Jamegumb schrieb:Was ist nun so lesenswert?
Lesenswert ist dass im von meermin zitierten Text steht, dass es nicht korrekt ist, davon auszugehen, dass CB die Übernahme der Geschäftsführung der Parkgarage durch ihren Neffen an den erfolgreichen Abschluss des Jurastudiums knüpfte.
Vielmehr war es ihr Wunsch, dass die Parkgarage nicht zerschlagen und verkauft wird und, wie ich noch hinzufügen will, war es schon seit OB´s Lebzeiten dessen und auch ihr Wunsch, dass BT die Parkgarage einst führen sollte. Am liebsten wäre ihr wohl gewesen, wenn er zudem noch ein Jurastudium abgeschlossen hätte, weil sie gern auch die juristischen Angelegenheiten in der Hand der Familie gesehen hätte. Aber eine absolute, allem übergeordnete Bedingung war es nicht.
"Aus dem nach ihrem Tod vorgefundenem Testament geht keineswegs hervor, dass ein erfolgreich abgeschlossenes Jurastudium Bences Bedingung für die Übernahme des GEschäftsführerpostens war."
"Obwohl sich CB in diesen Testamenten und Vollmachten unter anderem auch mit der Übernahme der Geschäftsführung in der Parkgarage durch den Antragsteller befasst, ist an keiner Stelle die Bedingung eines erfolgreichen Studienabschlusses formuliert."
meermin schrieb:In der letztwilligen Verfügung der Getöteten vom 29.8.2000 findet sich zwar die Verknüpfung mit einem erfolgreichen Studienabschluss, allerdings ausschliesslich für den Fall eines im Erbfall beabsichtigten Verkaufs der Parkgarage:
„Das Parkhaus darf solange nicht verkauft werden, bis meine beiden Neffen ihre Ausbildung (Bence Jura) … nicht abgeschlossen haben!“
(Testament vom 29.8.2000, Bl. 1418 f. d.A. – Hervorhebung durch Verfasser – Anlage 13)