Mordfall Charlotte Böhringer
10.06.2021 um 10:15Stradivari schrieb:Damit wurde das Erbe gesichert , nicht mehr u nicht weniger .Welches Erbe? Ein Erbe, von dem BT richtigerweise keine Vorteile haben sollte, da es vom Strafgericht zusammen mit der Verurteilung wegen Mordes an der, von der er geerbt hatte, eingezogen worden war. So eine Einziehung geschieht gesetzlich, damit Straftäter natürlich nicht das behalten können soll, was er durch die Straftat rechtswidrig erlangt hat.
Dadurch, dass er selbst dafür gesorgt hat, dass er sein Bruder ihn zivilrechtlich für erbunwürdig erklären lassen konnte (und damit indirekt den Mord an der, von der er geerbt hat, bestätigt hat!), hat er selber dann zwar zivilrechtlich sein Erbteil verloren, womit die Einziehung im Strafurteil wirkungslos geworden war, und dafür gesorgt, dass seinem Bruder als einziger verbleibender Testamentserbe diesen Erbteil bekommt.
Und wie hier schon richtig angemerkt wurde, wurde dieser Zivilprozess um die Erbunwürdigkeit zwischen den beiden Brüdern allein wegen des Geldes geführt, nämlich um Mate den Erbteil von BT zu sichern, nicht deswegen, weil man - wie man aber öffentlich verkündet hat -, neues Tatsachenmatetial für ein eventuelles Wiederaufnahmeverfahren in der Strafsache bzw. entlastende Umstände für BT zu finden hoffte.
Dir Krönung ist, dass man dazu, natürlich ohne Beleg, noch öffentlich behauptet hat, die Zivilrichterin sehe die Sache anders als die Strafrichter. Ach nee, und obwohl BT also angeblich im Zivilprozess dann so gute Chancen hatte, lässt er sich sang- und klanglos für erbunwürdig (und damit als Mörder seiner Tante) erklären? Es ist schon erstaunlich, dass man glaubt, man könne die ganze Welt mit derartigen Widersprüchlichkeiten an der Nase herumführen….