Cassandra71 schrieb:Da hat er sich wahrscheinlich einfach ans Urteil gehalten, das m.W. davon ausgeht, dass alle Schläge mit rechts ausgeführt wurden.
Kann man ihm nicht ankreiden, finde ich.
Ich verstehe schon, was du sagen möchtest.
Ich finde es dennoch problematisch.
Nach einem von der Verteidigung eingebrachten Sachverständigenvotum steht fest, dass der Täter vier bis fünf Schläge mit der rechten Hand geführt hatte, als sich Charlotte Böhringer bereits in der Endlage befand. Daraus folgert das Gericht einfach, Benedikt habe die Schläge allesamt mit der rechten Hand ausgeführt. Das Gericht behilft sich zu diesem offensichtlich "störenden" Umstand wie folgt: "
Dass es sich bei dem Angeklagten um einen Linkshänder handelt und die Schläge nach den Feststellungen der Kammer ausnahmslos mit der rechten Hand geführt worden sind, spricht nicht gegen die Täterschaft des Angeklagten."
Benedikt ist nachgewiesener Linkshänder. Aber nicht genug damit, dass die Linkshändigkeit nicht entlastend wirken soll, stellt das Gericht auch diesen Aspekt in den (belastenden) Indizienring ein.
Quelle:
https://zweifelhaft.org/fehlerhaft.phpMan hätte ja z. B. auch beide Szenarien nachstellen können.
Einmal eine Tatausführung mit Links.
Einmal eine Tatausführung mit Rechts.
Vielleicht hat Petermann ja sogar recht.
Und da muss man jetzt bisschen um die Ecke denken.
Die Annahme, dass der Täter ausnahmslos mit Rechts zugeschlagen hat, ist unter Umständen nicht korrekt, weil dann das Spurenbild anders wäre.
Stellen wir uns rein hypothetisch vor, Petermann hätte festgestellt, dass sich bei einer Tatausführung mit Links das Bild eher mit dem des Originaltatortes deckt.
Dann wäre dies zwar belastend für Bence, aber das müsste man dann einfach, um ehrlich zu sein, mit dazu erwähnen.
Nehmen wir wieder rein hypothetisch weiter an, dass unabhängig welche Hand in den Versuchen das Tatwerkzeug führt, die Spurenlange
nicht erklärbar ist.
Damit hätte man, meiner Meinung nach, mal tatsächlich ein echtes Argument, das tatsächlich, auch für mich persönlich, zeigen würde, dass der vom Gericht angenommene Tatablauf so nicht stimmen kann.
Philippe schrieb:Ich denke mal, Petermann ist mit der Prämisse an die ganze Sache daran gegangen, einen alternativen Hergang zu finden, nicht das Urteil zu bestätigen. Daher hat er wahrscheinlich gar nicht die Versionen bzw. Versuche in Betracht gezogen, die das Urteil stützen würden.
Ja, so sehe ich das auch.
Nur kann man so nicht an ein Experiment rangehen, das irgendeine Aussagekraft haben kann.
Wenn ich merke, dass mein Boot mit Wasser vollläuft, ich aber von vorneherein kategorisch ausschließe, dass es ein Leck hat, dann kann ich soviel Wasser schippen, wie ich will.
Dem grundlegenden Problem komme ich so nicht auf die Spur.
Ein Experiment hat doch keinen Sinn, wenn ich von vorneherein die Parameter so ausrichte, dass nur ein einziges bestimmtes Ergebnis dabei herauskommen kann.
Für mich ist so eine Arbeitsweise nachlässig.
Man stellte sich mal vor, die Ermittlungsbehörden hätten einzig alleine am Strand der kroatischen Insel Hvar nach Personen gesucht, die sich mit dem ominösen Spur-Spur-Treffer übereinstimmen.
Nun fragt man sich dann berechtigterweise, was die Insel Hvar mit dem Böhringer/Herrmann Verbrechen zu tun hat.
Genau! Rein gar nichts!
Aber dennoch hätte man ja dort suchen können, im Rahmen eines Experiments.
Bringt zwar nichts, aber man hätte immer hin irgendetwas getan.
Das hat dann im Grunde die gleiche Aussagekraft wie das Experiment von Petermann.