@Chris0815Ich versuche mal Deiner Argumentation zu verfolgen.
Also es gibt gesetzliche Feiertage, ein Großteil dieser Feiertage sind christliche Feiertage. An diesen Feiertagen gilt allgemein ein Ruhegebot.
Es gibt die Sonntage, an diesen gilt ebenfalls allgemein ein Ruhegebot.
(§3 des Gesetzestextes)
Deine Argumentation beruht aber doch darauf, dass Du das Ruhegebot nur aus den christlichen Feiertagen ableitest. Das ist zwar in die eine Richtung noch stimmig, da an christlichen Feiertagen unnötiger Lärm verboten ist.
Allerdings ist der unnötige Lärm genauso verboten, wenn es kein christlicher Feiertag ist. Das gleiche gilt für Sonntage.
Du willst unbedingt an Sonn- und Feiertagen mit Stichsäge und Schlagbohrer rumwerkeln? Dann geh aufn Acker wo Dich keiner hört.
Wenn Du mich Sonntag morgens um halb 8 mit Deinem Schlagbohrer noch halbstrahlig aus den Federn terrorisierst, läufst Du Gefahr auch mal rein atheistisch aufs Maul zu kriegen. (überdramatisierte Darstellung)
;)Ich versteh einfach nicht so ganz wo Deine Argumentation hingehen soll.
Willst Du ungehindert jederzeit Lärm machen dürfen? Es gibt kein Recht auf Lärm.
Oder gehts trotz Deines Dementi, im Grunde doch um die christlichen Feiertage?
Ich bin auch nur noch Christ auf dem Papier, aber die Argumentation ist nicht stimmig.
Du argumentierst auf der Basis: "An christlichen Feiertagen ist Ruhe geboten weil es ein christlicher Feiertag ist" das halte ich so nicht für richtig, vielmehr müsste es heißen: "an gesetzlich anerkannten christlichen Feiertagen ist Ruhe, weil es gesetzlich anerkannte Feiertage sind"
Egal worauf Du nun abziehlst, genau da liegt der Haken an Deiner Argumentation.
Schlagbohrer und Stichsäge bleiben im Schrank weils ein Feiertag/Sonntag ist, nicht weils ein christlicher Feiertag ist.