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Waffenrecht, welchen Schein für was?

168 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Waffen, Gesetz, Verbot ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Waffenrecht, welchen Schein für was?

14.01.2011 um 17:18
@wobel
ne.luftgewehr woltle ich eigentlichnicht mit mir schleppen.beim "mitnehmen" gehts bei mir eigentlich nur um eine schreckschusspistole


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Waffenrecht, welchen Schein für was?

14.01.2011 um 17:18
@GilbMLRS
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb:wenn sie die Knarre zieht und die Bösewichte stellen Anzeige, dann siehts vor Gericht hässlich aus, weil dann war SIE ja bewaffnet und die anderen nicht und dann beweis erstmal, dass die dir wehtun wollten und nicht andersrum....am Ende haste mehr Scherereien damit als es nützt.
genauso seh ich das auch.
nur dass ich anstatt knüppel und reizgas eben 'n selbstverteidigungskurs empfehlen würde, der hat nämlich noch zusätzliche vorteile (selbstbewusstsein).


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Waffenrecht, welchen Schein für was?

14.01.2011 um 17:19
@GilbMLRS
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb:aber selbst den nur zum Führen aber das wirste denk ich mal nicht wollen.
Man sieht eindeutig, du liest nicht wirklich den Thread. Es sind jetzt nicht allzuviele Seiten. Ganze 4 Stk, derer du deine Zeit hättest schenken müssen. Wer dafür schon zu bequem ist... Wir reden hier von 4 Seiten und nicht 20.000 oder wieviel. 4 Seiten sind jetzt keine Augenakrobatik. Aber sei es drum.
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb:Threads, die mehr als drei Seiten haben liest hier NIEMAND komplett durch.
Erzähl hier doch keine Scheisse.
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb:kleiner Tipp,
Ich les mir immer die letzten 5 - 6 Seiten eines Threads durch, wenn ich dazu was ernsthaftes schreiben möchte. Und damit steh ich nicht allein dar.

@Sam89
Wenn du den kleinen Waffenschein bekommst, dann kannste die mit dir rumschleppen. Musst halt nur drauf achten, dass sie nicht zu sehen ist.


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Waffenrecht, welchen Schein für was?

14.01.2011 um 17:35
@ghostfear1983

Wo steht, dass sie unsichtbar getragen werden muss?


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Waffenrecht, welchen Schein für was?

14.01.2011 um 17:35
@GilbMLRS
wenn mich ein thema sehr interessiert,dann les ihc mir auch gerne 70seiten eines treaths durch..auch wenn viel unnnötige sch**** drin steht.


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Waffenrecht, welchen Schein für was?

14.01.2011 um 17:36
Also ich war auch der Meinung, dass Waffen allgemein nicht offen getragen werden dürfen, es sei denn, der Träger ist dazu berechtigt.


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Waffenrecht, welchen Schein für was?

14.01.2011 um 17:42
@GilbMLRS
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb:Wo steht, dass sie unsichtbar getragen werden muss?
So steht das nirgendwo. Aber dir ist bestimmt der Begriff "erregung öffentlichen Ärgernisses" bekannt. Theoretisch dürfte sie die Waffe auch aufm dem Kopf durch die Stadt balancieren...

Nur wenn jemand mit einer Schreckschusspistole in der Hand durch die Stadt läuft, werden einige Leute darüber nicht grad begeistert sein, und es würde eine Anzeige wegen erregung öffentlichen Ärgernisses geben.

Verboten ist es nicht, sie in der Hand tragend in der Stadt zu präsentieren.


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Waffenrecht, welchen Schein für was?

14.01.2011 um 17:42
Wobei sogar eine "täuschend ähnliche Scheinwaffe" nicht offen getragen werden darf. Zufällig gab es den Fall hier vor ein paar Wochen, da drehten ein paar Jugendliche nen youtubefilm und leifen mit Schreckschußpistolen und amskiert rum... naja die Polizei hat dass ganze unterbunden und nun habaen die Jungs ne Anzeige am Hals.


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Waffenrecht, welchen Schein für was?

14.01.2011 um 17:44
@ghostfear1983

Ja, ist mir ein Begriff:

§ 183a
Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.


http://dejure.org/gesetze/StGB/183a.html

Sollst dir ja den Lümmel nich ins Kanonenrohr stecken :D


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Waffenrecht, welchen Schein für was?

14.01.2011 um 17:45
@bufordtjusti
Hey Diet alte Haudegen ^^
Von dem Fall hab ich auch gehört.
Als ich noch beim Landgericht Aachen beschäftigt war, gabs nen ähnlichen Fall, nur da ging es sich nur um Softairs.


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Waffenrecht, welchen Schein für was?

14.01.2011 um 17:46
@ghostfear1983
@bufordtjusti

Bitte gebt mir nen Gesetzestext, der das offene Tragen verbietet.

Pics or it didn't happen :D


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Waffenrecht, welchen Schein für was?

14.01.2011 um 17:48
Jo moin Manu, stand halt Schreckschußpistolen in der Zeitung, können auch wie in deinem fall Softair-waffen gewesen sein.
Naja Gilb, ich weiß es halt nicht 100%, dennoch meinte ich, dem wäre so. Falls ich daneben leige, kein Problem. Dann aluf ich ab morgen auch mit der Flinte Streife ums Haus *g*


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Waffenrecht, welchen Schein für was?

14.01.2011 um 17:50
@bufordtjusti

Ich weiß nur sowas gelesen zu haben, dass besonders kleine und leicht zu versteckende Waffen nicht erlaubt seien, weil die Gefahr wohl besteht, dass man die bei ner Durchsuchung nich findet oder aus irgendnem anderen Grund....würde mich interessieren ob diese komische Derringer oder wie die Knifte heißt hier erlaubt ist.


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Waffenrecht, welchen Schein für was?

14.01.2011 um 17:54
klingt interessant:

http://www.wacht.de/waffengesetz.htm (Archiv-Version vom 26.09.2011)


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Waffenrecht, welchen Schein für was?

14.01.2011 um 17:55
Vielleicht werden wir ja da fündig, ist wohl eine Gesetzesänderung von 2003.


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Waffenrecht, welchen Schein für was?

14.01.2011 um 18:13
@GilbMLRS
§42
(5) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung vorzusehen, dass das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen allgemein oder im Einzelfall verboten oder beschränkt werden kann, soweit an dem jeweiligen Ort wiederholt

1.
Straftaten unter Einsatz von Waffen oder
2.
Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte, Freiheitsberaubungen oder Straftaten gegen das Leben

begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass auch künftig mit der Begehung solcher Straftaten zu rechnen ist. In der Rechtsverordnung nach Satz 1 soll bestimmt werden, dass die zuständige Behörde allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen insbesondere für Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse, Anwohner und Gewerbetreibende zulassen kann, soweit eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht zu besorgen ist. Im Falle des Satzes 2 gilt Absatz 3 entsprechend. Die Landesregierungen können ihre Befugnis nach Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 durch Rechtsverordnung auf die zuständige oberste Landesbehörde übertragen; diese kann die Befugnis durch Rechtsverordnung weiter übertragen.
Ob eine Waffe nun offen geführt werden darf, bestimmt die Landesregierung. Und soweit ich weiß, steht in fast allen Waffenscheinen die Auflage, dass das offene Führen untersagt wird. Zumindest kenn ich noch solche Waffenscheine, in denen es drinsteht.
auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen allgemein oder im Einzelfall verboten oder beschränkt werden kann, soweit an dem jeweiligen Ort wiederholt

1.
Straftaten unter Einsatz von Waffen oder
2.
Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte, Freiheitsberaubungen oder Straftaten gegen das Leben

begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass auch künftig mit der Begehung solcher Straftaten zu rechnen ist.
Und ich glaub, dass ist schon in nahezu jeder Straße schon vorgekommen.

Und ich muss mich korrigieren. Es handelt sich dabei um die "Störung der öffentlichen Ordnung"... Was auch im Waffengesetzt eingeschränkt wird.

§41
(1) Die zuständige Behörde kann jemandem den Besitz von Waffen oder Munition, deren Erwerb nicht der Erlaubnis bedarf, und den Erwerb solcher Waffen oder Munition untersagen,

1.
soweit es zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit oder zur Kontrolle des Umgangs mit diesen Gegenständen geboten ist oder
2.
wenn Tatsachen bekannt werden, die die Annahme rechtfertigen, dass der rechtmäßige Besitzer oder Erwerbswillige abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil ist oder sonst die erforderliche persönliche Eignung nicht besitzt oder ihm die für den Erwerb oder Besitz solcher Waffen oder Munition erforderliche Zuverlässigkeit fehlt.
Alles immer Interpretationssache mit "erforderliche Zuverlässigkeit".

EDIT: das kommt noch hinzu "oder sonst die erforderliche persönliche Eignung nicht besitzt "


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Waffenrecht, welchen Schein für was?

14.01.2011 um 18:16
Somit dürfte die Frage wohl geklärt sein.... Ist Sam89 überhaupt noch da??


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14.01.2011 um 18:22
@GilbMLRS
Und wegen dem öffentlichen Führen einer Waffe kommt auch
§ 126
Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. einen der in § 125a Satz 2 Nr. 1 bis 4 bezeichneten Fälle des Landfriedensbruchs,
2. einen Mord (§ 211), Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder ein Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),
3. eine schwere Körperverletzung (§ 226),
4. eine Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 Abs. 3, 4 oder Abs. 5, des § 233 Abs. 3, jeweils soweit es sich um Verbrechen handelt, der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,
5. einen Raub oder eine räuberische Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255),
6. ein gemeingefährliches Verbrechen in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 3, des § 309 Abs. 1 bis 4, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3, des § 316a Abs. 1 oder 3, des § 316c Abs. 1 oder 3 oder des § 318 Abs. 3 oder 4 oder
7. ein gemeingefährliches Vergehen in den Fällen des § 309 Abs. 6, des § 311 Abs. 1, des § 316b Abs. 1, des § 317 Abs. 1 oder des § 318 Abs. 1

androht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wider besseres Wissen vortäuscht, die Verwirklichung einer der in Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten stehe bevor.
Absatz 2 ist da entscheidend. Wenn du mit einer Waffe rumfuchtelst in der Straße, täuschst du vor, eine der Punkte zu verwirklichen (min. Punkt 5).. Zumindest für das Allgemeinverständnis ^^ So würden es zumindest Richter auslegen.


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14.01.2011 um 20:48
Also nen universalschein kriegste bestimmt im robert steinhäuser gymnasium in Erfurt


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Waffenrecht, welchen Schein für was?

14.01.2011 um 21:05
Na so arg lustig war das nun nicht @Gruselschinken !!!!!


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