1cast schrieb:Die Zeitungen wurden doch erst am nächsten Tag mitgenommen und nicht nach der Tat.
Das ist richtig. Ich habe das verwechselt. B.T. hat die Zeitungen erst am nächsten Vormittag unbemerkt entfernt,
um vorzutäuschen dass die Tante in ihrer Wohnung sei und die Zeitungen wie gewohnt herein geholt habe,
ein morgendliches Ritual der Gewohnheit.
Am Morgen des Auffindetages der Leiche wurden von der Wohnungstüre des Opfers eine Bild-Zeitung, eine Abendzeitung und eine Süddeutsche Zeitung entwendet. Genau diese Kombination von Zeitungen mit den Stadtteilausgaben der AZ und der SZ für den Tatort wurde in der Wohnung des Angeklagten nicht vertrieben. Eine „Ausleihe“ dieser Zeitungen durch den Angeklagten im Tankstellenshop fand nicht statt.
Themen-Wiki: Mordfall Charlotte BöhringerDas Nachtatverhalten des Angeklagten war im Hinblick auf verschiedene Details auffällig. Diese Auffälligkeiten passen im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit zum Kenntnisstand und zur Interessenlage des Täters. Sie weisen in ihrer ungewöhnlichen Häufung auf den Angeklagten als Täter hin. Zu nennen sind bereits hier: Der Angeklagte vermittelte den Eindruck, als sei er bereits vor der Auffindung des Opfers vom Tod ausgegangen. Obwohl der Angeklagte vor der Auffindung der Toten den Geschäftsführer angeblich hätte vertreten sollen, war er an diesem Tag entgegen sonstiger Übung auffallend leger gekleidet. Obwohl er den Geschäftsführer angeblich hätte vertreten sollen, hielt er sich praktisch nicht in der Parkgarage auf. Er fuhr am Vormittag nach Augsburg und den Grossteil des Nachmittags verbrachte er daheim. Obwohl er den Geschäftsführer angeblich hätte vertreten sollen, verfügte er nicht über den hierfür nötigen Büroschlüssel und kümmerte sich auch nicht darum, einen solchen Schlüssel zu bekommen. Obwohl sich die Angestellten in der Garage Sorgen um die Tante machten, wiegelte der Angeklagte ab und zeigte kein Interesse, den Verbleib der Tante zu klären. Die Fahrt nach Augsburg ist it der gegebenen Begründung und den besonderen Begleitumständen nicht plausibel erklärt.
Quelle Wie oben
Am Abend zuvor, am Tattag, verliess er die Parkgarage umgehend und direkt, um nach hause zu gelangen. Das Tatwerkzeug dürfte er vorläufig versteckt irgendwo abgelegt haben. Nach dem Diebstahl der Zeutungen am nächsten Morgen fuhr er nach Augsburg mit fragwürdigen Einlassungen als Begründung der Fahrt.
Dabei dürfte es sich um eine Verbringung des Tatwerkzeugs und eventuell von Tatkleidung an unbekannter Stelle gehandelt haben.