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Mordfall Charlotte Böhringer

28.934 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

31.05.2020 um 14:16
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Das, was du ein Vorurteil nennst, ist das ganz Grundlegende eines solchen Strafverfahrens, nämlich eine den hinreichenden Tatverdacht begründende Tathypothese und zwingende Voraussetzung, um überhaupt jemanden anklagen und verurteilen zu können. Man ist also zumindest hypothetisch schon einen Schritt weiter, was noch nicht heißt, dass der Angeklagte bereits vorverurteilt ist.
Von Vorurteil oder Vorverurteilung habe ich nichts geschrieben, ich weiss, aber was du damit auf meinen Post bezogen, wahrscheinlich meinst.

Ich zitiere jetzt mal @Andante, weil ich kann das auch nicht besser in Worte fassen :
Zitat von AndanteAndante schrieb:Richtig, die StA hält ihn nach dem Ergebnis all ihrer Ermittlungen für den Täter und glaubt, das auch beweisen zu können. Deshalb hat sie Anklage gegen genau diesen Betreffenden - und nicht gegen jemand anderen - erhoben. Das Gericht muss nun eben prüfen, ob die These der StA richtig ist und die von dort präsentierten Beweise ausreichen.
Und der letzte Satz des Zitats ist entscheidend, dass Gericht muss prüfen, ob die These der StA richtig sein könnte und vor allem beweiskräftig genug ist für eine Verurteilung.

Dabei darf sich das Gericht aber eben nicht die Arbeitshypothese der StA zu eigen machen, die ja fest davon überzeugt ist, den richtigen Täter angeklagt zu haben, sondern muss selbständig, unvoreingenommen prüfen, ob das Vorgetragene eben ausreichend ist, die Täterschaft zu beweisen und zu einer Verurteilung zu gelangen.

Und das hat das Gericht hier gerade nicht getan, sondern ist bei dem Zusammenfügen der Indizienkette von Anfang an
von der Täterschaft BTs ausgegangen.

Ich weiss nicht, wie ich das besser beschreiben soll, damit jeder versteht, was ich meine. Teile der Indizienkette leben eben davon, dass man das BT als Täter sieht.

Die Anforderungen der Rechtsprechung an eine Verurteilung auf Basis von Indizien sind Recht hoch und Voraussetzung ist, das jedes Indiz sich logisch, unter Ausschluss anderer Möglichkeiten (und Täter ), aneinander fügt und schlussendlich nur den Angeklagten als den einen Täter als möglich erscheinen lässt.
Juristen mögen mir jetzt diese totale Vereinfachung verzeihen.

Nur das setzt natürlich voraus, dass das Gericht die Indizien auch einzeln und dann in Gänze würdigt und bewertet und das ist meiner rein persönlichen Ansicht nach trotz aller epischen Ausführungen im Urteil nicht erfolgt, sondern sie sind fast alle unter der festen Annahme, BT ist der Täter, gewürdigt worden und das ist eben juristisch falsch.
Beim Bauen würde man sagen, was nicht passt, wird passend gemacht.

Wir haben zum Schutz des Bürgers im Strafsystem auch mehrere Bereiche, wir haben die Polizei, die verschiedenen Kommissariate, die ermitteln und alles erst einmal sammeln, dies geleitet von der StA, die zb Aufträge für Gutachten der Rechtsmedizin gibt, Durchsuchungsbeschluesse erwirkt und die Ermittler durchsuchen dann zb Wohnung, Auto etc des Verdächtigen. Glaubt die StA genug Beweismittel zu haben gegen den Verdächtigen, wird die Anklage an das Gericht geschickt mit dem Antrag, die Anklage zuzulassen und das Verfahren zu eröffnen.

Dann kommt das Gericht ins Spiel, das zunächst die Anklage prüft, zulässt, die Anklage dem dann Angeklagten zustellt und das gerichtliche Verfahren eröffnet.

Es gibt dabei durchaus Richterinnen und Richter, die an dieser Stelle, die Anklage nicht zulassen, weil es einfach nach ihrer Auffassung nicht reicht oder nochmal Rücksprache mit der StA halten, ob das Verfahren nicht durch Strafbefehl erledigt werden kann oder Einstellung mit Geldauflagen etc.
Bei Prüfung und Zulassung der Anklage muss das Gericht die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung bejahen.

Was insgesamt wichtig an diesem Prozedere ist, ist, dass damit sichergestellt werden soll, dass möglichst vorurteilsfrei ermittelt, angeklagt und geurteilt wird, dass eben nicht alles in einer Hand liegt. Wir haben auf der einen Seite die Ermittlungsbehörden samt StA, die ermitteln und anklagen und das Gericht auf der anderen Seite, das dann urteilen soll.

Das kann aber nur funktionieren, wenn das Gericht wertfrei an die von der StA vorgelegten Indizien und Beweismittel herangeht und prüft.

Viele Kritiker unseres Systems monieren, dass das für das Strafverfahren zuständige Gericht auch vorher über die Zulassung der Anklage entscheidet und jemand der schon mal die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung bei Zulassung der Anklage geprüft und bejaht hat, wird sich im Verfahren selbst wohl kaum widerlegen und dazu kommen, dass es zu einem Freispruch kommt.
Daher plädieren Kritiker dafür, dass hier unterschiedliche Gerichte beauftragt werden, eins mit der Zulassung der Anklage und ein weiteres mit dem Verfahren selber, um eben die erforderliche Neutralität herzustellen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

31.05.2020 um 14:25
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb:Das kann aber nur funktionieren, wenn das Gericht wertfrei an die von der StA vorgelegten Indizien und Beweismittel herangeht und prüft.
Ich denke nicht, dass das Gericht im Fall BT schlicht die Anklageschrift abgeschrieben hat.

Vielleicht kannst du die abstrakte Schiene verlassen und mal ganz konkret darstellen, wo nach deiner Meinung die Strafkammer im Fall BT nicht wertfrei an die von der StA - und von der Verteidigung - vorgelegten Indizien und Beweismittel herangegangen ist.


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31.05.2020 um 15:18
Zitat von AndanteAndante schrieb:Da sind aber Ursache und Wirkung vertauscht. StAen und LKAs haben wenig Interesse, von sich aus an die Öffentlichkeit zu gehen.
Ich weiß nicht, ob man Ursache und Wirkung so einfach trennen kann.

Ich beobachte jedenfalls teilweise, dass sich die Staatsanwaltschaften und Polizei nicht in vornehmer Zurückhaltung üben, sondern zu einem sehr frühen Zeitpunkt (häufig der Präsentation eines Tatverdächtigen) den Anschein erwecken, bereits von etwas überzeugt zu sein. Und ich beobachte häufig Berichterstattung unter Berufung auf "Ermittlerkreise". Und das ist eben nicht immer eine passive Reaktion auf Verteidigerbehauptungen oder selektives Aktenfleddern. Sondern eine sehr aktive Rolle, die darauf abzielt, die Öffentlichkeit nicht nur zu informieren, sondern die öffentliche Meinung zu beeinflussen.

Im Falle Rebecca Reusch war das sehr gut zu beobachten. Eine klassische Eskalationsspirrale: Zum Schluss schoss die StA aus allen Rohren: Twitter, Facebook, Radio, TV, Interview. Das erfüllte keinen seriösen Zweck mehr.
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb:Beim Bauen würde man sagen, was nicht passt, wird passend gemacht.
Der Vorwurf ist ja häufiger zu hören, auch in den Fällen Darsow, Herrmenn, Rottach-Egern. Und auch ich habe beim Lesen der Urteile den Eindruck, bei einem Indiz wird immer nur der Interpretation gefolgt, die die Schuld bestätigt. Und nie anderen möglichen - entlastenden - Interpretationen. Und im Grunde ist das Bild vom "Indizienring" oder gar von einer "Indizienkette" nicht wirklich zutreffend.

Denn das Ganze (hier die richterlicher Überzeugung aufgrund der Ergebnisse der Beweisaufnahme) ist mehr als die Summe seiner Teile. Auch wenn es darauf fußt. Die Überzeugung bildet sich nicht nur wegen einer Faser oder einem Fingerabdruck. Sondern eben auch aus der Kombination beider Indizien. Die Überzeugung, "das kann in dieser Kombination kein Zufall sein!", die ist glaube ich ziemlich elementar bei solchen Indizenprozessen. Es kommen zu viele Dinge zusammen, die - mal anders herum gewendet - keinen revisionsfesten Freispruch mehr zulassen würden.

Bence T. hatte zudem durch sein Vor- und sein Nachtatverhalten wenig dafür getan, noch besonders glaubhafte Aussagen zu seinen Gunsten machen zu können. Letztlich ist es seine Persönlichkeit, sein Verhalten, dass das Fundament des "Indizienrings" bildet.

Mein Problem bei solchen Fällen wie Bence T. ist weniger die Frage "War er der Täter", sondern "War es wirklich Mord?" und "Ist es wirklich besondere Schwere der Schuld?". Da hätte ich erheblich mehr Zweifel, weil diese strafverschärfenden Elemente erhebliche Auswirkungen haben, oft aber nur an sehr kleinen Nuancen hängen, die eines sicheren Beweises einfach nicht zugänglich sind.


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31.05.2020 um 15:46
Zitat von AndanteAndante schrieb:Vielleicht kannst du die abstrakte Schiene verlassen und mal ganz konkret darstellen, wo nach deiner Meinung die Strafkammer im Fall BT nicht wertfrei an die von der StA - und von der Verteidigung - vorgelegten Indizien und Beweismittel herangegangen ist.
Oh, Andante, da buerdest du mir aber etwas auf.
Wegen des Umfangs weiss ich weder, ob mein Handy das leistungsmäßig schafft, da ich vom Handy aus schreibe, noch, ob ich das schaffe.
Aber das fängt schon beim Motiv und bejahen der Habgier als Tatbestand des Mordes an, rasch Erben, damit die Tante ihn nicht enterbt, weil/damit, vor allem die Studienlüge nicht auffliegt, und damit die finanzielle Situation verbessern.

Es ist für mich nicht geklärt, ob CB nun wusste, daß BT keine Staatsexamen abgelegt hat oder nicht. Da er im Betrieb beschäftigt war, CB als geschäftlich doch sehr beschlagen und Taff geschildert wird, auch wenn sie jammerte, sich auf Berater verlassen zu müssen, bin ich mir sehr sicher, dass CB schon klar war, dass BT kein Referendar war und an keinem Staatsexamen teilgenommen hat und im Mai auch nicht teilnehmen wird , keine super Jobs anstehen, sondern das Ganze heisse Luft ist. Der Steuerberater war im Zivilverfahren um die Erbunwuerdigkeit ja auch sehr überrascht, wie Jahre zuvor seine Aussage gewertet wurde und er meinte, dass CB schon klar war, daß BT hingeworfen hatte.
Daher die Studienlüge hätte er noch vor Freunden geheimhalten können, aber ich bin da sehr überzeugt, dass CB es längst wusste. Motivationslage war daher gleich Null, weil trotzdem hatte CB bis zum Tod ja dasTestament nicht geändert.
Mit Testamentsaenderung drohte CB immer wieder und tat es nicht, also bestand da generell kein Grund zum Handeln.
Der vorherige Streit, Hausverbot etc wurde dann auch noch vom Gericht gewürdigt.
Auch das war aber in der Vergangenheit immer mal wieder vorgekommen und hat letztendlich nie Konsequenzen gehabt, wieso sollte BT jetzt Handlungsbedarf sehen, zumal er behauptet hat, er habe sich mit der Tante ab Muttertag versöhnt und ist ja dann auch zum Arbeiten in der Parkgarage wieder aufgetaucht.
Dann wäre auch noch abzuklären gewesen, wer hätte denn geerbt, wenn CB gar kein Testament hinterlassen hätte.
Da CB keine Kinder hatte, kamen ihre Eltern und Geschwister in Betracht. Ob die Eltern von CB noch lebten, weiss ich jetzt nicht, aber nehmen wir an nein, dann wäre die Mutter von BT als Schwester der CB Erbin geworden.
Da auch da das Erbe in der inneren Familie geblieben wäre, wäre das jetzt für BT auch nicht das Problem, weil der Erbende sichtlich froh gewesen wäre, wenn sich BT um MT weiter mit um die Parkgarage kümmern.
Also nun auch kein Handlungsbedarf, um ein mögliches Erbe zu schützen bzw zu erlangen.

Das ist aber teils hier schon umfangreich diskutiert worden.
Das Gericht hat hier die Einschätzung der StA übernommen. Das Arbeiten nach dem Streit und mutmaßlichen Tod der CB wurde ausgelegt, dass BT halt die Versöhnungslüge untermauern wollte und wie das Wort Versöhnungslüge schon sagt, hat das Gericht den Besuch bei der Tante am Muttertag nicht definitiv geglaubt, obwohl weder etwas für noch gegen den Besuch spricht.
Für mich steht die Motivationslage BT's schon auf wackeligen Füssen und ist einzig unter dem Blickwinkel, er war der Täter und das finanzielle Motiv reicht uns, stichhaltig.

Gleiches gilt für die Rekonstruktion des Tatablaufs und der Zeiten. BT ist mit dem Fahrrad zur Garage gefahren, hat CB aufgelauert, sie in die Wohnung zurück gedrängt, erschlagen, in den Papieren gewühlt und ist zurück gefahren, um dann gegen kurz nach halb acht Uhr mit der Mutter seiner damaligen Verlobten zu telefonieren.

Da wurden Polizisten mit Fahrrädern durch die Stadt gejagt um den möglichen Fahrtweg und die Zeiten zu erkunden.
Komischer Weise hat aber keiner an dem Abend den stadtbekannten BT mit den Fahrrad gesehen und auch keine Verkehrskamera ihn erfasst. Es wurde um Minuten geschachert, um zum guten Schluss dazu zu gelangen, ach das reicht, wenn die Tante gegen 19.00 Uhr das Haus verlassen wollte, sie zu erschlagen, Papiere zu durchwühlen, sich der sicherlich blutbefleckten Kleidung zu entledigen, Schutzanzug oder Wechselklamotten, und locker flockig zurück zu fahren, und dabei hat BT auch noch alle Verkehrskameras umfahren.
Also sorry, es steht noch nicht mal der Todeszeitpunkt von CB korrekt fest, mangels korrekter gerichtsmedizinischer Feststellung, sondern konnte nur anhand des letzten Telefonats und dem üblichen Verlassen des Hauses zum Stammtisch eingegrenzt werden.

Nur unter dem festen Blickwinkel, BT war der Täter, kann ich hier zu dem Ergebnis gelangen, BT hatte die Zeit und die Gelegenheit die Tat so auszuführen, weil zwischen 17.00 Uhr, als seine Verlobte zur Feier ging, und kurz nach halb acht Uhr, Anruf bei der Mutter der Verlobten, hatte er kein Alibi, er kann Fahrrad fahren und er kannte die Gewohnheiten der CB.
Also viele Leute werden in der Zeit kein Alibi haben, Fahrrad fahren können und auch die Gewohnheiten der CB kennen. Viele aus ihrem Umkreis werden vielleicht auch einen " Hals" auf sie haben, weil sie etwas schwierig im Umgang war, was ja auch durchaus ein Motiv sein kann.

Ich mache gerne weiter, von den Zeitungen, der Fahrt nach Augsburg etc , aber jetzt brauche ich eine Pause.


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31.05.2020 um 15:47
Natürlich kann man immer jedes Indiz für sich anders erklären. Das tun ja die gerne, das Urteil gegen BT für ein Fehlurteil halten. Wenn gar nichts hilft, wird eben gesagt, BT hätte seine Tante doch nicht umbringen müssen, er hätte sich ja eine Arbeit suchen können, falls sie ihn auf Dauer herausgeschmissen hätte. Naja, hätte, hätte, Fahrradkette. So eine Hätte-Theorie ist natürlich nichts, nicht mal der Hauch eines Gegen-Indizes.

Die "Indizienkette" oder der "Indizienring" ist mehr als über eine Hätte-These hinausgehende tatsächliche Umstände, also wirkliche Indizien: Es ist die Gesamtansicht aller Indizien. Passen die einzelnen Indizien zusammen, greifen sie ineinander, widersprechen sie sich nicht? Was ist mit einem Motiv? Was ist mit einem Alibi? Wie ist die Vorgeschichte? Was haben die Zeugen gesagt, wie glaubhaft ist das, widersprechen sich die Aussagen in entscheidenden Teilen?

All das wird natürlich zusammen bewertet, nicht einzeln. Noch niemand ist wegen eines einzelnen Indizes verurteilt worden.
Zitat von monstramonstra schrieb:Mein Problem bei solchen Fällen wie Bence T. ist weniger die Frage "War er der Täter", sondern "War es wirklich Mord?"
Jedenfalls liegt der Gedanke an Habgier wegen der drohenden Enterbung nicht fern. Wenn dazu die Fingerabdrücke des Angeklagten im Büro am Umschlag mit dem Testament gefunden wurden....Als weiteres Mordmerkmal hat die Strafkammer Heimtücke als verwirklicht angesehen, und die Art und Weise, wie die ahnungslos aus ihrer Wohnungstür tretende CB erschlagen wurde, lässt kaum einen anderen Schluss zu. Es war jedenfalls kein offener Kampf Auge in Auge.


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31.05.2020 um 16:00
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb:Mit Testamentsaenderung drohte CB immer wieder und tat es nicht, also bestand da generell kein Grund zum Handeln.
Aber das stimmt doch zum Beispiel schon mal nicht. Eine Woche vor dem Mord ist BT rausgeflogen mit Hausverbot und Schlüsselentzug. Da bestand also sehr wohl Grund zum Handeln. Zumal das vorher in der Vehemenz noch nicht vorgekommen ist.

Das Motiv ist nicht, zu verhindern, dass Böhringer von der Studienlüge weiss, sondern dass sie daraus Konsequenzen zieht.

Drehs doch mal, wenn Du sagst, es spricht nichts für oder gegen die Versöhnung am Muttertag. Der einzige Grund, warum ich sowas erzähle, ist, ein Motiv wegzuwischen.


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31.05.2020 um 16:03
Nachtrag: Ich finde es verwunderlich, dass diejenigen verurteilten Täter, die sagen "Ich war es nicht, das ist ein Fehlurteil!" von vornherein bei vielen schon eine Art Glaubwürdigkeitskredit bekommen. Als wenn die Aussage, dass man unschuldig sei, per se schon der erste Unschuldsbeweis ist. Im Interesse der Opfer bin ich da ehrlich gesagt doch schon beruhigt, dass Gerichte den Mut haben, die Fakten, sprich Indizien anzuschauen und sich nicht in den schönen blauen Unschuldsaugen nebst Wimpernklimpern eines Angeklagten verlieren.


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31.05.2020 um 18:57
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb:Es ist für mich nicht geklärt, ob CB nun wusste, daß BT keine Staatsexamen abgelegt hat oder nicht. Da er im Betrieb beschäftigt war, CB als geschäftlich doch sehr beschlagen und Taff geschildert wird, auch wenn sie jammerte, sich auf Berater verlassen zu müssen, bin ich mir sehr sicher, dass CB schon klar war, dass BT kein Referendar war und an keinem Staatsexamen teilgenommen hat und im Mai auch nicht teilnehmen wird , keine super Jobs anstehen, sondern das Ganze heisse Luft ist.
Im Prinzip ist es doch gar nicht so sehr relevant, ob sie das nun wusste oder nicht. Der Geschäftsführerposten (und somit wohl auch das Erbe) hingen an einem abgeschlossenen Jurastudium - und das konnte er, weil hingeschmissen, nun mal nicht vorweisen.

Die Situation spitzte sich anscheinend immer mehr zu, mit einer Änderung des Testaments war also durchaus zu rechnen.
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb:Dann wäre auch noch abzuklären gewesen, wer hätte denn geerbt, wenn CB gar kein Testament hinterlassen hätte.
Gesetzliche Erbfolge, ergo die Eltern. Sollte ein Elternteil bereits verstorben sein, treten imho die Geschwister an dessen Stelle.


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31.05.2020 um 19:06
Zitat von AndanteAndante schrieb:Jedenfalls liegt der Gedanke an Habgier wegen der drohenden Enterbung nicht fern.
Klar. Aber ist er bewiesen? Das Bargeld? Oder ist es nicht vielmehr so, dass die Tötung das Motiv indiziert ("Welchen Grund soll T. unter den gegebenen Umständen sonst gehabt haben, seine Tante zu töten?")? Bei der Heimtücke hängt es dann am Tatverlauf. Da hat das Gericht einen bestimmten Tatverlauf angenommen, der gut möglich ist, aber sich eben nicht zwingend aus den Tatortspuren ergibt.

Ich will hier gar nicht in Abrede stellen, dass es gut so gewesen sein kann, wie es die Kammer angenommen hat. Aber ob es zwingend so gewesen sein muss? Da habe ich eben schon (denkbare/theoretische) Zweifel, wenn ich das Urteil lese. Aber die sind ohne Belang.
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb:Es ist für mich nicht geklärt, ob CB nun wusste, daß BT keine Staatsexamen abgelegt hat oder nicht.
Mal angenommen, es gib da widerstreitende Zeugenaussagen. Wie soll nun ein Gericht mit diesem Umstand umgehen? Ist es verpflichtet, "in dubio" zugunsten des Täters anzunehmen, die Tante wusste Bescheid? Nein, "in dubio" ist keine Beweisregel. Und die richterliche "Überzeugung" kein naturwissenschaftlicher Vorgang.

Sonst kämen wir in fast allen Fällen, in denen der Täter nicht umfangreich und und absolut widerspruchsfrei gesteht, zu einem Freispruch.
Zitat von AndanteAndante schrieb:und sich nicht in den schönen blauen Unschuldsaugen nebst Wimpernklimpern eines Angeklagten verlieren
a) War hier der Vorsitzende Götzl absolut frei von jeglicher Empfänglichkeit für blaue Unschuldsaugen. b) Hat der Angeklagte nach der Tat ein außergewöhnlich manipulatives, theatralisches und hysterisches Verhalten an den Tag gelegt, das seiner Glaubwürdigkeit erheblich geschadet hat.


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31.05.2020 um 19:10
@monstra

Nochmal: Für das Motiv des BT ist es unerheblich, ob Böhringer um den Studienabbruch wusste. Und dementsprechend ist es auch wurscht, welche Zeugen da was zu sagen.

Das Motiv ist nicht das Wissen um den Studienabbruch, sondern die Angst vor Enterbung. Und die kann man nicht wegschieben, weil die sich ja schonmal vorher irgendwie gestritten haben.

Hat er schonmal Hausverbot und den Schlüssel abgenommen bekommen? Fakt ist: Er hatte an dem Tag, an der einfach so wieder zum Dienst erschien (aber gar keinen hatte) keinen Schlüssel. Wie willst Du das jetzt wegdiskutieren und zur Normalität erklären? Haben die sich alle zwei Wochen den Schlüssel zugeworfen? Ich meine, nicht.

Dass vermeintlich Böhringer wusste, dass die Wießwurstparty ein Fake war, ist eine Nebelkerze. Denn darum geht es nicht.

Und apropos Habgier: Die Diebstähle aus den Parkautomaten sind Dir bekannt?


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31.05.2020 um 19:20
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Nochmal: Für das Motiv des BT ist es unerheblich, ob Böhringer um den Studienabbruch wusste. Und dementsprechend ist es auch wurscht, welche Zeugen da was zu sagen.

Das Motiv ist nicht das Wissen um den Studienabbruch, sondern die Angst vor Enterbung.
Das ist so nicht ganz richtig, der Studienlüge ist ein ganzer Teil des Urteils gewidmet, unter Ziff 3 Ausbildungslüge, S 11 ff des Urteils, und auch gerade der Frage, wusste CB darum und welche Konsequenzen hätte sie daraus gezogen.
Und da kam das Gericht eben zu dem Ergebnis, BT glaubte, dass gerade um Mai, wo er das Examen ablegen sollte und der heftige Streit stattgefunden kurz vorher stattgefunden hatte, dass er jetzt in Zugzwang ist
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Das Motiv ist nicht das Wissen um den Studienabbruch, sondern die Angst vor Enterbung. Und die kann man nicht wegschieben, weil die sich ja schonmal vorher irgendwie gestritten haben.
Studienabbruch und Verlust des Erbes hängen eng miteinander zusammen, laut Gericht, s.o


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31.05.2020 um 19:26
@Coconut19

Ich bezog mich darauf, dass die Unterstützer Bences meinen, mit dem Wissen der Tante um den Studienabbruch sei das Motiv "aus der Welt". Das halte ich für zu kurz gedacht, egal, was das Gericht dazu meint und ausführt.

Zumal es sich auch sehr schwer beweisen ließe und lässt, ob sie das nun wusste oder nicht. Denn, wie gesagt, davon unberührt bleibt die Frage, wie sie sich dazu Erbschaftstechnisch verhalten würde. Ich habe nichts gefunden, was dafür spricht, dass sie das wusste. Die Aussage des Steuerberaters spricht jedenfalls nicht wirklich dafür.

Und man sollte dann schon auch festhalten, dass Bence ein passionierter Lügner ist, wenn man über die vermeintliche Versöhnung redet. Und man kann all denen, die hinterfragen wollen, warum der am Tattag als vermeintlich bekannter Vogel nicht gesehen wurde und das als Indiz werten, er sei nicht am Tatort gewesen, das für den Muttertag genauso um die Ohren hauen.


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31.05.2020 um 19:29
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich finde es verwunderlich, dass diejenigen verurteilten Täter, die sagen "Ich war es nicht, das ist ein Fehlurteil!" von vornherein bei vielen schon eine Art Glaubwürdigkeitskredit bekommen.
Auch für Verurteilte ist es ein Menschenrecht, sich für unschuldig zu halten oder zu bezeichnen. Reue ist deshalb auch keine Voraussetzung für eine vorzeitige Haftentlassung.

Und wer schreit "Ich bin unschuldig!", dem sollte meiner Ansicht nach auch zugehört werden. Auch nach einem rechtskräftigen Urteil. Ich kann einem Menschen nicht Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit von vorne herein absprechen, weil er verurteilt wurde. Das tun das BVerfG nicht und auch nicht der Petitionsausschuss des Bundestages.

Aber: Wenn das Urteil formal in Ordnung war, kann man außer Zuhören nicht viel mehr machen. Dabei sollte man Empathie noch nicht mit einseitiger Parteinahme verwechseln. Denn zwischen persönlich empfundener und gerichtlich festgestellter Schuld können sehr große Lücken klaffen, die wir Menschen - egal ob Richter oder Seelsorger oder Mitmensch - einfach nicht ermessen können.


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31.05.2020 um 19:40
Ich zitiere mal aus dem Urteil:

"Zugespitzte Situation im Mai 2006, dem Monat der Tatbegehung:
Der Angeklagte befand sich im Mai 2006 in einer schwierigen Lage. Anders als er war seine Verlobte als Lehrerin nach abgeschlossenem Studium beruflich erfolgreich. Sein bester Freund L. hatte sein juristisches Examina bestanden und arbeitete inzwischen als Rechtsanwalt. Der Angeklagte selbst war mittlerweile über 30 Jahre alt. Er hatte damit ein Alter erreicht, in dem sich nach einem Studium in der Regel ein beruflicher Fortschritt und ein angemessener Verdienst einstellt. Der Angeklagte jedoch arbeitete nach wie vor bei seiner Tante in einem Aushilfsjob für knapp über 1000 E monatlich. Dieser Job bot ihm keinerlei Entwicklungsperspektive und hielt ihn in völliger finanzieller Abhängigkeit vom Opfer. Andere konkrete berufliche Möglichkeiten, die eine wesentlich bessere finanzielle Bezahlung bedeutet hätten, bestanden nicht. IM Studium war er auf der ganzen Linie gescheitert. (S. 13)"


Wie wäre es für Bence weitergegangen, wenn Charlotte Böhringer nicht gestorben wäre?
Spätestens ein halbes Jahr später wäre seine Studienlüge endgültig aufgeflogen, die Ergebnisse des zweiten Staatsexamens wären veröffentlicht worden und Bence's Name nicht darunter. Vor seiner Freundin (die einen Großteil seiner Lebenshaltungskosten mittrug), vor seinem besten Freund dem Rechtsanwalt und seinen übrigen Kumpels wäre er saudumm dagestanden, ganz zu schweigen von seinem Verhältnis zur Tante.
Er hätte sich einen Job suchen müssen. Vielleicht hätte seine Freundin ihn aus der Wohnung geschmissen, er hätte wieder zu seiner Mutter ziehen müssen usw. Also es ist überhaupt nicht abwegig zu glauben, dass Bence im Mai irgendeine Art von Handlungsbedarf sah.
Und wir sprechen von München, einer der teuersten Großstädte Deutschlands, mit einem Fulltimejob (ohne Ausbildung) kann man sich da eine Besenkammer mieten. Auch sein Ansehen wäre mit Sicherheit schwer geschädigt worden (siehe Weißwurstfrühstück), selbst wenn ihm sein soziales Umfeld irgendwie verziehen hätte, wovon man aber nicht ohne weiteres ausgehen darf.


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Mordfall Charlotte Böhringer

31.05.2020 um 19:41
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Im Prinzip ist es doch gar nicht so sehr relevant, ob sie das nun wusste oder nicht. Der Geschäftsführerposten (und somit wohl auch das Erbe) hingen an einem abgeschlossenen Jurastudium - und das konnte er, weil hingeschmissen, nun mal nicht vorweisen.
So und das ist auch wieder einer der Knackpunkte.

Es gab ja wohl mittlerweile zwei Geschäftsführer, den sog alten GF, den CB wohl laut Auskunft des beratenden Rechtsanwaltes mehrfach kündigen wollte, wofür es aber keine Möglichkeiten gab, ohne dass für diesen GF eine Abfindung fällig geworden wäre, die CB aber nicht zahlen wollte.
Und dann der zweite GF, mit dem sie sehr zufrieden war.

Wenn ich doch weiss, wann mein Neffe ungefähr Examen macht, weil das kann man ja nun ungefähr ausrechnen, selbst wenn er beim ersten Mal durchfallen sollte und dann ein halbes Jahr später den zweiten Anlauf absolviert , stelle ich doch nicht vorher einem weiteren GF ein, wenn ich bei erfolgreichem Examen meinen Neffen als GF einsetzen will.

Das ist doch wirtschaftlich gesehen unsinnig, dann habe ich 3 GF zu bezahlen.

Dh bei der Einstellung des 2. GF spricht vieles dafür, dass CB spätestens da gewusst hat, dass ihr Neffe kein Volljurist mehr wird und sie deswegen einen Gutteil der Geschäfte in weitere fachmaennische Hände legen wollte, weil abzusehen war, dass aufgrund des Alters der alte GF doch dann irgendwann ausscheidet und BT dann immer noch, als zweite, leider nicht juristische Garde, in die GF Ebene gehen kann.

Des weiteren, die beiden GF waren am Auffindetag von CB nicht da. Woher hätte BT das wissen sollen und daß er deswegen in der Garage Dienst schieben soll, wenn er nicht irgendwann vorher mit CB, nämlich an Muttertag, gesprochen hat.

Dass er die Abwesenheit der GF, von der er dann an dem Tag erfahren hat, unter dem Druck der Auffindesituation, Polizei etc im Haus, als willkommene Erklärung für seine Anwesenheit genutzt hat, halte ich jetzt für sehr nervenstark und daher wenig wahrscheinlich.

Das sind so Punkte, wo für mich sehr offensichtlich ist, dass das Gericht alles unter der Prämisse gewertet hat, er war der Täter, und nicht unter der Prämisse, könnte er der Täter gewesen sein.


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Mordfall Charlotte Böhringer

31.05.2020 um 19:54
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Ich bezog mich darauf, dass die Unterstützer Bences meinen, mit dem Wissen der Tante um den Studienabbruch sei das Motiv "aus der Welt". Das halte ich für zu kurz gedacht, egal, was das Gericht dazu meint und ausführt.
Da gebe ich dir Recht, ein Motiv setzt sich ja aus vielen Bausteinen zusammen. Allein, dass die Tante von Abbruch des Studiums wusste reicht nicht das Motiv auszuhebeln, weil sie hätte ja trotzdem negative Konsequenzen für BT ziehen können.
Gleiches gilt für den vorherigen Streit.

Dazu habe ich aber eben nochmal etwas geschrieben.

Und zu pro bence und BTs Unterstützern. Auch auf der gut gemachten Homepage kann man nicht alle Gesichtspunkte, die das Urteil angreifbar machen, in voller Breite darstellen. Das würde einfach zu weit führen und das würde kein Mensch mehr lesen.
Da sind die gerichtlich bewerteten Indizien dargestellt, auch verkürzt, und die Einwände dagegen, auch verkürzt.


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31.05.2020 um 19:55
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb:Woher hätte BT das wissen sollen und daß er deswegen in der Garage Dienst schieben soll, wenn er nicht irgendwann vorher mit CB, nämlich an Muttertag, gesprochen hat.
Er hatte aber keinen Dienst an dem Tag. Dafür gibt es keinen Beleg. Er ist da einfach hingefahren und wenn man ihm Böses wollen würde, wollte er eben genau dafür sorgen, das man und besonders er sie findet, damit der Verdacht nicht auf ihn fällt. Wenn ich mich Recht entsinne, irgendwas mit, er müsse jetzt Getränke bestellen und deswegen müsse er sie erreichen oder so ähnlich.
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb:Dass er die Abwesenheit der GF, von der er dann an dem Tag erfahren hat, unter dem Druck der Auffindesituation, Polizei etc im Haus, als willkommene Erklärung für seine Anwesenheit genutzt hat, halte ich jetzt für sehr nervenstark und daher wenig wahrscheinlich.
Ich halte ihn für jemanden, der sich für sehr nervenstark hält. Und für sehr intelligent. Oder warum sollte denn jemand so doof sein, beim Zeugenverhör, dass sich zuzieht, den Anwalt wegzuschieben, wenn er sich nicht für absolut in Kontrolle hält? Der hat sich als Zocker auf allen Ebenen verzockt. Das passt in sein komplettes, auch tatunabhängiges Verhalten.

Man muss nur mal sein Geschwurbel lesen, was er zum Thema Parkautomaten von sich gegeben hat und warum die Kohle auf seinem Konto gelandet ist.


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Mordfall Charlotte Böhringer

31.05.2020 um 20:10
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Nochmal: Für das Motiv des BT ist es unerheblich, ob Böhringer um den Studienabbruch wusste. Und dementsprechend ist es auch wurscht, welche Zeugen da was zu sagen.
BT hatte Hausverbot, hatte die Schlüssel abgegeben. Ob nun Tantchen was wusste oder nur ahnte, es gab für sie in dieser Situation eerst mal keinen Grund, eine Entscheidung treffen zu müssen. Sie hatte genug Personal, konnte also auf seine Mitarbeit erst mal verzichten. Wollte sie abwarten, ob er sich ihr gegenüber erklären würde? Überlegte sie, welche Konsequenzen nun unumgänglich wären? Wollte sie ihm noch eine Chance einräumen? Nahm die Idee mit dem Tierheim Formen an?

Doch wie auch immer, er hing in der Luft, war kalt gestellt und über seinem Haupte schwebte unausweichlich das Schwert des Damokles


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31.05.2020 um 20:12
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Ich halte ihn für jemanden, der sich für sehr nervenstark hält. Und für sehr intelligent. Oder warum sollte denn jemand so doof sein, beim Zeugenverhör, dass sich zuzieht, den Anwalt wegzuschieben, wenn er sich nicht für absolut in Kontrolle hält? Der hat sich als Zocker auf allen Ebenen verzockt. Das passt in sein komplettes, auch tatunabhängiges Verhalten.
Ja eben, er hält sich für nervenstark und alles unter Kontrolle habend, das heißt aber nicht, und wie wir ja auch gesehen haben, daß er das auch ist.

Wenn ich ein Verbrechen so gut plane, dass ich bis auf völlig erklärbare Fingerabdrücke auf dem Briefumschlag des Testaments keine Spuren am Tatort hinterlasse, auf der Hin- und Rückfahrt von der Tat nicht gesehen werde, kein Tatwerkzeug und keine Tatkleidung aufgefunden wird,
dann plane ich aber die Auffindung der Leiche so, dass ich damit auch nicht in Verbindung gebracht werde, sprich warte ab, bis ein anderer sie findet.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Er hatte aber keinen Dienst an dem Tag. Dafür gibt es keinen Beleg. Er ist da einfach hingefahren und wenn man ihm Böses wollen würde, wollte er eben genau dafür sorgen, das man und besonders er sie findet, damit der Verdacht nicht auf ihn fällt. Wenn ich mich Recht entsinne, irgendwas mit, er müsse jetzt Getränke bestellen und deswegen müsse er sie erreichen oder so ähnlich.
Und eben er hatte keinen Dienst, und ist gekommen unter Verweis auf CB.
Und hinsichtlich der Tante war schon vorher Unruhe, weil sie nicht erreichbar war. Er hatte keine Schlüssel für das Büro, in dem die Ersatzschlüssel zum Penthouse lagen, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Darum wurde herum telefoniert, bis dann endlich in der Wohnung nachgesehen werden konnte.


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Mordfall Charlotte Böhringer

31.05.2020 um 20:16
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb:Wenn ich ein Verbrechen so gut plane, dass ich bis auf völlig erklärbare Fingerabdrücke auf dem Briefumschlag des Testaments keine Spuren am Tatort hinterlasse, auf der Hin- und Rückfahrt von der Tat nicht gesehen werde, kein Tatwerkzeug und keine Tatkleidung aufgefunden wird,
dann plane ich aber die Auffindung der Leiche so, dass ich damit auch nicht in Verbindung gebracht werde, sprich warte ab, bis ein anderer sie findet.
Najanu, was ist denn unauffälliger, als wenn ich als Täter mit einem unabhängigen Zeugen zusammen die Leiche finde und einen Nervenzusammenbruch bekomme? Das macht mich doch per se erstmal unverdächtig.

Ich finde einen solchen Gedankengang in Zusammenhang mit seinem übrigen Verhalten sehr konsequent. Und ich halte die Aussage, die so ähnlich sein Anwalt verwendet, nachdem der ja zu intelligent sei, um sich dann so doof zu verhalten (Zeitungen, Augsburgfahrt, Fahrrad etc.), für einen gefährlichen Fehlschluss.

@emz

Exakt. Das, was Du da beschreibst, ist ein Mordmotiv. Denn für ein Mordmotiv ist die absolute Draufsicht völlig egal, es geht um die Perspektive dessen, der es hat.


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