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Mordfall Charlotte Böhringer

28.687 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

01.06.2020 um 13:26
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb:Da müssen weitere Umstände hinzukommen, um schlussendlich zu beweisen, dass ich auch die Tat begangen habe.
Weitere Umstände kamen bei Bence hinzu, und es wurde bewiesen, dass er auch die Tat begangen hat.
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb:Aber es wurde dazu ja auch noch für ihn belastend heran gezogen, dass man feststellte, dass BT doch noch Schlüssel zum Tatortanwesen, so wird es im Urteil genannt, S. 19 oder 20, meine ich, also zu CB s Wohnung hatte und den ja hätte holen können oder sogar dabei hatte am Auffindetag, und damit quasi als Vorwurf formulierte, dass er die Auffindung verhindern wollte.
Daran erinnere ich mich nicht, das müsste ich nachlesen.

Ich erinnere mich allerdings daran, dass er -im Gegensatz zu z.B. seinem Bruder- sehr locker blieb und anscheinend nicht auf dem Schirm hatte, dass seiner Tante was zugestoßen sein könnte...und das kann sehr wohl den Grund gehabt haben, die Auffindung zu verzögern.


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01.06.2020 um 13:36
BT selber hat sich in seinen Vetnehmungen dahin eingelassen, dass er keinen Büroschlüssel hatte und deswegen der Tante auf deren Mailbox gesprochen habe. Er hat auch gesagt, dass ihm am Auffindetag der Bruder telefonisch mitgeteilt habe, dass der Geschäftsführer bereits mit mit dem Garagenschlüssel unterwegs sei.

Fazit: Nach eigenen Angaben hatte er keine Schlüssel. Aus dem Urteil:
Er habe einen Kontrollgang durch das Parkhaus gemacht und dabei festgestellt, dass die Tüte mit den Zeitungen seiner Tante nicht mehr am Türknauf zu ihrer Wohnung gehangen hätten. Er habe vergeblich versucht, seine Tante zu erreichen. Er habe ihr auf die Mailbox ihres Handys gesprochen, dass der Büroschlüssel benötigt werde, weil Bestellungen abzugeben seien. Gegen 16.00 Uhr sei er nach Hause gefahren. Er habe telefonisch von seinem Bruder erfahren, dass sich die Tante immer noch nicht gemeldet habe. Sein Bruder habe in seinem Auftrag festgestellt, dass die Alarmanlage in der Wohnung der Tante deaktiviert gewesen sei. Dies sei für ihn ein Anhaltspunkt dafür gewesen, dass die Tante in der Wohnung gewesen sei. Er sei aus diesem Grund zur Garage gefahren und dort gegen 18.30 Uhr eingetroffen. Dort habe ihm sein Bruder mitgeteilt, Herr W. sei bereits mit dem Schlüssel zur Garage unterwegs.



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01.06.2020 um 13:45
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb:Dass diese Verhaltensweisen Dritte und somit auch ein Gericht nicht für einen einnehmen, dürfte auch klar sein, und das ganz unabhängig vom persönlichen Hintergrund eines Richters
Ja meinst du denn, das sind so ungewöhnliche Verhaltungsweisen, die einen Richter groß emotional aufwühlen? Habe mal in einem Prozess erlebt, wie die Angeklagte ihre Unterlagen auf den Boden warf. Da meinte der Richter nur völlig entspannt: das heben sie jetzt sofort wieder auf. Und sie tat, wie ihr geheißen.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Daran erinnere ich mich nicht, das müsste ich nachlesen.
Zu den Schlüsseln habe ich Nachfolgendes gefunden, was wohl nie als falsch bezeichnet wurde:
Zitat von emzemz schrieb am 03.02.2019:Cassandra71 schrieb:
Ich habe vage in Erinnerung, dass es sich dabei um alte Schlüssel handelte, weil Frau Böhringer des öfteren die Schlösser auszuwechseln pflegte.

Vielleicht hilft dir ja das weiter bei deinen Überlegungen.
Ich meine mich zu erinnern, dass man nur einen einzigen passenden Schlüssel fand.
Das war ein Büroschlüssel, der in Starnberg vorgefunden wurde.



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01.06.2020 um 13:49
Zitat von emzemz schrieb:Ja meinst du denn, das sind so ungewöhnliche Verhaltungsweisen, die einen Richter groß emotional aufwühlen? Habe mal in einem Prozess erlebt, wie die Angeklagte ihre Unterlagen auf den Boden warf. Da meinte der Richter nur völlig entspannt: das heben sie jetzt sofort wieder auf. Und sie tat, wie ihr geheißen.
Ich habe es in Verhandlungen auch schon erlebt, dass die hinten als Zuhörerschaft sitzende Schulklasse mittendrin plötzlich die Butterbrote auspackte und zu essen anfing. Die Richterin meinte nur, dass damit Schluss sein müsse, man sei hier nicht im Kino. Und die Kinderchen hörten brav auf.


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01.06.2020 um 14:08
Zitat von emzemz schrieb:meinst du denn, das sind so ungewöhnliche Verhaltungsweisen, die einen Richter groß emotional aufwühlen? Habe mal in einem Prozess erlebt, wie die Angeklagte ihre Unterlagen auf den Boden warf.
Das war bei BT kein einmaliges Ausrasten, wie es immer mal vorkommen kann und was jeder Richter, Staatsanwalt und Rechtsanwalts in mancher Situation beim Angeklagten schon fast als normal ansieht. Denn der Angeklagte steht nun mal in aller Regel unter Stress und das bricht sich auch in Handlungen Bahn, die derjenige in anderer Situation nicht an den Tag legen würde. Das wird dem Angeklagten weder negativ angekreidet, noch löst das irgendwelche Gefühlsausbrüche, weder innerlich, noch aeusserlich bei den übrigen Beteiligten aus. Das gehört zum Job dazu.

Und solche Verhaltensweisen, Unterlagen runter werfen, einmal dazwischen reden, finden normalerweise, da sie eben auch in gewisser Weise verständlich sind und alle damit professionell umgehen können, keinen Eingang in ein Urteil.

Hier haben aber die Verhaltensweisen während der Verhandlung sogar Eingang ins Urteil gefunden und zum anderen konnte sich jeder während der Verhandlung Anwesende ein Bild machen und auch die, die nicht anwesend waren, wenn sie sich die diversen Dokus über die Verhandlung ansahen, wo auch ein paar Einblicke in die Verhandlungstage und das Verhalten von BT gegeben wurden.


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01.06.2020 um 14:14
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb:Und solche Verhaltensweisen, Unterlagen runter werfen, einmal dazwischen reden, finden normalerweise, da sie eben auch in gewisser Weise verständlich sind und alle damit professionell umgehen können, keinen Eingang in ein Urteil.
Wenn solche Verhaltensweisen im Prozess nichts mit dem Anklagevorwurf und der Tat zu tun haben, finden sie keinen Eingang ins Urteil, klar.

Hier ist es aber so - und ergibt sich für den Leser auch ganz klar - dass Schilderung von BTs Verhalten im Prozess der Illustration des Motivs, welches wiederum mit der Persönlichkeit des Angeklagten und seiner narzisstischen Erwartungshaltung als selbstverständlicher "Kronprinz" zu tun hat, diente. Es wäre falsch, diesen Teil des Urteils als bloße Retourkutsche des Gerichts an einen unbotmäßigen Angeklagten verstehen zu wollen.


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01.06.2020 um 14:31
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb:Das war bei BT kein einmaliges Ausrasten, wie es immer mal vorkommen kann und was jeder Richter, Staatsanwalt und Rechtsanwalts in mancher Situation beim Angeklagten schon fast als normal ansieht.
In der Tat: das war kein ein- oder zweimaliges Ausrasten, wie es immer mal vorkommen kann. Das war schon bemerkenswert, was BT da meinte abliefern zu müssen.
Im weiteren Verlauf kam es von Seiten des Angeklagten zu jedenfalls unangemessenen, zum Teil unverschämten, zum Teil auch beleidigenden Zwischenrufen und sonstigen Äusserungen bei Zeugenvernehmungen. Als KOK L. als Zeuge Ausführungen darüber machte, dass sich der Angeklagte weigerte, das gefertigte Sicherstellungsverzeichnis zu unterzeichnen, rief der Angeklagte dazwischen: „Das wissen Sie wirklich?“ Als der Zeuge erklärte, der Angeklagte habe sich nicht über Konzentrationsschwierigkeiten beklagt, deutete der Angeklagte durch einen Griff mit dem Finger an die Stirn einen sogenannten „Vogel“ an. Als KHK B. Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Zeugen S. erläuterte, erklärte der Angeklagte, ohne dass ihm das Wort erteilt worden war: „Der hat schon so viel Müll erzählt.“ Als KHK K. die Vernehmungsatmosphäre am 18.05.06 als ruhig charakterisierte, lachte der Angeklagte laut auf. Auf Zurechtweisung durch den Vorsitzenden meinte er nur, es sei schwer, nicht zu lachen. Als KHK K. ausführte, der Angeklagte sei ihm eigentlich nicht unsympathisch gewesen, stiess der Angeklagte mit seinem Kopf gegen den vor ihm befindlichen Tisch. Als KHK K. verneinte, dass KOK L. während der Vernehmung gebrüllt habe, rief der Angeklagte dazwischen, das sei der reine Wahnsinn, was der Zeuge erzähle. Als KHK K. verneinte, dass dem Angeklagten während der Vernehmung das Telefonieren verweigert wurde, sprang der Angeklagte von seinem Sitzplatz auf und drängte zur Tür zum Vorführtrakt. Laut äusserte er, ob er jetzt in sein „Loch“ gehen könnte. (S. 20)

Als er vom Vorsitzenden aufgefordert worden war, sich zu beruhigen, rief der Angeklagte im Hinblick auf KHK K. aus: „Ein Schwerverbrecher ist das!“ Im Anschluss an den vom Verteidiger verlesenen Befangenheitsantrag gegen die Berufsrichter äusserte sich der Angeklagte am 12.02.08. Er führte aus, er sei unschuldig. Das Gericht sehe die entlastenden Indizien nicht. Die festnehmenden Polizeibeamten hätten ihn nur in Haft genommen, weil sie Dienstschluss hätten machen wollen. Das Gericht müsse bei seiner Beurteilung doch nicht diesen „vogelwilden“, „unfähigen Polizisten“ folgen. Es gehe nur um seine Verurteilung. Niemand interessiere sich für die Tat. Es gehe in diesem Verfahren nicht um die Wahrheit. Er würde „auspacken“, wenn es einen „Hauch von Objektivität gebe in diesem Gericht“. Er habe sich damit abgefunden, dass er seine Unschuld beweisen müsse. Als das Gericht am 30.05.08 per Beschluss die Durchführung von Versuchsreihen ablehnte, äusserte sich der Angeklagte dergestalt, dass dies „kein Gericht“ sei, sondern ein „Exekutionskommando“. Es sei angenehm, dass sein Magen leer sein, so könne er „nicht speien“. Beim zweiten Plädoyer der Verteidigung am 05.08.08 zitierte RA Wittling den von der Verteidigung benannten und dann in der Hauptverhandlung gehörten Sachverständigen Prof. Dr. J. und stellte – entsprechend den Ausführungen des Sachverständigen einen Besen mit der rechten Hand geführt. Der Angeklagte unterbrach seinen eigenen Verteidiger und rief dazwischen: „Das stimmt ja gar nicht“.
(iii.)
Und das läßt dann halt unter Umständen schon gewisse Rückschlüsse auf die Persönlichkeit eines Angeklagten, dessen berufliche (unerfüllte) Neigung der Schauspielerei gilt, zu.


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01.06.2020 um 15:53
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das war schon bemerkenswert, was BT da meinte abliefern zu müssen.
Im weiteren Verlauf kam es von Seiten des Angeklagten zu jedenfalls unangemessenen, zum Teil unverschämten, zum Teil auch beleidigenden Zwischenrufen und sonstigen Äusserungen bei Zeugenvernehmungen
So und das Bezeichnen als unverschämt und beleidigend ist eine Bewertung des Gerichts.
Das hat mit der Tat aber an sich nichts zu tun.

Unangemessen ist auch eine Bewertung, die man hier durchaus anbringen kann zum Verhalten des Angeklagten.
Alles hat aber eben nichts mit der Tat an sich zu tun.

Um zu verstehen, was ich meine, wieder ein Beispiel:
Verurteilt das Gericht jemandem wegen eines Totschlags, weil dem Täter vereinfacht ausgedrückt eine Sicherung durchgebrannt ist, kann das Gericht selbstverständlich auch das Verhalten des Angeklagten im und um Prozess mit einbringen und darstellen, dass der Angeklagte auf Nachfragen unwirsch reagiert hat, einen Zeugen rüde angegangen hat und das Gericht daraus den Schluss zieht, dass es in der Struktur des Angeklagten liegt, impulsiv und unangemessen zu reagieren, kurz gesprochen eine gestörte Impulskontrolle hat.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und das läßt dann halt unter Umständen schon gewisse Rückschlüsse auf die Persönlichkeit eines Angeklagten, dessen berufliche (unerfüllte) Neigung der Schauspielerei gilt, zu.
Du meinst, das, was ich grad geschrieben habe wohl, völlig zu Recht, auch.

Nur ich sehe keinen Zusammenhang zwischen der Beschimpfung von Zeugen, weil BT wohl offensichtlich die Vernehmung von ihm anders in Erinnerung hat, anders empfunden hat, what ever, und seinem Motiv die Tante umzubringen, oder zur Tatausfuehrung selber.
Also gehört das - zumindest an dieser Stelle - schon Mal nicht ins Urteil, da es für die Feststellung der Tat, das Motiv etc irrelevant ist.

Etwas anderes ist es, wenn es dann um dem Nachgehen von aufgeworfenen Fragen des Angeklagten durch das Gericht geht.
Da kann man durchaus rein schreiben, der Angeklagte selber hat zuvor vehement unter Beleidigung von Sachverständigen S gefordert Beweis zu erheben über Umstand xy. Das hat das Gericht getan durch Verrnehmung der weiteren Zeugen , B, und C, aber keine Anhaltspunkte für die Richtigkeit der Darstellung des Angeklagten gefunden. Zeuge A bekundete, nicht gesehen zu haben .......
Oder das Gericht ist dem nicht nachgegangen, weil die Beantwortung der Frage im Sinne des Angeklagten nicht zu einer anderen Beurteilung der Sachlage geführt hätte, weil ....

Das würde zumindest zeigen, dass das Gericht sich durch das unangemessene Verhalten nicht hat provozieren lassen, sondern dem Kern des Anliegens des Angeklagten nach gekommen ist.


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01.06.2020 um 16:49
@Coconut19
Du hast noch nie eine Sekunde eines Mordprozesses verfolgt, richtig? Übrigens bezeichnete er den Vorsitzenden u.a. als „Wurm".


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01.06.2020 um 16:56
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb:Das würde zumindest zeigen, dass das Gericht sich durch das unangemessene Verhalten nicht hat provozieren lassen, sondern dem Kern des Anliegens des Angeklagten nach gekommen ist.
Und jetzt? Willst du ernsthaft behaupten, dass BT verurteilt worden ist, weil er sich im Gerichtssaal rüpelhaft und wie die Axt im Walde benommen hat? Nein, ist er nicht. Es steht haarklein im Urteil, aufgrund welcher Indizien er verurteilt wurde. Indizien, nicht Benehmen. Wenn es nach Benehmen ginge, müssten sehr viele Leute im Gefängnis sitzen....


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01.06.2020 um 18:25
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und jetzt? Willst du ernsthaft behaupten, dass BT verurteilt worden ist, weil er sich im Gerichtssaal rüpelhaft und wie die Axt im Walde benommen hat
Das habe weder behauptet, noch so geschrieben.

Ganz klar habe ich in einem der ersten diesen Bereich betreffenden Posts geschrieben, dass BT es durch Verhalten nicht einfach gemacht und dass dies wohl auch zu der regiden Verhandlungsführung geführt hat.
Ich habe auch geschrieben, dass das Verhalten von BT es den Richtern sicher auch schwer gemacht hat, professionell zu bleiben und dieses Verhalten von BT sicherlich auch niemanden besonders für ihn eingenommen hat.

Und es gibt Beschreibungen des Verhaltens des BT im Urteil, die für die Tat selber unerheblich sind und damit meiner Ansicht nach eigentlich nicht in ein Urteil gehören und wenn man das Verhalten für wichtig erachtet von Seiten des Gericht dann an anderer Stelle.

Ich bin es aber auch an dieser Stelle ziemlich leid weiter zu diskutieren, weil es führt zu nichts. Die, die einem Verurteilten auch noch das Recht absprechen wollen, Rechtsmittel einzulegen und Anträge zu stellen und persönliche Freiheit nicht als höchstes Gut sehen, um das man kämpfen darf und das war eigentlich Ausgangspunkt der Diskussion angesichts der Ablehnung des Wiederaufnahmeantrags des BT, werden die gegenteilige Ansicht weiterhin noch nicht mal ansatzweise nachvollziehen (können/wollen/wie auch immer).

Und daß das Urteil meiner Ansicht nach mit der Indizienkette eben nicht genügt, zu einer Verurteilung zu gelangen, weil es von der Prämisse ausgeht, dass BT der Täter war und nicht umgekehrt, kommt man bei schlüssiger Indizienkette eben nur auf BT, habe ich auch versucht ansatzweise dargelegt.


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01.06.2020 um 21:45
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb:Und daß das Urteil meiner Ansicht nach mit der Indizienkette eben nicht genügt, zu einer Verurteilung zu gelangen, weil es von der Prämisse ausgeht, dass BT der Täter war und nicht umgekehrt, kommt man bei schlüssiger Indizienkette eben nur auf BT, habe ich auch versucht ansatzweise dargelegt.
Es ist etwas schwierig, deinen Gedankengängen zu folgen. Vielleicht versuchst du es mir kürzeren Sätzen?
Das Urteil hast du gelesen? Oder eines der Bücher von Alexander Stevens oder Daniel Reinhard?


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01.06.2020 um 22:54
Zitat von JamegumbJamegumb schrieb:Es ist etwas schwierig, deinen Gedankengängen zu folgen.
Das heißt übersetzt, dass das Gericht  BT zwar nicht vorveurteilt hat:
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb:Von Vorurteil oder Vorverurteilung habe ich nichts geschrieben
Aber dann doch zu früh von dessen Täterschaft ausging:
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb:sondern muss selbständig, unvoreingenommen prüfen, ob das Vorgetragene eben ausreichend ist, die Täterschaft zu beweisen und zu einer Verurteilung zu gelangen.
Und das hat das Gericht hier gerade nicht getan, sondern ist bei dem Zusammenfügen der Indizienkette von Anfang an von der Täterschaft BTs ausgegangen.
Es war also ein vorurteilsfreies Voreiligkeitsurteil, das vom BGH allerdings nicht aufgehoben wurde. Oder so ähnlich.


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02.06.2020 um 05:50
Ach Leute, die Diskussion ist wieder einmal fernab der Realität im Theoretischen. Sind Richter manchmal voreingenommen? Wahrscheinlich, genau wie jeder andere Mensch. Aber in der Regel sind sie in der Lage, mit ihren eigenen Emotionen professionell umzugehen, sonst würden sie sich nicht so lange in ihrem Amt halten.

Das bringt mich zum Vorsitzenden im vorliegenden Fall, Richter Götzl. Ich sage es frei heraus: er ist mein Lieblingsfeind, ich mag ihn nicht, ich halte ihn nicht nur für sehr weltfremd, sondern auch für sehr überheblich. Und dennoch kann ich hier im Urteil nichts erkennen, wo er und die Kammer irgendwie etwas behauptet oder Beweise in einer solchen Art und Weise gewürdigt hat, die eine unzulässige Voreingenommenheit zeigt. Denn bei allen menschlichen Unzulänglichkeiten, die ich bei Götzl sehe, ist er ein sehr akribischer und analysierender Jurist. Anders gesagt: mein Problem mit ihm ist, dass ich oft das Gefühl habe, der Mensch, der da vor ihm angeklagt sitzt, ist ihm vollkommen egal. Was ihm aber ganz und gar nicht egal zu sein scheint sind auch die kleinsten Indizien.

Und so lese ich im Urteil auch eine durchaus plausible Vorstellung der Tat und der Täterschaft.


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03.06.2020 um 13:52
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb am 30.05.2020:Ich habe das schon mal geschrieben, dass der sog Instanzenzug bei Kapitalverbrechen, schweren Delikten, verkürzt ist und dem Verurteilten nur die Revision, eine reine Rechtsinstanz, bleibt. Jeder verurteilte Hühnerdieb kann zwischen Berufung, einer weiteren Tatsacheninstanz oder Revision wählen. Dem wegen Kapitaldelikt Verurteilten bleibt nur die Revision,
in der einzig und allein bestimmte Rechtsfehler des Urteils geprüft werden, aber nicht mehr die zu Grunde gelegten Tatsachen.
Das ist ein ganz erheblicher Unterschied.
Du bist eine Rechtsanwältin? Als Rechtsanwalt weiß man, dass dem Hühnerdieb vom Strafrichter etwa 10 bis 20 Minuten Aufmerksamkeit geschenkt werden. Dann zieht sich der Strafrichter für weitere zwei bis fünf Minuten zurück und verkündet dann das Urteil. Vor der Verhandlung mit dem Hühnerdieb haben bereits schon zwei Verhandlungen stattgefunden und nach ihm finden noch weitere vier bis sechs Verhandlungen statt. Der Hühnerdieb ist also einer von sechs bis 12 abgehandelten Angeklagten an einem Tag vor dem Strafrichter.

Herrn Toth haben fünf Richter in 15 Monaten, an 93 Verhandlungstagen, jweils zwischen zwei und acht Stunden ihre Aufmerksamkeit geschenkt.

Frage an die Rechtsanwältin: Möchtest Du ein solches Verfahren in einer Berufung wiederholen? Und weiter: Ist anzunehmen, dass man es beim zweiten Mal anderes oder gar richtiger macht? Wie viele Berufungsinstanzen braucht es für Dich, damit am Ende ein wirklich richtiges Urteil herauskommt? Und wie lange möchtest Du, dass sowohl der Angeklagte und auch das Gericht mit dem Fall beschäftigt sind?

Das sind viele Fragen, ich weiß. Es ist aber auch eine steile Forderung, einen langwierigen, intensiven Prozess sich wiederholen zu lassen, nur weil man davon ausgeht, dass es dann schon besser wird.


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03.06.2020 um 14:12
Zitat von RinTinRinTin schrieb:Herrn Toth haben fünf Richter in 15 Monaten, an 93 Verhandlungstagen, jweils zwischen zwei und acht Stunden ihre Aufmerksamkeit geschenkt.
Dazu kommen die Zwischenberatungen der Strafkammer, wo man nicht nur das eben in der Verhandlung Gehörte und Gesehene bespricht, sondern auch über die soeben gestellten Beweisanträge von Verteidigung und StA beratschlagt (also ob man ihnen stattgeben oder warum man ihnen nicht stattgeben soll), wo man weiter überlegt, welche Zeugen und ggf. Gutachten man nach eigener Überzeugung noch braucht etc.

Es kommen noch die abschließende Beratung nach Schluss der Hauptverhandlung und dann für den Berichterstatter die vielen einsamen Stunden der Absetzung des Urteils und dessen anschließende Besprechung in der Kammer hinzu, bevor die Richter ihre Unterschrift unter das Werk setzen.


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04.06.2020 um 00:11
Zitat von RinTinRinTin schrieb:Der Hühnerdieb ist also einer von sechs bis 12 abgehandelten Angeklagten an einem Tag vor dem Strafrichter.

Herrn Toth haben fünf Richter in 15 Monaten, an 93 Verhandlungstagen, jweils zwischen zwei und acht Stunden ihre Aufmerksamkeit geschenkt.
Ich will hier nichts unterstellen, aber das hört sich ein bisschen so an, als hätten wir beim Hühnerdieb die Notwendigkeit Berufung und Revision zu haben, weil der Strafrichter im Akkord arbeitet und daher das qualitativ dann nicht so wertvoll oder gut sein kann, wie wenn 5 Richter drauf schauen über Monate.

Für den vor dem Strafrichter Angeklagten kann das Verfahren bzw dessen Ausgang genauso wichtig sein, wie bei einer Mordanklage. Die völlig unbescholtene Kassiererin, die angeklagt wird, weil sie angeblich in die Kasse gelangt hat, hat ein ganz erhebliches Interesse daran, dass die Sache aufgeklärt wird, weil sie sonst nie wieder in dem Bereich einen Arbeitsplatz bekommt. Und das ist den meisten Strafrichtern, die eben als Einzelrichter zuständig sind, auch durchaus bewusst. Da werden genauso Zeugen geladen und befragt, Urkunden ins Verfahren eingeführt, wie in einem "grossen" Verfahren.
Zitat von RinTinRinTin schrieb:Und weiter: Ist anzunehmen, dass man es beim zweiten Mal anderes oder gar richtiger macht? Wie viele Berufungsinstanzen braucht es für Dich, damit am Ende ein wirklich richtiges Urteil herauskommt? Und wie lange möchtest Du, dass sowohl der Angeklagte und auch das Gericht mit dem Fall beschäftigt sind?

Das sind viele Fragen, ich weiß. Es ist aber auch eine steile Forderung, einen langwierigen, intensiven Prozess sich wiederholen zu lassen, nur weil man davon ausgeht, dass es dann schon besser wird.
Es geht nicht darum, ob es " besser " in irgendeinem Sinne wird.
Es geht für mich um die zentrale Frage bzw Sache, dass jeder Angeklagte gleich behandelt werden soll.

Und wenn der Hühnerdieb, der vielleicht bei einer Verurteilung eine Geldstrafe zu erwarten hat, schon letztendlich drei Instanzen plus ggf Wiederaufnahmeantrag bekommt, dann darf man das doch auch bei jemandem, dem lebenslange Haftstrafe droht bzw der schon sitzt wegen U Haft und dann Strafhaft doch das Gleiche erwarten und nicht nur zwei Instanzen, wobei die zweite eben nur eine reine Rechtsinstanz ist und keine Tatsacheninstanz, und dann den Strohhalm des Wiederaufnahmeantrags.

Das ist für mich persönlich ein ganz erhebliches Ungleichgewicht bei den möglichen Instanzenzuegen, gerade wenn es um hohe Haftstrafen geht.

Und eine Einschränkung, wie viele Wiederaufnahmeantraege man stellen darf, gibt es nicht. Es ist das gute Recht eines jeden Verurteilten, wenn es sonst keinen Weg mehr gibt, sich für mit einem solchen Antrag für seine Freiheit einzusetzen und zu kämpfen.


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04.06.2020 um 02:46
Das Thema zweite Tatsachenistanz wurde schon lange diskutiert, bevor ich mein Jurastudium begonnen habe, was schon lange her ist, und wird vermutlich noch diskutiert werden, wenn ich schon längst im Ruhestand sein werde. Man kann die Thematik ja noch erweitern, sind 5 Richter ausreichend oder sollten es 12 sein, sollten sie einstimmig oder per Mehrheitsbeschluss urteilen und so weiter und so weiter. Die Frage ist: wie erreicht man eine möglichst gerechte Rechtsprechung.

Die Antwort ist meiner Meinung nach noch nicht gefunden worden. Es gibt ja riesige Unterschiede, ich will das mal an 4 Staaten zeigen am Beispiel einer Mordanklage:

In Deutschland wird eine Strafkammer aus 5 Richtern, davon sind 2 Schöffen, den Fall hören. Nach dem Urteil gibt es nur noch eine Revision, und ganz selten, mal eine Verfassungsbeschwerde oder eine Wiederaufnahme. Ansonsten gilt die "Rechtssicherheit", also das Bestehen der Urteils, als hohes Gut.

In den USA hören den Fall zwölf Juroren, also juristische Laien, und diese müssen einstimmig über die Schuldfrage entscheiden. Wird der Angeklagte verurteilt bleibt ihm wie in Deutschland nur eine Revision und eine Verfassungsbeschwerde oder eine Wiederaufnahme. Allerdings hat er meist mehr als einmal eine Möglichkeit Revision oder einen Wiederaufnahmeantrag einzulegen.

In Italien hören 8 Richter einen Fall, aber nur zwei davon sind Berufsrichter, 6 sind Laien (Schöffen). Hier aber gibt es eine zweite Tatsacheninstanz, der Verurteilte kann Berufung einlegen und der Fall wird komplett noch einmal vor einem anderen, aber gleich zusammengesetzten Gericht gehört. Wird er wieder verurteilt bleibt dann noch die Möglichkeit einer Revision. Die derzeitige Strafprozessordnung in Italien wurde erst 1988 eingeführt.

In Frankreich ist es ähnlich, hier sind es 9 Richter, welche den Fall in der ersten Instanz hören, davon sind 3 Berufsrichter. Genau wie in Italien kann nach einer Verurteilung Berufung eingelegt werden und, falls stattgegeben, wird der Fall an einem anderen, gleich besetzten Gericht erneut gehört. Anschliessend ist dann noch eine Revision möglich. In Frankreich gibt es das erst seit 2001, vorher gab es nur die Möglichkeit der Revision und keine zweite Tatsacheninstanz.

Was kann man nun dazu sagen?

Richten nun 5 deutsche oder 9 französische Richter gerechter? Irren sich 12 amerikanische Juroren seltener als 2 italienische Berufsrichter und 6 italienische Schöffen? Und wieviele Urteile der ersten Instanz werden in Frankreich und Italien auf grund von Tatsachenentscheidungen aufgehoben?

Leider kenne ich die Antworten nicht.Vielleicht werde ich mal eine meiner Praktikantinnen/Jurastudentinnen ermutigen diese Fragen in einer Promotion zu klären. Aber was Juristen in diesen Ländern immer wieder bemerken ist, dass in Deutschland Verfahren in der Regel am schnellsten funktionieren, in Italien dagegen oft für alle Beteiligten unerträglich lange dauern, ein Problem, das auch in Frankreich immer an erster Stelle der Beschwerden über das Justizsystem steht.

Und diesen Punkt empfinde ich bei aller Sympathie für eine zweite Tatsacheninstanz schon sehr wichtig und bisher dagegen sprechend. Mein Studienaufenthalt in Italien hat mich von der Richtigkeit des amerikanischen Sprichwortes "Justice delayed is justice denied" überzeugt ("Verzögerte Gerechtigkeit ist verweigerte Gerechtigkeit").


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04.06.2020 um 07:09
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Richten nun 5 deutsche oder 9 französische Richter gerechter? Irren sich 12 amerikanische Juroren seltener als 2 italienische Berufsrichter und 6 italienische Schöffen?
Bis 1924 hatten wir in Deutschland ja auch 12 Geschworene. Die brauchten ihre Entscheidung gar nicht zu begründen, deswegen waren die Aussichten einer Sachrüge in der Revision gleich null. Andererseits gab es auch sehr viele Freisprüche. Deshalb und wegen der hohen Kosten hat man es abgeschafft. War es gerechter? Das kommt auf die Perspektive an. Wer mal zu Unrecht angeklagt wurde, wird darüber anders denken als ein Opfer, dass den Freispruch des Täters aus Mangel an Beweisen erlebt hat.


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04.06.2020 um 11:23
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb:Ich will hier nichts unterstellen, aber das hört sich ein bisschen so an, als hätten wir beim Hühnerdieb die Notwendigkeit Berufung und Revision zu haben, weil der Strafrichter im Akkord arbeitet und daher das qualitativ dann nicht so wertvoll oder gut sein kann, wie wenn 5 Richter drauf schauen über Monate.
Das ist gewissermaßen auch so. Als Rechtsanwältin, als die Du dich hier darstellst, weißt Du das auch. Wie lange möchtest Du denn, dass an einem Hühnerdiebstahl ermittelt und anschließend verhandelt wird, bei etwa 1.000.000 Hühner- und Kaufhausdiebstählen jedes Jahr und insgesamt rund 4,9 Millionen Ermittlungsverfahren, die zu rund 670.000 öffentlichen Verhandlungen vor den Amtsgerichten führen?
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb:Für den vor dem Strafrichter Angeklagten kann das Verfahren bzw dessen Ausgang genauso wichtig sein, wie bei einer Mordanklage.
Entschuldige bitte, dass ist Unsinn. Eine potentielle Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe ist etwas quantitativ und qualitativ vollkommen anderes, als eine Verurteilung zu einer Geldstrafe zu 130 Tagessätzen. Stell bitte die Angeklagten von Vergehen nicht als Opfer dar.

Im Übrigen besteht eine sehr hohe Aktzeptanz gegenüber erstinstanzlichen Urteilen der Amtsgerichte. Nur gegen 7% solcher Urteile wird Berufung oder Sprungrevision beantragt. In aller Regel wird der Verzicht auf Rechtsmittel noch in der Verhandlung vom Angeklagten geäußert.
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb:Und wenn der Hühnerdieb, der vielleicht bei einer Verurteilung eine Geldstrafe zu erwarten hat, schon letztendlich drei Instanzen plus ggf Wiederaufnahmeantrag bekommt, dann darf man das doch auch bei jemandem, dem lebenslange Haftstrafe droht bzw der schon sitzt wegen U Haft und dann Strafhaft doch das Gleiche erwarten und nicht nur zwei Instanzen, wobei die zweite eben nur eine reine Rechtsinstanz ist und keine Tatsacheninstanz, und dann den Strohhalm des Wiederaufnahmeantrags.
Das ist ja mal ein Vorschlag. Frage: B.T. wäre im ersten Verfahren freigesprochen worden (nach 15 Monaten und 93 Verhandlungstagen). Die Staatsanwaltschaft beantragt Berufung. Das Berufungsverfahren dauert dann 20 Monate und 105 Verhandlungstage. Während all der Zeit sitzt der Angeklagte B.T. in U-Haft (oder soll er aus de U-Haft als potentieller Täter eines Mordes entlassen werden?). Im zweiten Verfahren wird der B.T. für schuldig an dem Mord an seiner Tant befunden. Er wird verurteilt.

Und jetzt? Wäre Deine Aktzeptanz für das zweite Urteil nun höher? Ändert sich für Dich etwas in den Überlegungen?

Ich frage mal anders: Möchtest Du dafür Kämpfen, dass Frau Zschäpe eine Berufungsmöglichkeit bekommt, damit ein zweites Mal ein Verfahren stattfindet, das bis zu den Plädoyers fünf Jahre dauert? Zwischen den Verfahren müsste ja auch Zeit vergehen, denn das zweite Berufungsgericht muss natürlich die Möglicheit haben, sich auf den Prozess vorzubereiten. Dafür braucht es etwa zwei Jahre. Insgesamt häte man dann nach 12 Jahren endlich ein letztes Berufungsurteil, gegen das Zschäpe dann mit der Revision vorgehen kann.

Ist das für Dich Gerechter? Besser? Sinnvoller?


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