@EdgarH Das mutet tatsächlich alles etwas seltsam an.
Vielleicht lag aber auch ein ganz anderer Gedankengang hinter all dem.
Und zwar aus Sicht der Familie war das ja im Prinzip eine Win-Win-Situation.
Option 1: das Zivilgericht führt eine neue Beweisaufnahme etc. durch und kommt im Zuge, dessen zu der Erkenntnis das Bence NICHT der Täter sein kann. (Frage an die Juristen hier, was hätte dies dann für Bence konkret bedeutet? Sofortige Freilassung? Neues Strafverfahren?) dann wäre BT möglicherweise aus dem Knast gekommen oder es hätte jede Menge gute "Munition" für ein Wiederaufnahmeverfahren gegeben.
Option 2: die letztendlich Realität geworden ist. Das Zivilgericht befindet BT für erbunwürdig, dann bleibt das Geld zumindest in der Familie Toth.
Auf der ProBence Seite steht dazu folgendes
"
Das Zivilgericht stellte auf diesem Weg Abweichungen zum Strafurteil fest und Bence konnte mit einem klageabweisenden Urteil rechnen. Daraufhin faste er den Entschluss, sich nicht weiter zu verteidigen, um seiner Familie die wirtschaftlichen Konsequenzen zu ersparen.
Quelle:
https://www.probence.de/die-verfahren/zivilverfahren/Ich verstehe diese Begründung irgendwie überhaupt nicht.
Wenn tatsächlich Abweichungen zum Strafurteil festgestellt wurden und BT tatsächlich mit einem klageabweisenden Urteil (das müsste doch heißen, dass das Zivilgericht BT für erbfähig hält, weil es zumindest Zweifel am Strafurteil hat, oder zu einem gänzlich anderen Schluss gekommen ist, zumindest soll dieser Eindruck erweckt werden, oder täusche ich mich???) rechnen konnte, was ist das dann für eine seltsame Begründung seitens BT sich nicht weiter zu verteidigen, um seiner Familie wirtschaftlichen Konsequenzen zu ersparen?
Zumal die Familie bzw. MT ja bereits einen gewissen Teil des Erbes hatte. Hier reden wir meines Wissens nach höchstwahrscheinlich auch schon von einem zweistelligen Millionenbetrag.
BT bleibt dann lieber noch paar Jahrzehnte in Haft oder wie? Ich verstehe das nicht.
Wenn BT wirklich mit einem klageabweisenden Urteil gerechnet hat, dann hätte er doch, aus seiner Sicht, NICHTS zu verlieren gehabt. ER hätte nur "gewinnen" können, wenn die Argumentation auf der ProBence Seite korrekt ist.
Ich behaupte jetzt einfach mal, dass BT bzw. die Verteidigung eher die Befürchtung hatte, dass das Zivilgericht eben zu KEINEM wirklich anderen Schluss kommt als das Strafgericht und quasi dieses nochmal bestätigt.
Im Grunde bliebe dadurch die Gesamtsituation erstmal gleich (BT bleibt weiter mit besonderer Schwere in Haft, Erbe fällt dem Staat zu etc.), aber BT Position verschlechtert sich erheblich.
Im besten Fall bleibt seine Position gleich und er kann sich nicht mehr ganz so gut als Justizopfer darstellen.
Im schlechtesten Fall wären vielleicht sogar noch mehr belastende Indizien gegen ihn aufgetaucht.
Also relativ gefährliches Unterfangen.
Mit der Durchführung der Untersuchungen in der Wohnung von Charlotte Böhringer wurde schließlich das Institut für Rechtsmedizin der Universität Basel beauftragt. Eine Spurenentnahme in der Tatwohnung wurde am 15. Februar 2010 durchgeführt.
Quelle:
https://www.probence.de/die-verfahren/zivilverfahren/Auch wieder so ein Thema.
Da wurde im Rahmen des Zivilverfahrens fast 4 Jahre nach der Tat nochmal versucht Spuren zu sichern.
Ein absoluter Irrsinn, wenn man darüber nachdenkt.
Hätte man Entlastendes gefunden. Wie soll man das denn ernsthaft noch in einen Gesamtkontext bringen, wenn in den 4 Jahren die Wohnung irgendwann wieder frei zugänglich war?
Hätte man Belastendes gefunden, hätte Witting dies doch genau mit der obengenannten Begründung versucht abzuschmettern.
Das die Familie, egal wie viel sie bereits vom Erbe erhalten haben, auf dieses weitere Geld usw. nicht verzichten will, liegt auf der Hand. Das würde wahrscheinlich kein klar denkender Mensch tun.
Grundsätzlich bin ich aber auch der Meinung, dass es für mich persönlich irgendwo nicht zusammen passt.
Wenn ich BT für unschuldig halte, dann halte ich ihn für unschuldig.
Mit dieser Klage haben die Unterstützer ja irgendwo am eignen Narrativ gesägt.