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Waffenrecht, welchen Schein für was?

168 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Waffen, Gesetz, Verbot ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Waffenrecht, welchen Schein für was?

14.01.2011 um 15:28
@ghostfear1983
Zitat von ghostfear1983ghostfear1983 schrieb:Aber der kleine Knirps wäre erst gar nicht an die Waffe des Vaters gekommen, wenn dieser diese nicht zuhause lagern dürfte.
kleiner knirps? war der nicht 17?
ausserdem wär er auch drangekommen wenn sie im schützenhaus gelagert gewesen wäre - da war er ja mitglied.

das problem bei winnenden war doch dass der vater die waffe GELADEN und OFFEN rumliegen liess - nicht im SAFE wo sie hingehört (und die munition in einem anderen, davon getrennten safe).
allerdings auch hier wieder der hinweis: dass kids nicht wissen wo die olds den schlüssel zum safe verstecken bzw. wie die kombination zum safe ist, halte ich für vergleichsweise unwahrscheinlich.


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Waffenrecht, welchen Schein für was?

14.01.2011 um 15:30
@ghostfear1983
Zitat von ghostfear1983ghostfear1983 schrieb:Mir ist ein zentrales Waffenlager, welches gut geschützt ist lieber, als wenn Pusemuckel von nebenan, in nem kleinen Blechsafe 2 oder 3 Waffen rumliegen hat, wo auch noch ein Postpubertärer rumwatscht.
also bei uns in bawü reicht ein "kleiner blechsafe" definitiv nicht zur waffenlagerung. der muss schon gewisse auflagen erfüllen, und die sind nicht grad niedrig.
hatte das ja erst...


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Waffenrecht, welchen Schein für was?

14.01.2011 um 15:30
ich bin nicht zu faul um bei google zu suchen.ich wille infach nur hier meinungen,erfahrungen oder was auch immer ratschläge von personen...
hätte interesse an luftgewehren und schreckschuss waffen.soweit ich weis kostet mich der kleine waffenschein 55euro.mir ist auch bewusst,dass ich mir nötiges zusatzmaterial dazukaufen muss,sei es nur ein kleiner waffenkoffer oder ein 100kg schrank.was sein muss,muss sein und dann kauf ich es mir auch,wenn es vorschrift sein sollte.
um mir ganz sicherzugehen frage ich nunmal wieder hier:
wenn ich eine schreckschusswaffe öffentlich tragen will brauche ich dann einen kleinen waffenschein+waffenbesitzkarte.was noch ?
wenn ich mit einem luftgewehr zu meinem grundstück fahren will..reicht dann eine waffenbesitzkarte ?
laut wikipedia scheint es nicht wirklich schwer zu sein an einen kleinen waffenschein zu kommen...


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Waffenrecht, welchen Schein für was?

14.01.2011 um 15:30
Eben darum halte ich nichts davon, wenn die Waffen zuhause gelagert werden dürfen. Wenn im Sportverein eine Waffe nach dem Schiessen nicht abgegeben wird, direkt Meldung an die Polizei.
Und ein hormonell gesteuerte Teenies haben für mich nichts in einem Sportverein verloren.


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14.01.2011 um 15:32
Im Hause einer Sportschützin: Waffen im Waffentresor. Schlüssel um Mutterns Hals. Sollte mal jemand bewaffnet bei uns einbrechen, muss ich ihn bitten, zu warten, bis Madame zu Hause ist.
Er kriegt auch 'nen Kaffee.


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14.01.2011 um 15:33
@Sam89
Für Waffen, für die der kleine Waffenschein reicht, haben keine besonderen Lagerungsbestimmungen. Darfst sie halt nur nicht in der Öffentlichkeit präsentieren.
Und auf deinem Grundstück kannste damit rumballern wie du willst. Auch in deiner Wohnung. Bei Luftgewehren dürfen die Pojektile (Diabolos z. B.) die Grenzen nicht überfliegen.


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Waffenrecht, welchen Schein für was?

14.01.2011 um 15:33
@Sam89
Zitat von Sam89Sam89 schrieb:wenn ich mit einem luftgewehr zu meinem grundstück fahren will..reicht dann eine waffenbesitzkarte?
was haste denn mit dem luftgewehr auf deinem grundstück vor?
bisserl rumballern? darfste eh nicht.


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14.01.2011 um 15:34
@Doors
Zitat von DoorsDoors schrieb:Im Hause einer Sportschützin: Waffen im Waffentresor. Schlüssel um Mutterns Hals. Sollte mal jemand bewaffnet bei uns einbrechen, muss ich ihn bitten, zu warten, bis Madame zu Hause ist.
Er kriegt auch 'nen Kaffee.
*lol*
tja, der winnender wollte seine "gäste" halt nicht warten lassen müssen...


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14.01.2011 um 15:35
@Doors
Die Waffen bei einer Sportschützin dienen ja nicht der Verteidigung, sondern lediglich zur Ausübung ihres Hobbies.

Anderes Beispiel:
Sportschützung beim Abendspaziergang. Kommt nen Idiot vorbei, der sie überfallen möchte. Soll sie ihn bitten zu warten, damit sie zuhause kurz ihre Waffen holen darf?


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14.01.2011 um 15:35
@ghostfear1983
Zitat von ghostfear1983ghostfear1983 schrieb:Und auf deinem Grundstück kannste damit rumballern wie du willst. Auch in deiner Wohnung. Bei Luftgewehren dürfen die Pojektile (Diabolos z. B.) die Grenzen nicht überfliegen.
bist du da ganz sicher?
wir waren mal mit dem luftgewehr auf unserem "stückle" und prompt bekamen wir eine entsprechende anzeige...


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14.01.2011 um 15:37
Genau. Waffen hat man nur zum Hobbyausüben.


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Waffenrecht, welchen Schein für was?

14.01.2011 um 15:37
@wobel
Ja, da bin ich mir ganz sicher. Auf deinem Grundstück kannste mit deinem Luftgewehr machen was du willst. Die Projektile dürfen nur das Grundstück nicht verlassen bzw. es dürfen keine anderen Menschen gefährdet werden. Du darfst ja auch mti einer Schreckschusspistole in deinen 4 Wänden rumballern. Auch mit Gaspatronen.


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Waffenrecht, welchen Schein für was?

14.01.2011 um 15:40
@wobel
Der Transport einer nicht schussbereiten und nicht zugriffsbereiten (verpackten) Waffe z.B. zu einem Schützenhaus oder anderen Schießsportstätten gilt als erlaubnisfreies Führen und ist statthaft, ebenso ist das Schießen auf privaten Grundstücken erlaubnisfrei. Beim Schießen mit Druckluftwaffen muss gewährleistet sein, dass Geschosse einen befriedeten Bereich, also im Allgemeinen das Grundstück, nicht verlassen können WaffG, §12



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Waffenrecht, welchen Schein für was?

14.01.2011 um 15:40
Zitat von Sam89Sam89 schrieb:mache ich nun diesen treath auf
Manche sollten lieber einen Grammatik-Schein bekommen, ehe sie ihre Rechtschreibunfähigkeit preisgeben...


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14.01.2011 um 15:41
@ghostfear1983
ok, schon wieder was gelernt.
die anzeige damals wurde auch ohnehin niedergeschlagen.


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14.01.2011 um 15:41
@ghostfear1983
ich frage nunmal dich,da du dich wirklich auszukennen scheinst.
ich habe nun wirklich nichts.ich besitze keine waffenbesitzkarte,weder einen waffenschein.ich gehöre auch keinem schützenverein an.
darf ich mir dann trotzdem ein luftgewehr bzw. eine schreckschusspistole kaufen und muss diese auch nicht zuhause in irgentwelche safe's sperren ?


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14.01.2011 um 15:43
@VHO-HUnt3r
sorry papa,falls ich mich verschrieben haben sollte.
zu toll an was sich manche menschen aufregen...


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14.01.2011 um 15:45
@Sam89

Du bist nicht alleine! :D


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14.01.2011 um 15:45
@Sam89
Du kannst dir Luftgewehre bis zu einer Mündungsenergie von 7,5 Joule einfach so kaufen und nach Hause nehmen. Zuhause kannste damit dir die Wände kaputtschiessen. Die Aufbewahrung für diese Waffen zuhause haben keine Bestimmungen. Kannst also damit auch im Bett rumkuscheln.
Wenn du damit schiesst, muss nur gewährleistet sein, dass das Projektil das Grundstückt (deine Wohnung nicht verlassen KANN). Also draussen auf einer Wiese (dein Grundstück) rumschiessen geht wiederrum nicht, da das Projektil das Grundstück verlassen kann. Du müsstest den Bereich, in dem du schiessen möchtest also "einzäunen", dass das Projektil nicht ausversehen einen Spaziergänger erwischt.


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Waffenrecht, welchen Schein für was?

14.01.2011 um 15:49
@ghostfear1983
Zitat von ghostfear1983ghostfear1983 schrieb:Also draussen auf einer Wiese (dein Grundstück) rumschiessen geht wiederrum nicht, da das Projektil das Grundstück verlassen kann.
da haben wir ja den knackpunkt für unsere anzeige. das "stückle" ist nämlich auch nur eingezäunt.

@Sam89
aber wofür willste denn überhaupt 'n luftgewehr bzw. 'ne schreckschusswaffe?
um daheim rumzuballern?


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