Cassandra71 schrieb:, nein, seine Fingerabdrücke am Tatort waren ja eben nicht "völlig erklärbar", weil sie an tatrelevanten Gegenständen gefunden wurden.
Man muss zwischen tatrelevanten Gegenstände und Fingerabdrücken an diesen unterscheiden und ob diese Fingerabdrücke auch berechtigt ohne Tatbezug auf den tatrelevanten Gegenstand gekommen sein können bzw sind.
Bsp : mein Nachbar liegt erschlagen mit einem Rechen im Garten. An dem Rechen sind meine Fingerabdrücke. Habe ich jetzt meinen Nachbarn erschlagen? Nur weil da meine Fingerabdrücke drauf sind.
Ganz sicherlich kann man dies nicht einfach so annehmen, wenn nachweisbar ist, dass der Nachbar und ich immer die Gartengeräte getauscht haben und ich den Rechen einen Tag vor der Tat an ihn unter Zeugen, oder anders belegbar, zurück gebracht habe.
Dann habe ich zwar auf einem Mordwerkzeug meine Spuren hinterlassen, aber berechtigt, da ich mir den Rechen ausgeliehen hatte und zunächst Mal völlig los gelöst vom Tatgeschehen. Da müssen weitere Umstände hinzukommen, um schlussendlich zu beweisen, dass ich auch die Tat begangen habe.
Und BT hat nunmal Büroarbeiten erledigt, Papier und Briefumschläge angefasst und sicher wird er vorher auch schon Mal aus ganz anderem Grund das Testament angefasst haben.
Cassandra71 schrieb:Inwiefern wäre es für Bence von Vorteil gewesen, bei der Auffindung der Leiche nicht anwesend zu sein? Glaubst du ernsthaft, dann wäre er mit dem Mord nicht in Verbindung gebracht worden, oder habe ich dich da einfach nur missverstanden?
Ich glaube schon, dass die Beurteilung eine andere gewesen wäre, wenn BT nicht auch noch bei der Auffindung dabei gewesen wäre. Natürlich hätte das nicht die Ermittlungen von innen nach außen verhindert, also vom Familienkreis zu anderen Personen.
Aber es wurde dazu ja auch noch für ihn belastend heran gezogen, dass man feststellte, dass BT doch noch Schlüssel zum Tatortanwesen, so wird es im Urteil genannt, S. 19 oder 20, meine ich, also zu CB s Wohnung hatte und den ja hätte holen können oder sogar dabei hatte am Auffindetag, und damit quasi als Vorwurf formulierte, dass er die Auffindung verhindern wollte.
Hätte BT sich zurück gezogen, dafür gesorgt, dass er in den Tagen um die Tat und bei der Auffindung nachweislich nicht in der Nähe der Parkgarage war und den Dingen seinen Lauf gelassen, wäre wahrscheinlich ein Teil der Ermittlungen auch im Sande verlaufen.
Andante schrieb:Wie kommst du nur auf solche Ideen? Geschieht das, um im Fall BT auf jeden Fall das Gericht als zumindest ein kleines bisschen voreingenommen darzustellen?
Ich wollte keine Voreingenommenheit darstellen, sondern ich habe geschrieben, dass BT es dem Gericht auch durch sein eigenes Verhalten schwer gemacht hat. Sein Verhalten fand ja sogar Eingang ins Urteil, Vogel zeigen gegenüber Ermittler, der als Zeuge aussagte, Bezeichnung als Schwerverbrecher, die Bezeichnung des Gerichts als Exekutionskommando, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, werden auf den ersten Seiten schon angeführt.
Dass diese Verhaltensweisen Dritte und somit auch ein Gericht nicht für einen einnehmen, dürfte auch klar sein, und das ganz unabhängig vom persönlichen Hintergrund eines Richters
Und zum gesellschaftlichen Hintergrund der Richterschaft gibt es in Deutschland, anders als in Österreich und Schweiz nur wenige Untersuchung, jedoch ist es wohl immer noch so und das entspricht auch meiner 35 jährigen Erfahrung, dass spätere Richter aus sog. bildungsnahen Schichten kommen, Eltern teils mit gleichem oder artverwandten Beruf oder verbeamtet, sie selber ueberdurchschnittlich oft verheiratet mit meist mehreren Kindern. Dh Erfahrungs- und Erlebnishorizont dürften ziemlich gleich sein. Und nein, da das eh schon fast in die Richtung Off topic geht, ich werde jetzt keine Literaturliste dazu als Beleg einstellen.