Mordfall Charlotte Böhringer
14.06.2021 um 20:53Zum immer wieder hervorgekramten DNA Spur-Spur-Treffer:
Es gibt dabei auf den zweiten Blick einen engen zeitlichen Zusammenhang, der meiner Meinung nach eine DNA-Übertragung bei der Spurensicherung wahrscheinlich macht.
Alle Tatmittel und Asservate im Fall Herrmann wurden erst ab Juni 2005 auf mögliche DNA-Spuren untersucht. Die betreffende Schraube gelangte im November 2005 zur Untersuchung, dabei kam auch ein Q-Tip zum Einsatz.
Der Mordfall von Charlotte Böhringer ereignete sich relativ kurze Zeit später, im Mai 2006. Direkt danach wurden Spuren in der Wohnung gesichert und untersucht und dies umfasste natürlich auch die DNA-Spuren.
Wir haben also weit auseinander liegende, völlig unterschiedlich gelagerte Verbrechen aus 1981 und 2006, aber zeitlich eng beieinander liegende DNA-Untersuchungen Ende 2005/Anfang 2006.
Im August 2008 wurde BT schuldig gesprochen und man hatte in viele Richtungen überlegt und ermittelt, fand den Spurengeber der Trugspur aber nicht.
Vom Heilbronner Phantom erfuhr die Kriminalgeschichte erst danach, es ist also nicht ausgeschlossen, dass es sich um einen ähnlichen Fall handelt und dass in der Zeit 2005/2006 verunreinigtes Material bei der Spurensicherung in Bayern im Umlauf war.
Das muss man aber heute nicht mehr klären, denn durch zwei Gerichtsverfahren wurde anhand der Tatumstände ausgeschlossen, dass es der Täter war, der in den Fällen an den betreffenden Stellen seine DNA hinterließ.
Für einen andere Ursprung der DNA als durch Schraubenanfassen vor der Tat 1981 spricht übrigens auch, dass diese DNA sich nicht an den Abformungen befand.
Nach der Sicherstellung der Kiste im Jahr 1981 wurden die verwendeten Schrauben unter anderem mit einer kriminaltechnischen Substanz „abgeformt“, um etwaige Werkzeugspuren sichtbar zu machen.
Wäre tatsächlich an der fraglichen Schraube Täter-DNA vorhanden gewesen, hätte sich dieses Material an den gefertigten Abformungen wiederfinden müssen. Dem war jedoch nicht so.
Diese Spur ist also keine Spur zum Täter sondern nur zum Mythos, dass gleich zwei auf einer stabilen Indizienbasis verurteilte Täter zu Unrecht verurteilt wurden.
Es gibt dabei auf den zweiten Blick einen engen zeitlichen Zusammenhang, der meiner Meinung nach eine DNA-Übertragung bei der Spurensicherung wahrscheinlich macht.
Alle Tatmittel und Asservate im Fall Herrmann wurden erst ab Juni 2005 auf mögliche DNA-Spuren untersucht. Die betreffende Schraube gelangte im November 2005 zur Untersuchung, dabei kam auch ein Q-Tip zum Einsatz.
Der Mordfall von Charlotte Böhringer ereignete sich relativ kurze Zeit später, im Mai 2006. Direkt danach wurden Spuren in der Wohnung gesichert und untersucht und dies umfasste natürlich auch die DNA-Spuren.
Wir haben also weit auseinander liegende, völlig unterschiedlich gelagerte Verbrechen aus 1981 und 2006, aber zeitlich eng beieinander liegende DNA-Untersuchungen Ende 2005/Anfang 2006.
Im August 2008 wurde BT schuldig gesprochen und man hatte in viele Richtungen überlegt und ermittelt, fand den Spurengeber der Trugspur aber nicht.
Vom Heilbronner Phantom erfuhr die Kriminalgeschichte erst danach, es ist also nicht ausgeschlossen, dass es sich um einen ähnlichen Fall handelt und dass in der Zeit 2005/2006 verunreinigtes Material bei der Spurensicherung in Bayern im Umlauf war.
Das muss man aber heute nicht mehr klären, denn durch zwei Gerichtsverfahren wurde anhand der Tatumstände ausgeschlossen, dass es der Täter war, der in den Fällen an den betreffenden Stellen seine DNA hinterließ.
Für einen andere Ursprung der DNA als durch Schraubenanfassen vor der Tat 1981 spricht übrigens auch, dass diese DNA sich nicht an den Abformungen befand.
Nach der Sicherstellung der Kiste im Jahr 1981 wurden die verwendeten Schrauben unter anderem mit einer kriminaltechnischen Substanz „abgeformt“, um etwaige Werkzeugspuren sichtbar zu machen.
Wäre tatsächlich an der fraglichen Schraube Täter-DNA vorhanden gewesen, hätte sich dieses Material an den gefertigten Abformungen wiederfinden müssen. Dem war jedoch nicht so.
Diese Spur ist also keine Spur zum Täter sondern nur zum Mythos, dass gleich zwei auf einer stabilen Indizienbasis verurteilte Täter zu Unrecht verurteilt wurden.