Mordfall Charlotte Böhringer
16.09.2021 um 08:30Cassandra71 schrieb am 11.09.2021:Meine bescheidene Meinung dazu:Ich bin kein Jurist, ich vermute, ein WAA ist immer möglich, wenn es neue Fakten gibt. Ob er dann zugelassen wird ist eine andere Frage.
Der angenommene Tatablauf (Auflauern vor der Tür) ist auch ohne Handschuhe nicht vom Tisch. Rauskommen wird dabei also vermutlich: NICHTS.
Außerdem bräuchte es doch einen neuen Wiederaufnahmeantrag, um das Urteil anzugreifen? Oder geht so was auch einfach so? Das wäre mir neu.
Wenn man das Urteil liest, erkennt man, dass ja in ganz vielen Punkten die Dinge sehr kompliziert lägen, diese begründbar anders zu sehen als das Gericht. Aber, ich sagte das hier schon mal vor einiger Zeit und erntete dafür viel Kritik (hatte es vielleicht auch etwas plakativ dargelegt damals), der Indizienring ist m.E. nicht so "geschlossen", wie es gern dargestellt wird. Das bedeutet nicht, dass die berühmte "Gesamtschau der Indizien" am Ende, so wie es das Gericht begründet hat, nicht in sich nachvollziehbar ist. Aber genau in diesen kleinen Punkten, die die Verteidigung geschickt herausgegriffen hat, liegen eben die Punkte, mit denen man grundsätzliche Zweifel am Gesamturteil sähen kann. Ich habe das übrigens nie getan, ich habe nur darauf hingewiesen, das bei der Beweissicherung und ggf. auch bei der Nichtaufklärung bestimmter anderer Spuren, sowie bei weiteren für den Tatablauf nicht unwesentlichen Punkte, besser gearbeitet hätte werden können. Das bezieht sich auf die Ermittlungsarbeit, nicht auf das Verfahren. M.E. muss bei einem Indizienprozess alles getan werden, um alle relevanten Fragen aufzuklären, zumindest alles dafür zu tun, diese aufzuklären. So bleiben eben ein paar schwarze Flecken, die geschickt genutzt werden können. Ändert das was am Urteil für mich? Wenn man es gelesen hat, bleiben mir da zumindest keine grundsätzlichen Fragen mehr.