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Mordfall Charlotte Böhringer

28.687 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, München, 2006 ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte Böhringer

Mordfall Charlotte Böhringer

31.05.2020 um 20:46
Zitat von dundee10dundee10 schrieb:Wie wäre es für Bence weitergegangen, wenn Charlotte Böhringer nicht gestorben wäre?
Spätestens ein halbes Jahr später wäre seine Studienlüge endgültig aufgeflogen, die Ergebnisse des zweiten Staatsexamens wären veröffentlicht worden und Bence's Name nicht darunter. Vor seiner Freundin (die einen Großteil seiner Lebenshaltungskosten mittrug), vor seinem besten Freund dem Rechtsanwalt und seinen übrigen Kumpels wäre er saudumm dagestanden, ganz zu schweigen von seinem Verhältnis zur Tante.
Eben, es kommt nicht darauf an, was CB glaubte, wusste oder tat.
Es kommt auf das an, von dem BT GLAUBTE, dass es passieren und was die Tante dann tun würde: bei Auffliegen der Studienlüge ihn enterben.
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Denn für ein Mordmotiv ist die absolute Draufsicht völlig egal, es geht um die Perspektive dessen, der es hat.
Genau.


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Mordfall Charlotte Böhringer

31.05.2020 um 21:01
Zitat von monstramonstra schrieb:Auch für Verurteilte ist es ein Menschenrecht, sich für unschuldig zu halten oder zu bezeichnen. Reue ist deshalb auch keine Voraussetzung für eine vorzeitige Haftentlassung.

Und wer schreit "Ich bin unschuldig!", dem sollte meiner Ansicht nach auch zugehört werden.
Ich habe nichts davon geschrieben, das jemandem, der sagt, er sei unschuldig, nicht zugehört werden soll. Ich habe gesagt, dass in solchen Fällen trotzdem in gleicher Weise die für und gegen ihn sprechenden Indizien beschaut und bewertet werden müssen, wie bei jemandem, der durchgehend schweigt oder der (lückenhaft) gesteht.


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31.05.2020 um 21:10
Was wollte BT. am Dienstag im Parkhaus, bzw. was wollte er bestellen oder arbeiten, wenn er keinen Schlüssel für das Büro und zudem keinen Zugang hatte. Keiner würde ihn wegschicken, da CB bereits tot war und keiner wußte das BT arbeiten sollte, obwohl er sich ja mit CB am Muttertag versöhnt haben sollte. Aber keiner davon wußte davon und er auch trotzdem keinen Schlüssel wiederbekommen hatte. BT ist wahrscheinlich von ausgegangen, das viele geglaubt haben, sie wäre erst am Dienstag ermordet worden, da die Zeitungen noch reingeholt wurden und er sich ja auf der Augsburgfahrt befunden hat und dann später im Parkhaus erschienen ist. Jeder Mensch weiss aber ja, wenn es sich um ein Verbrechen handelt, das die Polizei dann auch Temperaturen mist und vieles mehr, um festzustellen, wann der Tod eingetreten ist und nicht nur davon ausgeht sie hat jetzt die Zeitungen reingeholt, also war CB da noch am Leben und danach muss der Mörder evtl, gekommen sein und CB getötet haben, aber dafür hat BT ja dann für die ganze Zeit ein Alibi.


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31.05.2020 um 21:11
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb:Das sind so Punkte, wo für mich sehr offensichtlich ist, dass das Gericht alles unter der Prämisse gewertet hat, er war der Täter, und nicht unter der Prämisse, könnte er der Täter gewesen sein.
Ja, der Eindruck kann entstehen. Er muss vielleicht auch entstehen. Denn kein Gericht fängt am ersten Prozesstag bei Null an und dann kommt Indiz 1, Indiz 2, Indiz 3 usw. bis das Eimerchen "schuldig" voll ist. Sondern das Gericht hat einen hinreichenden Tatverdacht bejaht. Und das Gericht kommt auch nicht zwingend am letzten Tag erst zum endgültigen Ergebnis.

Sondern die freie richterliche Beweiswürdigung gibt dem Gericht die Möglichkeit, sich eine Überzeugung zu bilden. Diese Überzeugung darf auch dann zu Lasten des Angeklagten ausfallen, wenn eine ganze Reihe von Indizien auch zu seinen Gunsten interpretiert werden könnten (keine Kamera hat T. erfasst, also ist er nicht dort entlang geradelt). Das Gericht kann aber - auf Grundlage der Überzeugung - eben auch zu dem Schluss kommen, die Erfassung durch eine Kamera sei nicht zwingend und deshalb gehe es davon aus, dass er diesen Weg geradelt sei. Sofern es eben begründet, warum die Verkehrskameras den T nicht aufgezeichnet haben müssen.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es kommt auf das an, von dem BT GLAUBTE, dass es passieren und was die Tante dann tun würde: bei Auffliegen der Studienlüge ihn enterben.
Klar, die Vorstellung des Täters ist entscheidend (Schuldprinzip).

Der Einwand wird nun lauten: Woher weiß das Hohe Gericht, was Bence T. glaubte? Ist es nicht eher so, dass das Gericht glaubt, dass er das glaubte, auch wenn er das Gegenteil behauptet? Aufgrund von objektiven Umständen?


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31.05.2020 um 21:17
Zitat von monstramonstra schrieb:Aufgrund von objektiven Umständen?
Ja. Ich glaube, du denkst, dass Richter mehr oder weniger bloß qua Bauchgefühl und nach Sympathie oder Antipathie entscheiden. Dem ist nicht so. Natürlich wissen sie, dass sie dem Angeklagten nicht in den Kopf gucken können. Was er bei Tatbegehung fühlte und dachte, wie seine Motivlage war, können sie nur, und das wissen sie natürlich auch, nur aus vorhandenen objektiven Umständen ableiten und schlussfolgern, etwa aus mündlichen oder schriftlichen Äußerungen des Angeklagten vor der Tat, aus dem von Zeugen beobachteten und beschriebenen persönlichen Verhältnis zum Opfer, auch Nachtatverhalten etc. Anders geht es nicht.

Und genau deshalb ist es gut und richtig, dass es insgesamt 5 gestandene Richter mit verschiedenen Lebenserfahrungen, Lebenshintergründen, persönlichen Einstellungen gibt, die solche Fragen entscheiden, und eben nicht nur ein einziger.


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31.05.2020 um 21:37
Zitat von curtcurt schrieb:BT ist wahrscheinlich von ausgegangen, das viele geglaubt haben, sie wäre erst am Dienstag ermordet worden, da die Zeitungen noch reingeholt wurden und er sich ja auf der Augsburgfahrt befunden hat und dann später im Parkhaus erschienen ist. Jeder Mensch weiss aber ja, wenn es sich um ein Verbrechen handelt, das die Polizei dann auch Temperaturen mist und vieles mehr, um festzustellen, wann der Tod eingetreten ist und nicht nur davon ausgeht sie hat jetzt die Zeitungen reingeholt, also war CB da noch am Leben und danach muss der Mörder evtl, gekommen sein und CB getötet haben, abe
Da verwechselst du etwas, Montagabend soll und ist CB wohl auch getötet worden und Dienstagmittag war schon Unruhe, weil sie sich nicht meldete.
Die Zeitungen, die angeblich weg waren, bzw aufgehängt wurden und die schlussendlich auch zur Verurteilung führten, waren erst gar nicht so im Fokus.

Macht aber auch nichts, weil das mit dem Temperaturmessen bei der Leiche hat bei der Münchner Polizei, den Ermittlern und der Rechtsmedizin schon Mal nicht so geklappt, wie wir uns das vorstellen, weil da gibt es unterschiedliche Messungen und der mutmaßliche Todeszeitpunkt wurde gar nicht erst richtig bestimmt, weil kein Auftrag für die Rechtsmedizin dafür vorlag. Der mutmaßliche Zeitpunkt musste vom Gericht durch das letzte Telefonat und ihre Nichtankunft beim Stammtisch eingegrenzt werden bzw wurde dann zwischen diesen Zeiten so eingegrenzt.

Wenn ich jetzt sarkastisch wäre, würde sage ich, das hat natürlich auch der so als grossartig und gleichzeitig doch dumm im Urteil beschriebene BT sicher vorher gesehen und bei seiner Tatplanung und Tatausfuehrung, sowie dem Nachtatverhalten schon vorhergesehen, dass die Todeszeitbestimmung unterbleibt.

Um Missverständnissen jetzt vorzubeugen, mein Sarkasmus bezieht sich jetzt nicht auf deinen Post und deine Aussage, sondern auf das, was dazu im Urteil gesagt wurde. Das Urteil rekonstruiert eine Tat, stellt also eigentlich wieder Vermutungen an und leitet dann aus dieser Rekonstruktion = Vermutung und den danach folgenden Handlungen wieder, den Angeklagten belastende Momente ab, obwohl der mit gewissen Entwicklungen, wie fehlende Todeszeitbestimmung gar nicht rechnen konnte.
Das macht schon stutzig, zumindest mich.


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31.05.2020 um 21:42
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb:Der mutmaßliche Zeitpunkt musste vom Gericht durch das letzte Telefonat und ihre Nichtankunft beim Stammtisch eingegrenzt werden bzw wurde dann zwischen diesen Zeiten so eingegrenzt.
Ich weiss jetzt nicht, was dagegen spricht, das genau so anzunehmen? Zumal Böhringer auch in einer Art und Weise bekleidet vorgefunden wurde, die darauf schliessen liess, sie sei auf dem Weg zum Stammtisch gewesen.

Und was BT da jetzt gewusst haben muss, ausser, dass er wusste, wann sie zum Stammtisch geht, ist mir auch nicht ganz klar.


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31.05.2020 um 21:47
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb:Das Urteil rekonstruiert eine Tat, stellt also eigentlich wieder Vermutungen an und leitet dann aus dieser Rekonstruktion = Vermutung und den danach folgenden Handlungen wieder, den Angeklagten belastende Momente ab, obwohl der mit gewissen Entwicklungen, wie fehlende Todeszeitbestimmung gar nicht rechnen konnte.
Zwischen einer Rekonstruktion und einer Vermutung bestehen bestimmte qualitative Unterschiede. Ich würde eher sagen, das Gericht geht von gut begründbaren Annahmen aus. Und von diesen ausgehend ergeben sich neue Annahmen, die sich dann schlüssig in das Gesamtbild einfügen.

Ginge das Gericht davon aus, dass Bence T. schon gewusst hätte, dass die Ermittlungsbehörden den Todeszeitpunkt nicht trefflich bestimmen, und er sich deshalb so oder so verhalten hätte, dann wäre das unplausibel.

Sagt das Gericht dagegen, Bence T. habe den Todeszeitpunkt (aus seiner Sicht) verschleiern wollen, indem er das Verschwinden der Tante verschleiern und die Entdeckung der Leiche durch diese oder jene Handlung verzögern wollte, dann wäre das durchaus schlüssig. Er muss keine genaueren Kenntnisse darüber haben, wie heutzutage der Todeszeitpunkt anhand von Leichen bestimmt wird. Er könnte aber solche Erkenntnisse in seinen Tatplan aufgenommen haben.


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31.05.2020 um 21:49
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und genau deshalb ist es gut und richtig, dass es insgesamt 5 gestandene Richter mit verschiedenen Lebenserfahrungen, Lebenshintergründen, persönlichen Einstellungen gibt, die solche Fragen entscheiden, und eben nicht nur ein einziger.
Dann bin ja beruhigt. Nach allgemeiner Lebenserfahrung und unter Berücksichtigung aller besonderen Umstände des Einzelfalls... ;-)


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31.05.2020 um 21:53
@monstra

Es geht ums Abgleichen der in der Hauptverhandlung gewonnenen Erkenntnisse und Eindrücke. Das nennt sich Beratung. Und da kann es durchaus unterschiedliche Auffassungen geben.

Noch mal zur Ermittlung der Beweggründe eines Angeklagten, seines Motivs: Wie etwa will man das mutmaßliche Motiv von Stephan E., dem TV in dem Mordfall des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Lübcke, herausbekommen? Natürlich werden da, falls es zur Anklage kommt, die Fakten betrachtet, also das Vorleben des Angeklagten, Vortaten, die Kreise, in denen er sich aufhielt, etwaige Äußerungen speziell über das Opfer und dessen politisches oder anderweitiges Wirken. Und da käme man dann womöglich auf ein Motiv.

Natürlich kann das Motiv auch ein ganz anderes gewesen sein, wenn sich dafür tragbare Anzeichen finden.


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31.05.2020 um 22:06
Das Einzelrichterprinzip ist in D übrigens durchaus selten und kommt praktisch nur in gewissen Baratellfällen bei den Amtsgerichten und in Familensachen vor. Ansonsten sind bei den Landgerichten in den Zivilkammern 3 Richter vorhanden, in den Großen Strafkammern 5. In allen anderen Gerichtsbarkeiten, dh bei Verwaltungs-, Arbeits-, Sozialgerichten, sind schon in der Eingangsinstanz, in den weiteren Instanzen natürlich auch, immer mindestens 3, bei den Verwaltungsgerichten 5 Richter da (davon natürlich nicht alles Berufsrichter, sondern aus guten Gründen viele ehrenamtliche, also Laienrichter). Das geht schon in Ordnung. Bekanntlich sehen sechs oder zehn Augen mehr als zwei....


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31.05.2020 um 23:38
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Ich weiss jetzt nicht, was dagegen spricht, das genau so anzunehmen? Zumal Böhringer auch in einer Art und Weise bekleidet vorgefunden wurde, die darauf schliessen liess, sie sei auf dem Weg zum Stammtisch gewesen.

Und was BT da jetzt gewusst haben muss, ausser, dass er wusste, wann sie zum Stammtisch geht, ist mir auch nicht ganz klar
Hätte der Tatzeitpunkt/Todeszeitpunkt weiter hinter gelegen, hätte BT zumindest ab kurz nach halb acht Uhr ein Alibi gehabt, da er da mit der Mutter seiner Verlobten telefoniert hat aus seiner Wohnung . Dann hätte er zb nicht vorher die Tante ums Leben bringen können bei allen Fahrtzeit Berechnungen mit dem Fahrrad.
Wäre der Tatzeitpunkt/ Todeszeitpunkt auf zwischen 22.00 und später berechnet worden, wäre die Verlobte als Zeugin, dass er zu Hause war, wieder ins Spiel gekommen.


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01.06.2020 um 00:07
Zitat von AndanteAndante schrieb:Und genau deshalb ist es gut und richtig, dass es insgesamt 5 gestandene Richter mit verschiedenen Lebenserfahrungen, Lebenshintergründen, persönlichen Einstellungen gibt, die solche Fragen entscheiden, und eben nicht nur ein einziger.
Das stimmt an sich.
Dabei bleibt aber ausser acht, dass Richter vielfach den gleichen sozialen Backround haben, der im übrigen sicherlich dem der meisten Angeklagten nicht entspricht. So viel Unterschied in der Sichtweise der Dinge gibt es da bei Richtern nicht.
Und immer wieder höre ich gerade von Richtern, ja,ja, so ne komische Geschichte habe ich schon gefühlte 1000 Mal gehört, heißt übersetzt, ich glaube, dem Angeklagten kein Wort.

Kommt dann noch, wie BTs Fall hinzu, dass der Angeklagte teils sehr arrogant rüber kam, dazwischen redete etc und sich nun wirklich jahrelang mit seiner Studienlüge über Wasser gehalten hatte, wird es auch für einen oder mehrere gestandene Richter - ich gebe zu auch verständlich - schwierig, professionell zu bleiben, um es mal vorsichtig auszudrücken.
BT hat sich mit mancher Aeusserung sicherlich keinen Gefallen getan und sicherlich nicht zu einer entspannteren Verhandlungsfuehrung beigetragen.

Das hat vielmehr dazu beigetragen, dass die Verhandlung schlussendlich sehr regide durchgeführt wurde, was sich ganz krass in der Ablehnung des Vertagungsantrages wegen der Spur zum Herrmann-Fall zeigte, wenn denn der Spur auch dann später nachgegangen wurde. Befangenheitsanträge gab es ja dann auch von Seiten der Verteidigung wegen dieses sehr regiden Vorgehens des Gerichts.


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01.06.2020 um 01:48
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb:Kommt dann noch, wie BTs Fall hinzu, dass der Angeklagte teils sehr arrogant rüber kam, dazwischen redete etc und sich nun wirklich jahrelang mit seiner Studienlüge über Wasser gehalten hatte, wird es auch für einen oder mehrere gestandene Richter - ich gebe zu auch verständlich - schwierig, professionell zu bleiben, um es mal vorsichtig auszudrücken.
Hm, Richter erleben ja nun Woche für Woche, Monat für Monat, Jahr für Jahr solche und solche Angeklagte, Staatsanwälte, Verteidiger. Wenn sie dann jedesmal persönlich reagieren und sich aufregen würden, falls Prozessbeteiligte sich sehr arrogant verhalten, dazwischen reden etc., hätten sie viel zu tun. Da ist dann schon meistens eine professionelle Distanz, insgeheim auch mal Ennui nach dem Motto "Ach, bitte nicht schon wieder, hält doch bloß die Verhandlung auf" dabei. Wobei natürlich stets ein neutrales Gesicht gemacht wird.

Für Menschen, die nicht viel mit Gerichten zu tun haben, kann es so aussehen, als wenn ein bestimmter Prozess für die Richter absolut bedeutend sein sein müsste. Und das stimmt auch, wenn ein Verfahren tatsächlich oder rechtlich besonders kompliziert ist oder wenn es sehr viele Angeklagte plus Nebenkläger plus Dolmetscher plus nochwas gibt. Letzteres ist schon organisatorisch schwer händelbar, dauert endlos und ist fürchterlich anstrengend. Nichts von alledem war beim Prozess gegen BT der Fall. Natürlich weiß ich nicht, wie die beteiligten Richter das gesehen haben, aber es war ja nun nicht ihr erster Mordprozess, Routine wird schon dabeigewesen sein, und von der tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeit fiel er ja nun wirklich nicht aus dem Rahmen, auch wenn das Medieninteresse groß gewesen sein mag.
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb:Befangenheitsanträge gab es ja dann auch von Seiten der Verteidigung wegen dieses sehr regiden Vorgehens des Gerichts.
Auch das sind gerade Strafrichter gewöhnt, vor allem in Fällen einer sog. Konfliktverteidigung, die darauf abzielt, durch Beweisanträge und Befangenheitsanträge am laufenden Band Verfahrensfehler zu produzieren, um dadurch in der Revision erfolgreich zu sein. Nicht jeder Beweisantrag ist begründet, ebensowenig jeder Befangenheitsantrag. Auch sowas arbeiten Richter routiniert ab. Unter Juristen kursiert der nur halb spaßhaft gemeinten Spruch, dass ein Richter, der pro Jahr nicht soundsoviel Befangenheitsanträge bekommt, irgendetwas falsch macht.


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01.06.2020 um 07:59
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb:So und das ist auch wieder einer der Knackpunkte.
Warum diskutierst du das denn jetzt ausgerechnet mit mir? ;)

Ich hab doch geschrieben, dass ich es bzgl. des Tatmotivs für mehr oder weniger irrelevant halte, ob Frau Böhringer nun vom Studienabbruch gewusst hat oder nicht.
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb:Des weiteren, die beiden GF waren am Auffindetag von CB nicht da. Woher hätte BT das wissen sollen und daß er deswegen in der Garage Dienst schieben soll, wenn er nicht irgendwann vorher mit CB, nämlich an Muttertag, gesprochen hat.
Wozu hätte er das wissen müssen? Frau Böhringer war zu diesem Zeitpunkt bereits tot und hätte es nicht mitbekommen (was wiederum dem Bence als Täter bewusst war).

Und wenn sie tatsächlich Bence mit der Vertretung beauftragt hätte (das müsste ja dann am Nachmittag des Muttertages gewesen sein), warum hat sie dann abends[ noch ihren Geschäftsführer, der an diesem Wochentag lt. Arbeitsvertrag frei hatte, um die Vertretung gebeten?

Für mich ist das ein ganz klarer Hinweis darauf, dass Bences angeblicher Besuch am Muttertag an den Haaren herbeigezogen ist.



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Mordfall Charlotte Böhringer

01.06.2020 um 08:15
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb:Wenn ich ein Verbrechen so gut plane, dass ich bis auf völlig erklärbare Fingerabdrücke auf dem Briefumschlag des Testaments keine Spuren am Tatort hinterlasse, auf der Hin- und Rückfahrt von der Tat nicht gesehen werde, kein Tatwerkzeug und keine Tatkleidung aufgefunden wird,
dann plane ich aber die Auffindung der Leiche so, dass ich damit auch nicht in Verbindung gebracht werde, sprich warte ab, bis ein anderer sie findet.
Ich kann deinen Gedankengängen nicht folgen.

Inwiefern wäre es für Bence von Vorteil gewesen, bei der Auffindung der Leiche nicht anwesend zu sein? Glaubst du ernsthaft, dann wäre er mit dem Mord nicht in Verbindung gebracht worden, oder habe ich dich da einfach nur missverstanden?

Und, nein, seine Fingerabdrücke am Tatort waren ja eben nicht "völlig erklärbar", weil sie an tatrelevanten Gegenständen gefunden wurden.
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb:Und eben er hatte keinen Dienst, und ist gekommen unter Verweis auf CB.
Und hinsichtlich der Tante war schon vorher Unruhe, weil sie nicht erreichbar war. Er hatte keine Schlüssel für das Büro, in dem die Ersatzschlüssel zum Penthouse lagen, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Darum wurde herum telefoniert, bis dann endlich in der Wohnung nachgesehen werden konnte.
Findest du es nicht seltsam, dass er keinen Schlüssel vom Büro hatte, wo er doch angeblich am nächsten Tag den GF vertreten sollte und es ein leichtes gewesen wäre, sich den Schlüssel beim Besuch am Muttertag von seiner Tante aushändigen zu lassen? Das liegt doch nahe?


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.06.2020 um 10:09
@Cassandra71
Er hat auch am Auffindetag keinerlei Bemühungen unternommen, an diesen Schlüssel zu kommen. Dabei hätte er die notwendigen Arbeiten (Bestellungen) ohne den Zugang zum Büro gar nicht durchführen können. Jo, hat er bestimmt nur vergessen. So wie die 1000 weiteren Auffälligkeiten, um den Tatzeitraum herum, so ist auch dies kein Indiz. Um Erklärungen ist er ja nie verlegen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.06.2020 um 10:35
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb:Dabei bleibt aber ausser acht, dass Richter vielfach den gleichen sozialen Backround haben, der im übrigen sicherlich dem der meisten Angeklagten nicht entspricht. So viel Unterschied in der Sichtweise der Dinge gibt es da bei Richtern nicht.
Wie kommst du nur auf solche Ideen? Geschieht das, um im Fall BT auf jeden Fall das Gericht als zumindest ein kleines bisschen voreingenommen darzustellen?

Natürlich hat jeder Richter, wie jeder Installateur, Lehrer oder Krankenhausarzt auch, die gleiche Ausbildung. Damit enden aber auch die Gemeinsamkeiten schon. Jeder lebt anders, jeder wählt anders, jeder hat eine andere Persönlichkeitsstruktur. Und wie Ärzte nicht immer die gleiche Therapieempfehlung geben, Installateure nicht immer die gleiche Heizungsanlage empfehlen, nicht jeder Lehrer gleich vor der Klasse auftritt, haben auch Richter auf ein und denselben Fall natürlich oft verschiedene Blickwinkel, wobei der gemeinsame Nenner (nur) das anzuwendende Gesetz ist.

Am Ende muss man sich in der Beratung dann zusammenraufen bzw. das Abstimmungsergebnis entscheidet. Und da BT nun mal verurteilt ist, ist sicher, das von den 5 Richtern am Ende mindestens 4 für eine Verurteilung gestimmt haben müssen, was nicht heißt, dass es da in der vielen Zwischenberatungen der Strafkammer und der abschließenden Beratung nach Schließung der Hauptverhandlung nicht hoch hergegangen sein kann.


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.06.2020 um 13:18
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:, nein, seine Fingerabdrücke am Tatort waren ja eben nicht "völlig erklärbar", weil sie an tatrelevanten Gegenständen gefunden wurden.
Man muss zwischen tatrelevanten Gegenstände und Fingerabdrücken an diesen unterscheiden und ob diese Fingerabdrücke auch berechtigt ohne Tatbezug auf den tatrelevanten Gegenstand gekommen sein können bzw sind.
Bsp : mein Nachbar liegt erschlagen mit einem Rechen im Garten. An dem Rechen sind meine Fingerabdrücke. Habe ich jetzt meinen Nachbarn erschlagen? Nur weil da meine Fingerabdrücke drauf sind.
Ganz sicherlich kann man dies nicht einfach so annehmen, wenn nachweisbar ist, dass der Nachbar und ich immer die Gartengeräte getauscht haben und ich den Rechen einen Tag vor der Tat an ihn unter Zeugen, oder anders belegbar, zurück gebracht habe.
Dann habe ich zwar auf einem Mordwerkzeug meine Spuren hinterlassen, aber berechtigt, da ich mir den Rechen ausgeliehen hatte und zunächst Mal völlig los gelöst vom Tatgeschehen. Da müssen weitere Umstände hinzukommen, um schlussendlich zu beweisen, dass ich auch die Tat begangen habe.
Und BT hat nunmal Büroarbeiten erledigt, Papier und Briefumschläge angefasst und sicher wird er vorher auch schon Mal aus ganz anderem Grund das Testament angefasst haben.
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Inwiefern wäre es für Bence von Vorteil gewesen, bei der Auffindung der Leiche nicht anwesend zu sein? Glaubst du ernsthaft, dann wäre er mit dem Mord nicht in Verbindung gebracht worden, oder habe ich dich da einfach nur missverstanden?
Ich glaube schon, dass die Beurteilung eine andere gewesen wäre, wenn BT nicht auch noch bei der Auffindung dabei gewesen wäre. Natürlich hätte das nicht die Ermittlungen von innen nach außen verhindert, also vom Familienkreis zu anderen Personen.
Aber es wurde dazu ja auch noch für ihn belastend heran gezogen, dass man feststellte, dass BT doch noch Schlüssel zum Tatortanwesen, so wird es im Urteil genannt, S. 19 oder 20, meine ich, also zu CB s Wohnung hatte und den ja hätte holen können oder sogar dabei hatte am Auffindetag, und damit quasi als Vorwurf formulierte, dass er die Auffindung verhindern wollte.

Hätte BT sich zurück gezogen, dafür gesorgt, dass er in den Tagen um die Tat und bei der Auffindung nachweislich nicht in der Nähe der Parkgarage war und den Dingen seinen Lauf gelassen, wäre wahrscheinlich ein Teil der Ermittlungen auch im Sande verlaufen.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wie kommst du nur auf solche Ideen? Geschieht das, um im Fall BT auf jeden Fall das Gericht als zumindest ein kleines bisschen voreingenommen darzustellen?
Ich wollte keine Voreingenommenheit darstellen, sondern ich habe geschrieben, dass BT es dem Gericht auch durch sein eigenes Verhalten schwer gemacht hat. Sein Verhalten fand ja sogar Eingang ins Urteil, Vogel zeigen gegenüber Ermittler, der als Zeuge aussagte, Bezeichnung als Schwerverbrecher, die Bezeichnung des Gerichts als Exekutionskommando, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, werden auf den ersten Seiten schon angeführt.
Dass diese Verhaltensweisen Dritte und somit auch ein Gericht nicht für einen einnehmen, dürfte auch klar sein, und das ganz unabhängig vom persönlichen Hintergrund eines Richters

Und zum gesellschaftlichen Hintergrund der Richterschaft gibt es in Deutschland, anders als in Österreich und Schweiz nur wenige Untersuchung, jedoch ist es wohl immer noch so und das entspricht auch meiner 35 jährigen Erfahrung, dass spätere Richter aus sog. bildungsnahen Schichten kommen, Eltern teils mit gleichem oder artverwandten Beruf oder verbeamtet, sie selber ueberdurchschnittlich oft verheiratet mit meist mehreren Kindern. Dh Erfahrungs- und Erlebnishorizont dürften ziemlich gleich sein. Und nein, da das eh schon fast in die Richtung Off topic geht, ich werde jetzt keine Literaturliste dazu als Beleg einstellen.


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Mordfall Charlotte Böhringer

01.06.2020 um 13:24
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb:Dh Erfahrungs- und Erlebnishorizont dürften ziemlich gleich sein.
Bloß weil Richter die gleichen Roben tragen und in der Verhandlung meistens ein Pokerface machen und nicht aus der Rolle fallen, ticken sie beileibe nicht alle gleich. Du müsstest das in deiner Referendarzeit, als du bei Kammerberatungen dabeisein durftest, und bei deinen jeweiligen Ausbildern am Arbeitsplatz doch gemerkt haben.
Zitat von Coconut19Coconut19 schrieb:Und nein, da das eh schon fast in die Richtung Off topic geht, ich werde jetzt keine Literaturliste dazu als Beleg einstellen.
Ist wirklich Off Topic. Und eine Literaturliste in deinem Sinne dürfte es kaum geben...


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