@emz So ist es. Man hat nun wirklich versucht, den Spurenverursacher zu ermitteln. Dies ist nicht gelungen. Das Gericht hat sehr überzeugend ausgeführt, dass allerdings nichts darauf hindeutet, dass der - unbekannte - Verursacher mit derm Mord an CB etwas zu tun hat. Ich kann all das, was das Gericht dazu geschrieben hat, hier nicht reinkopieren, das sprengt den Rahmen und füllt hier Seiten.
Es ist gerade nicht so, dass sich das Gericht nicht ausführlich mit dieser Spur befasst und den Werdegang der Schraube mit der DNA-Spur und die vielen Hände, durch die die Schraube gegangen ist, erwähnt hat. Es ist auch nicht zu beanstanden, dass das Gericht nach dem Ergebnis seiner Befassungen gemeint hat, dass die DNA-Spur keine tatrelevante Bedeutung hat.
Wer Interesse an dieser Spur hat, kann sich ja mal das Urteil im Fall Ursula Herrmann ansehen (dort im Wiki). Auch die dortige Strafkammer hat sich mit dieser Frage befasst und ist gleichfalls zu dem Ergebnis gekommen, dass die DNA an der Schraube für den Fall Herrmann keine Bedeutung hat.
Beide Strafkammern sind der Auffassung, dass es sich um eine Kontamination handelt. Das ist auch plausibel, denn DNA-Untersuchungen im Fall Herrmann fanden kurz nach und wohl auch noch während der Ermittlungen im Fall Böhringer statt, als nämlich im Fall Herrmann im Jahre 2007 gegen einen Verdächtigen ein Ermittlungsverfahren eröffnet worden war. Erst da wurden überhaupt erstmals die Schrauben an der Kiste auf DNA Spuren untersucht. 1981, als Ursula Herrmann tot in der Kiste gefunden worden war, waren DNA-Untersuchungen technisch noch gar nicht möglich. Die Spurensicherung im Fall CB fanden ungefähr zur gleichen Zeit statt wie die neuen Untersuchungen im Fall Herrmann. Es ist daher durchaus möglich, dass die fraglichen DNA-Spuren durch Kontamination bei Labor- und anderen Untersuchen zustandegekommen sind.
Jedenfalls deutet nichts darauf hin, dass zwischen den Fällen Böhringer und Herrmann ein tatrelevantet Zusammenhang in Bezug auf den unbekannten DNA-Spurenverursacher besteht.