Mordfall Charlotte Böhringer
gestern um 00:08Naja, erster Satz: "Unzutreffend ist nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft München"
Haben wir ja im Fall Genditzki gesehen wie sehr die STA interessiert ist, eine andere Einschätzung abzugeben.
Haben wir ja im Fall Genditzki gesehen wie sehr die STA interessiert ist, eine andere Einschätzung abzugeben.