criminal_minds schrieb:Musst du jemandem zu Hilfe eilen, der offensichtlichen Stuss schreibt?
Einsicht ist der erste Schritt zur Besserung.
Die DNA-Analyse ist nur ein Hilfsmittel zur Erforschung des kriminalistischen Sachverhalts, ebenso wie Zeugenaussagen, Hinweise auf ein Motiv, besondere Kenntnisse und Fähigkeiten des Täters oder die Reaktion eines Spürhundes.
Nichts davon steht für sich allein und nichts davon steht über dem Gesamtbild.
Wenn eine Spur nicht ins Bild passt, zerstört sie nicht das Gesamtbild, sondern ist erklärungsbedürftig. In diesem Fall gab es zwei Möglichkeiten:
Die DNA-Spur ist in den kriminalistischen Sachverhalt einzubetten oder es handelt sich um eine Trugspur.
Im Fall des Heilbronner Phantoms wurden trotz Spur-Spur-Treffer auch Täter verhaftet, wobei das Phantom als Komplize dann weitergesucht wurde. Bevor man also klar erkannt hatte, dass es diese Form der Trugspur gibt (das war 2009, nach der Verurteilung von BT), erklärte man die Unbekannte zur Mittäterin, man ließ aber klar identifizierte Täter ihretwegen nicht laufen.
So könnte man es hier auch machen.
Da die klaren Indizien für die Täterschaft von Werner Mazurek und Bence Toth durch eine singuläre DNA-Spur im Fall Herrmann und an tatortfernen Bereichen im Fall Böhringer nicht entkräftet werden, hätte man bei sinnvoller Einbettung in die Umstände von einem Praktikanten bei Werner Mazurek ausgehen müssen, der Jahre später bei Frau Böhringer um ein Glas Wasser bat und in ihre Kommode schaute, während Bence sie tötete. Man fand den Komplizen jedoch nicht und könnte nun ewig weiter nach ihm suchen.
Warum sucht man nicht nach dem wassertrinkenden Phantompraktikanten? Weil diese Möglichkeit weitaus unwahrscheinlicher ist als eine Trugspur. Eine Einbettung in die Tat ist Unsinn.
Auch die Chronologie spricht im Übrigen für eine Trugspur, das hatte ich dargestellt.
Gar nicht in Betracht zu ziehen ist die Interpretation, dass ein unbekannter
Einzeltäter als Phantom seine DNA an Glas und Schraube hinterließ und Werner Mazurek und Bence Toth deswegen trotz des auf sie weisenden Gesamtbildes unschuldig sein müssten.
Folgerichtig wurde der Spur-Spur-Treffer als Trugspur gewertet und außer Acht gelassen.