JaneDoe-01 schrieb:Folglich hätte BT den Prozess also durchziehen können, denn wie auch immer dieser ausgegangen wäre, hätte der Staat seinen Anteil nicht erhalten.
Nein: Wäre die Klage von MT abgewiesen worden und wäre BT somit nicht erbunwürdig gewesen, dann hätte er sein Erbe aus erbrechtlicher Sicht behalten können. Dann(!) aber wäre sein Erbanteil an den Staat verfallen. BT hätte also nichts mehr von seinem Erbe gehabt, obwohl er geerbt hätte.
Aus Sicht der Familie T. war es also unabdingbar, dass BT den Prozess verliert, damit das Vermögen vollständig in der Familie T. verbleibt.
Nach meinem Dafürhalten stellt es sich so dar, dass von Anfang klar war, dass der Klage stattgegeben und BT für erbunwürdig erklärt wird. Um aber zu vermeiden, dass das Gericht seine Entscheidung begründet, hat man sich für ein Versäumnisurteil entschieden. Bei einem VU wird lediglich der Tenor mitgeteilt. Die Entscheidungsgründe kann sich das Gericht hingegen sparen.
Man kann es auch anders sagen: Das Zivilgericht hat niemals ausdrücklich das Strafurteil angezweifelt.