parkhausmord/mdr-fernsehen/Y3JpZDovL21kci5kZS9iZWl0cmFnL2Ntcy8xM2RiZTNmYS00MjM0LTQ3YzktOTFjNC04NjcxNzg0MDJmMTM/ (Archiv-Version vom 27.09.2021)

Wirklich Neues gibt es nicht.

Der nächste Schritt soll eine Verfassungsbeschwerde sein.


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20.09.2021 um 07:47
@emz
Danke fürs Einstellen. Eine interessante- und mir neue- Tatsache ist mir jedoch aufgefallen:
Gisela Friedrichsen sagt am Anfang des Interviews, dass CB bis 18:45 telefoniert habe. Das ist mir neu. Aus dem Urteil hab ich immer auf dem Schirm, dass das letzte Telefonat um 18:15 mit dem Geschäftsführer geführt wurde. Irrt sich Frau Friedrichsen oder hab ich etwas überlesen ?

Diese Frage ist insoweit interessant, weil ich mich ohnehin immer gefragt hatte, wieso das Gericht sich auf den Tatzeitpunkt um 19 Uhr herum festgelegt hat. Theoretisch wäre, sofern 18:45 nicht stimmt, auch eine Tatzeit zwischen 18:15 und 18:45 denkbar. Für die Frage der Schuld von BT ist das zwar mMn unerheblich, aber diese kleine Ungereimtheit ist eben geeignet zu hinterfragen wie gründlich das Gericht gearbeitet hat. Ich bin zwar nach wie vor der Auffassung, dass BT seine Tante getötet hat, aber ich stimme dennoch einigen Auffassungen des Gerichts nicht zu. Für diejenigen, die an BTs Unschuld glauben, sind solche kleinen Ungereimtheiten wie die Uhrzeit, Wasser auf den Mühlen.


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20.09.2021 um 08:03
@LaBaLiLaDy
Die Frage wäre ja erst mal, worauf Frau Friedrichsen sich bezieht. Ihre unheimliche Nähe zu allen angeblichen Justizopfern macht mich da erst mal skeptisch, was den Wahrheitsgehalt angeht.
Da müsste man wirklich wissen, was ihre Wissensbasis ist.
Wenn so ein Fakt nicht im Urteil erwähnt ist ist die blosse Friedrichsen-Aussage dazu erst mal wertlos...


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20.09.2021 um 08:36
Und ich weiß genau, was du da im Auge hast, @jaska.

Als Frau Friedrichs vor geraumer Zeit mal was zum Fall Peggy schrieb, hatte sie völlig "übersehen", dass sich das erste Urteil gegen UK aus zwei Teilen zusammensetzt, also einmal den Mord (schuldfähig später freigesprochen) und dann den Kindesmissbrauch (schuldunfähig aber Psychiatrie). Letzteren ließ sie unter den Tisch fallen.

Der Frau Friedrichs glaub ich erst mal gar nichts, was ich nicht selbst nachgeprüft habe.


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20.09.2021 um 09:43
Zitat von jaskajaska schrieb:Die Frage wäre ja erst mal, worauf Frau Friedrichsen sich bezieht. Ihre unheimliche Nähe zu allen angeblichen Justizopfern macht mich da erst mal skeptisch, was den Wahrheitsgehalt angeht.
Da müsste man wirklich wissen, was ihre Wissensbasis ist.
Das weiß man sehr selten, wenn Behauptungen auftauchen, welche nicht im Urteil zu finden sind. Es steht auch nie alles im Urteil. Das muss man sich natürlich immer fragen, egal von welcher Seite. Das Kriterium "unheimliche Nähe zu den angeblichen Justizopfern" ist da nicht geeignet.

Sie glaubt auch in diesem Fall an die Schuld des von BT und macht das auch deutlich, warum. Sie beschreibt auch sehr treffend die Situation von BT, wie er sich durch seine Lüge in eine Sackgasse hereinmanövriert hat. Sie nennt auch die wahrscheinlichen Gründe, warum er sein ganzes Umfeld angelogen hat. Sie kommt hier sehr überzeugend rüber und sehr ähnlich hatte ich mir es (wie in mein Beitrag) schon vorgestellt. Liegt auch recht nahe.

Dass sich jemand für Justizopfer einsetzt, ist doch überhaupt kein Kriterium, es zeigt nur eine gewisse kritische Einstellung der Justiz gegenüber. Kritische Stimmen sind immer notwendig.
Zitat von emzemz schrieb:Als Frau Friedrichs vor geraumer Zeit mal was zum Fall Peggy schrieb, hatte sie völlig "übersehen", dass sich das erste Urteil gegen UK aus zwei Teilen zusammensetzt, also einmal den Mord (schuldfähig später freigesprochen) und dann den Kindesmissbrauch (schuldunfähig aber Psychiatrie). Letzteren ließ sie unter den Tisch fallen.
Wäre nett, wenn Du da mal den entsprechenden Artikel postest. So wie ich es noch dunkel in Erinnerung habe, war das Thema des Wiederaufnahmeverfahrens nur der Mord. Der Kindesmissbrauch stand nicht zur Verhandlung und kam nur als Motiv in Frage.

Und ungeachtet dessen, selbst diejenige, die sich so für Justizopfer einsetzt, glaubt an die Schuld BT und begründet es nachvollziehbar (solange es so einen Sendung überhaupt zulässt)


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20.09.2021 um 10:14
Zitat von jaskajaska schrieb:Wenn so ein Fakt nicht im Urteil erwähnt ist ist die blosse Friedrichsen-Aussage dazu erst mal wertlos...
Genau darauf wollte ich ja eine Antwort. Ist die Uhrzeit 18:45 schon einmal in diesem Fall aufgetaucht (z.B.im Urteil) oder ist die Aussage von Frau Friedrichsen das erste Mal, dass diese Uhrzeit auftaucht ?


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20.09.2021 um 10:39
Zitat von LentoLento schrieb:Wäre nett, wenn Du da mal den entsprechenden Artikel postest. So wie ich es noch dunkel in Erinnerung habe, war das Thema des Wiederaufnahmeverfahrens nur der Mord. Der Kindesmissbrauch stand nicht zur Verhandlung und kam nur als Motiv in Frage.
Sie behauptet mehrfach, UK habe zehn Jahre im Gefängnis gesessen.
Denke, diese beiden Links sollten genügen.

Peggy Knobloch (Seite 4023) (Beitrag von emz)
Peggy Knobloch (Seite 4023) (Beitrag von Andante)


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20.09.2021 um 10:50
@emz
@jaska
Okay, also geht ihr davon aus, dass es so war, wie es auch mir erinnerlich ist: Das letzte Telefonat fand um 18:15 statt.
Meiner bescheidenen Meinung nach, kommt nämlich eher ein Tatzeitpunkt ab 18:15 in Betracht. Laut Urteil heißt es ja, dass ein Tatzeitpunkt lt. Gerichtsmedizin immer unwahrscheinlicher wird, je weiter dieser von 17 Uhr entfernt ist. Und wenn die Tat eher in den Zeitpunkt um 18:15 bis 18:45 zu verorten ist, wird auch deutlich, dass es zeitlich völlig unproblematisch für BT war die Tat auszuführen.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Unterstützer von BT immer darauf herumreiten, dass die angenommene Tatzeit zu knapp bemessen war für BT. Aber wenn man sich darauf einlässt, dass der Tatzeitpunkt, wie beschrieben, früher war, erweisen sie die Unterstützer mit ihrer These einen Bärendienst...


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20.09.2021 um 11:12
Kleine Korrektur meinerseits. Der Todeszeitpunkt wird unwahrscheinlicher je weiter er nach 19 Uhr angenommen wird.
Zitat Urteil:
Bei zusammenfassender Beurteilung sei daher festzustellen, dass ein Todeszeitpunkt zwischen 18.15. Uhr und 19.00 Uhr gut n Frage komme. Ein Todeszeitpunkt nach 19.00 Uhr sei nicht ausschliessbar, werde aber unwahrscheinlicher, je grösser der zeitliche Abstand nach 19.00 Uhr sei.
Damit ist nochmal klargestellt, dass der von Friedrichsen erwähnte Anruf laut Urteil tatsächlich um 18:15 stattfand.


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20.09.2021 um 11:22
@LaBaLiLaDy
tatsächlich ist der Zeitraum, in der BT kein Alibi hat, größer, als er zunächst angab. Sicher verbürgt ist seine Anwesenheit in der gemeinschaftlichen Wohnung von ihm und seiner Verlobten um 19.31, da hat er nämlich nachweislich die Eltern seiner Verlobten aus dieser Wohnung angerufen. Seine Verlobte selbst verließ die gemeinsame Wohnung gegen 17.00 oder 17.30., da muss ich nochmal nachsehen, wann genau. Aber deutlich früher als zunächst von ihr und BT angegeben (das war glaub 18:30 genannt), daher wurde von seinen Unterstützern oft davon gesprochen, der Tatzeitraum sei ja viel zu kurz. Die Annahme des Gerichts, warum der Tatzeitpunkt allerdings erst um 19.00 herum war bergründet sich damit, dass das Opfer um 19.00 verabredet war und zu diesem Zwecke um diese Zeit die Wohnung verließ. Der Fussweg zum Treffpunkt wäre circa 15 Minuten gewesen. Daraus lässt sich ableiten, dass das Opfer spätestens gegen 18.45 die Wohnung verlassen wollte und zu diesem Zwecke ausgehfertig die Wohnungstür öffnete, um hinauszutreten. Die Tat wurde dann genau bei dieser Gelegenheit ausgeführt, so dass Gericht.


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20.09.2021 um 11:31
@LaBaLiLaDy
habe nachgesehen:

BT gab an, seine Verlobte habe die gemeinschaftliche Wohnung zwischen 17.30 und 18.00 Uhr verlassen.
Die Verlobte gab zunächst an, sie sei um 19:00 Uhr aus der gemeinschaftlichen Wohnung gegangen. Sie korrigierte auf den Hinweis, dass ihr Verlobter eine andere Zeit angegeben hatte, dann auf 16:00 Uhr (!). Der Rückruf bei den Schwiegereltern erfolgte um 19.34 Uhr. Er sagte, der Rückruf sei um 19.31 erfolgt. Die Telefonanlage hatte aber 19.34 gelogged. Kleiner aber nicht ganz unwichtiger Punkt: auffallend sind die circa- Angaben und eher Zeiträume bei der Frage, wann ging die Verlobte ("zw. 17.30 und 18.00 Uhr), die Rückrufangabe erfolgt aber minutengenau.


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20.09.2021 um 11:35
Zitat von emzemz schrieb:Sie behauptet mehrfach, UK habe zehn Jahre im Gefängnis gesessen.
Denke, diese beiden Links sollten genügen.
Danke, Aber wenn man den in Deinem Beitrag angeführten Link verfolgt, steht es so gar nicht mehr drin. Der Beitrag wurde korrigiert.
Denn wenn ein Kind verschwindet, scheinbar spurlos wie Peggy, wenn es 15 Jahre dauert, bis die Reste ihrer Leiche zufällig gefunden werden, und in der Zwischenzeit ein geistig Behinderter zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wird und zehn Jahre als Mörder verbüßt, ehe ein Gericht den Mut aufbringt, zu sagen, dass man sich furchtbar geirrt habe und Ulvi K. nicht der Täter gewesen sei – dann wirft das kein gutes Licht auf die Justiz.
Quelle: https://www.welt.de/vermischtes/article185461596/Fall-Peggy-Ein-furchtbarer-Irrtum.html

Etwas erfordert der korrigierte Satz immer noch Interpretation, besser wäre es gewesen, sie hätte geschrieben "wer 10 Jahre als Mörder gilt". Für den Vorwurf der Justiz gegenüber würde es mir schon reichen. Man sollte bei solchen recht allgemeinen Artikeln nicht jedes Wort auf die Goldwage legen, der ist doch unter der Stimmung des Haftbefehls entstanden. Soweit ich das mitbekommen habe, hat sich das ganze inzwischen relativiert, man weiß nicht wer der/die Täter ist. Nach aktuellem Stand sind wohl zwei möglich. Zu einem Beweis der Unschuld hat es nicht gereicht.

Aber lassen wir das Thema, es ist hier OT.


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20.09.2021 um 11:44
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:Die Annahme des Gerichts, warum der Tatzeitpunkt allerdings erst um 19.00 herum war bergründet sich damit, dass das Opfer um 19.00 verabredet war und zu diesem Zwecke um diese Zeit die Wohnung verließ
Und das ist eben ein Punkt an dem ich zweifle. Es spricht mMn nichts dagegen, dass CB tatsächlich auch früher die Wohnung verlassen wollte. Vielleicht hatte sie einen kleinen Umweg vor, von dem niemand wusste...
Das ist leider insgesamt die Krux an dem Urteil. Manche Annahmen lesen sich leider wirklich etwas konstruiert, was dann den Unterstützern von BT Munition liefert. Das Urteil hätte mMn auch funktioniert, wenn man nicht auf dieser Tatzeit herumgeritten hätte. Die Angabe mit dem Tatzeitpunkt 18:15 bis 19:00 hätte völlig genügt für eine plausible Urteilsbegründung. Von daher kann ich durchaus verstehen, dass es Menschen gibt, die sich denken, dass das gesamte Urteil falsch sei, weil eben ein paar Dinge unstimmig sind.
Ändert aber nichts daran, dass die Gesamtbetrachtung, dass BT der Täter war, ebenso plausibel ist.


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20.09.2021 um 11:59
Zitat von LentoLento schrieb:Danke, Aber wenn man den in Deinem Beitrag angeführten Link verfolgt, steht es so gar nicht mehr drin. Der Beitrag wurde korrigiert.
Was auch immer du mir damit sagen willst, in dem Artikel
https://www.welt.de/vermischtes/article185461596/Fall-Peggy-Ein-furchtbarer-Irrtum.html
vom 13.12.2018 heißt es nach wie vor:
ein geistig Behinderter zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wird und zehn Jahre als Mörder verbüßt,
oder wollen wir neu definieren, was verbüßen bedeutet? ;)


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20.09.2021 um 14:06
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Und das ist eben ein Punkt an dem ich zweifle. Es spricht mMn nichts dagegen, dass CB tatsächlich auch früher die Wohnung verlassen wollte. Vielleicht hatte sie einen kleinen Umweg vor, von dem niemand wusste...
Das ist leider insgesamt die Krux an dem Urteil. Manche Annahmen lesen sich leider wirklich etwas konstruiert, was dann den Unterstützern von BT Munition liefert. Das Urteil hätte mMn auch funktioniert, wenn man nicht auf dieser Tatzeit herumgeritten hätte. Die Angabe mit dem Tatzeitpunkt 18:15 bis 19:00 hätte völlig genügt für eine plausible Urteilsbegründung. Von daher kann ich durchaus verstehen, dass es Menschen gibt, die sich denken, dass das gesamte Urteil falsch sei, weil eben ein paar Dinge unstimmig sind.
Ändert aber nichts daran, dass die Gesamtbetrachtung, dass BT der Täter war, ebenso plausibel ist.
Ich muss meine Angaben korrigieren: das Opfer verließ jede Woche Montags zur gleichen Zeit gegen 19.00 Uhr die Wohnung, um einen Stammtisch im nahegelegenen Lokal aufzusuchen. Dieser Umstand war- so das Gericht- dem Täter bekannt. Ob das Opfer nun exakt um 18.45 - 19.00 Uhr die Wohnung verlassen hat oder ggf. schon früher kann man natürlich nicht mehr verifizieren. Aber da dies eine feste Gewohnheit war, die dem Täter bekannt gewesen ist, geht das Gericht davon aus, dass es diesmal nicht anders war. In der Tat aber gebe ich Dir Recht, es wäre nicht nötig gewesen, eine solche Einschränkung vorzunehmen. Theoretisch hätte die Tat auch sofort nach 18:15 Uhr ausgeführt werden können, wenn das Opfer entschieden hätte, früher loszugehen UND der Täter dann schon in Position gewesen wäre. Das ist die Frage: wie lange vorher stand der Täter vor der Tür? Wie sicher konnte er sein, dass das Opfer diesmal pünktlich ist? Je besser das eingrenzbar war, umso leichter ließ sich die Tat planen.


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20.09.2021 um 14:56
Zitat von EdgarHEdgarH schrieb:Das ist die Frage: wie lange vorher stand der Täter vor der Tür? Wie sicher konnte er sein, dass das Opfer diesmal pünktlich ist? Je besser das eingrenzbar war, umso leichter ließ sich die Tat planen.
Genau das ist so ein Punkt, bei dem ich mir denke, dass es für BT vielleicht besser gewesen wäre, wenn er ausgesagt hätte und man dann ggf. einen stimmigen Ablauf gehabt hätte. Für mich ist es auch schwer vorstellbar, dass BT auf Gut Glück dort vor der Tür gelauert hat um auf seine Tante zu warten. Ich denke, dass es dann, wie schon einige Male hier diskutiert, dazu gekommen wäre, dass man ihn gesehen hätte. Für mich macht daher folgendes Szenario mehr Sinn:
BT hat sich tatsächlich im Vorfeld mal wieder mit seiner Tante versöhnt. Er ist dann am Tattag zu ihr um mit ihr noch das ein oder andere zu besprechen. Sie hat ihn erwartet ( was auch zu der Aussage passen würde, dass sie noch jemanden erwartet habe) und hat sich entsprechend frühzeitig für den Stammtisch zurecht gemacht. B.T. wir also hineingelasse (weshalb er auch von niemandem gesehen wurde).Zwischen B.T. und C.B. kommt es doch wieder zum Streit und dabei ist es dann beim Verlassen der Wohnung zur Tat gekommen.
Wäre dieses Szenario nicht denkbar ?
Auch das seltsame Nachtatverhalten lässt sich so, für mich, logischer erklären. Wenn er spontan gehandelt hat, ist es eher denkbar, dass er sich am nächsten Tag darum bemüht, dass die Zeitungen weg sind und er davon eine dummerweise zu Hause hatte.Für mich stellt sich nicht die Frage ob B.T. der Täter war, sondern ob es Totschlag oder Mord war und ob die besondere Schwere der Schuld notwendig war.


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20.09.2021 um 16:05
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:BT hat sich tatsächlich im Vorfeld mal wieder mit seiner Tante versöhnt. Er ist dann am Tattag zu ihr um mit ihr noch das ein oder andere zu besprechen. Sie hat ihn erwartet ( was auch zu der Aussage passen würde, dass sie noch jemanden erwartet habe) und hat sich entsprechend frühzeitig für den Stammtisch zurecht gemacht. B.T. wir also hineingelasse (weshalb er auch von niemandem gesehen wurde).Zwischen B.T. und C.B. kommt es doch wieder zum Streit und dabei ist es dann beim Verlassen der Wohnung zur Tat gekommen.
Wäre dieses Szenario nicht denkbar ?
Denkbar ja, aus Sicht des Gerichts aber widerlegt wegen der Handschuhspur. BT wird zu einem Gespräch kaum mit angelegten Handschuhen erschienen sein. Genau hierauf zielte nun offenbar auch der WAA ab.


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20.09.2021 um 18:02
Zitat von NegusNegus schrieb:Denkbar ja, aus Sicht des Gerichts aber widerlegt wegen der Handschuhspur. BT wird zu einem Gespräch kaum mit angelegten Handschuhen erschienen sein. Genau hierauf zielte nun offenbar auch der WAA ab.
und da die Tat nicht im Winter stattfand gibt es auch keine plausible Erklärung für das Mitsichführen oder Tragen der selbigen. Im Übrigen wäre ja auch die Tatwaffe (stumpfer Gegenstand) ein Indiz für Mord und nicht für Totschlag. Da diese nicht gefunden wurde und offensichtlich im Haushalt des Opfers kein solcher Gegenstand, der für die Tat verwendet wurde, fehlt bzw. als solcher für die Tat verwendeter identifiziert wurde, sprich auch sehr viel dafür, dass der Mörder die Tatwaffe (was könnte es gewesen sein? Eine Brechstange? Ein Hammer? Frage: gibt es dazu Spekulationen seitens des Gerichts, der Ermittler? Mir ist zumindest nichts bekannt) in der Absicht, diese auch zu gebrauchen, einzusetzen. Damit also ein weiterer Hinweis gegeben, dass es geplant und damit eben kein Affekt war.

Denkbar wäre vielleicht ein Szenario, dass der Täter das Opfer mit der Absicht aufsuchte, sich auszusprechen, aber für den Fall, dass dies nicht gelänge, die Tötung ins Auge gefasst hatte. Das wäre dann juristisch auch als Mord vermutlich und nicht als Totschlag gewertet worden, oder?
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Sie hat ihn erwartet ( was auch zu der Aussage passen würde, dass sie noch jemanden erwartet habe) und hat sich entsprechend frühzeitig für den Stammtisch zurecht gemacht.
Das würde zu der Aussage passen, korrekt. Aber Gegenfrage: wäre BT derjenige welche gewesen, den CB erwartet hätte, hätte sie dann nicht zu ihrer Freundin gesagt, dass ihr Neffe käme?Sie sagte stattdessen ihr Anwalt wolle sie noch besuchen, dabei hatte der seinen Besuch zu dem Zeitpunkt längst auf den nächsten Tag verschoben. Das ist insgesamt mysteriös. Das wirkt so, als hätte CB jemanden erwartet, dessen Besuch sie verschleiern wollte. Hätte sie das im Fall des Besuchs ihres Neffen getan? Ich weiß es nicht, ist also keine rhetorische Frage, ich werfe sie einfach mal hier in den Raum. Mich würde interessieren wie ihr es bewertet.
Oder sie hatte schlicht vergessen, dass der Anwalt nicht kommen würde? Oder, banale Erklärung, sie brauchte eine Ausrede um die letzte Besucherin "charmant" loszuwerden, weil sie ihre Ruhe wollte?
Wäre BT zu einem geplanten Besuch bei seiner Tante gewesen, hätte er nicht wissen können, ob sie jemandem davon erzählt hatte. Hohes Risiko! Er hätte dann (These) vermutlich in seiner Vernehmung zugegeben, dass er bei der Tante gewesen sei, aber sie in lebendigem Zustand verlassen hätte. Das hätte auch Spuren am Tatort von ihm sofort erklärbar gemacht (nicht am Leichnam, aber in der Wohnung). Egal wie glaubwürdig das zunächst gewesen wäre, aber es hätte viele Risiken für den Täter beseitigt. So hat BT ja auch nicht wissen können, ob ihn jemand auf dem Weg hin und zurück irgendwo gesehen hätte. Und das ist ja bis heute tatsächlich ein valider Punkt, dass er niemandem aufgefallen ist auf dem Weg, insbesondere zurück (Stichwort: Kleidungswechsel vor Rückfahrt mit dem Fahrrad wegen entsprechender Verschmutzung)?


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20.09.2021 um 22:22
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Die Angabe mit dem Tatzeitpunkt 18:15 bis 19:00 hätte völlig genügt für eine plausible Urteilsbegründung.
Das steht so auch im Urteil. Genauer hat das Gericht die Tatzeit überhaupt nicht eingegrenzt, wie kommst du darauf? Der medizinische Sachverständige hat den wahrscheinlichen Todeszeitpunkt zwischen 18:15 und 19:00 Uhr angegeben.

Für das Gericht war der Zeitpunkt des von dem Zeugen bestätigten, gegen 18:14 Uhr beendeten Telefonats nur insoweit wichtig, als es damit als erwiesen ansah, dass CB jedenfalls nicht VOR 18:15 Uhr tot war. Es gibt da ja auch noch den Anrufversuch aus der Wohnung bei CBs Wohnungsverwalter in Würzburg unmittelbar nach Beendigung des Gesprächs mit dem Zeugen.

Es kann daher auch noch ein Telefonat um 18:45 Uhr gegeben haben. Wenn Frau Friedrichsen dazu mehr weiß, kann sie ja sagen, wer CBs Gesprächspartner war. Ändern würde es aber an den den Angaben des medizinischen Sachverständigen und an den Schlussfolgerungen des Gerichts, dass CB auch noch kurz vor 19:00 Uhr gestorben sein kann, nichts.


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