Sam89
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Waffenrecht, welchen Schein für was?
14.01.2011 um 16:07@wobel
Die Voraussetzungen für den kleinen Waffenschein sind identisch mit jenen des vollwertigen Waffenscheins. Die persönliche Zuverlässigkeit wird ebenso geprüft, allerdings muss der Antragsteller kein Bedürfnis und keine Haftpflichtversicherung nachweisen. Es gelten dieselben Regeln wie bei scharfen Schusswaffen: Führen in der eigenen Wohnung oder im umfriedeten Grundstück sowie der entladene und verschlossene Transport sind erlaubt, zum Führen (geladen und zugriffsbereit) aber wird der kleine Waffenschein benötigt. Wie ihre mit scharfer Munition geladenen Pendants dürfen auch erlaubnisfreie Waffen nicht bei öffentlichen Veranstaltungen (z. B. Jahrmärkten, Demonstrationen, etc.) geführt werden
ich will die ja auch öffentlich bei veranstaltungen tragen.sondern öffentlich in dem sinne,dass ich sie bei mir haben kann wenn ich alleine "durch den wald laufe" mal knidisch ausgedrückt
Die Voraussetzungen für den kleinen Waffenschein sind identisch mit jenen des vollwertigen Waffenscheins. Die persönliche Zuverlässigkeit wird ebenso geprüft, allerdings muss der Antragsteller kein Bedürfnis und keine Haftpflichtversicherung nachweisen. Es gelten dieselben Regeln wie bei scharfen Schusswaffen: Führen in der eigenen Wohnung oder im umfriedeten Grundstück sowie der entladene und verschlossene Transport sind erlaubt, zum Führen (geladen und zugriffsbereit) aber wird der kleine Waffenschein benötigt. Wie ihre mit scharfer Munition geladenen Pendants dürfen auch erlaubnisfreie Waffen nicht bei öffentlichen Veranstaltungen (z. B. Jahrmärkten, Demonstrationen, etc.) geführt werden
ich will die ja auch öffentlich bei veranstaltungen tragen.sondern öffentlich in dem sinne,dass ich sie bei mir haben kann wenn ich alleine "durch den wald laufe" mal knidisch ausgedrückt