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Waffenrecht, welchen Schein für was?

168 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Waffen, Gesetz, Verbot ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Waffenrecht, welchen Schein für was?

14.01.2011 um 21:46
@ghostfear1983

Zwischen offenem Führen und Rumfuchteln klafft aber mMn ein gewaltiger Unterschied.

Klar, wenn ich mit nem Panzer vorfahr, kann ich auch nich drauf hoffen, dass man voraussetzt, es sei ein Sammlerobjekt.

(Von der Absurdität der Situation mal abgesehen)


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Waffenrecht, welchen Schein für was?

14.01.2011 um 22:41
Diese Interpretationsfeinheiten spielen keine Rolle. Wer offen mit einer Schreckschusswaffe rumrennt und von einem Bullen gesehen wird, der hat erstmal eine richtige Knarre vor der Nase. Dazu noch ein paar Erklärungsnöte und ein Abend im Revier ist garantiert. Und damit ist nicht der Pott gemeint.


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Waffenrecht, welchen Schein für was?

22.01.2011 um 12:48
wie sieht es mit messern aus ?
http://www.witzigundkraus.de/wp-content/uploads/2009/04/fetter-mann.jpg (Archiv-Version vom 07.03.2012)
reicht bei diesem messer dann der kleine waffenschein ? oder muss ich noch etwas haben ?
dürfte ich dieses messer mit einem kleinen waffenschein mit mir führen ?


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Waffenrecht, welchen Schein für was?

22.01.2011 um 12:48
ups,falscher link ^^ sorry
http://www.asmc.de/de/Messer-Werkzeuge/Feststehende-Messer/Survivaldolch-Pathfinder-p.html (Archiv-Version vom 16.06.2010)


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Waffenrecht, welchen Schein für was?

23.01.2011 um 10:23
@Sam89
vergiss das mit dem messer. da wird dir im ernstfall deine eigene "beisshemmung" im wege sein, will heissen: wenn's wirklich nötig wird, wirst du es nicht nutzen. da brüchtest du wirklich erstmal 'n selbstverteidigungskurs bei dem du lernst ohne zu zögern zu agieren.
aber du weisst es ja schon: ich würde dir ohnehin zum selbstverteidigungskurs raten, der bringt dir deutlich mehr und das wissen und können daraus hast du dann immer dabei, auch an orten an denen dir messer, schreckschusswaffen etc. vorher weggenommen werden (z.b. grossveranstaltungen).


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23.01.2011 um 11:27
buttfly und spingmesser sind nach denn neuen waffenG ilegal


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23.01.2011 um 12:23
Dass das mit dem freien Waffenbesitz super klappt, merkt man in Amerika, wo die waffe wirklich nur ausschließlich zum Jagen benutzt wird. In Deutschland sollte man sowas auch einführen.


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Waffenrecht, welchen Schein für was?

23.01.2011 um 19:15
@Sam89
Prinzipiell Darfst du mit nem Messer über 12cm Klingenlänge nicht rumlaufen, es sei denn sie dienen der Berufsausübung, dem Sport oder der "Brauchtumspflege".
Alles sehr dehnbare Begriffe....
Wenn ich wandern bin hab ich eins dabei und niemand wird da was sagen. Dieses Gesetz dient dazu, zum Beispiel in sozialen Brennpunkten oder bei Demos ne leichte Möglichkeit zu haben, entsprechende Leute schon vorher zu entwaffnen, bevor´s brenzlig wird.
Hab aber jetzt (kein Witz) unzerbrechliche Selbstverteidigungsregenschirme gesehen. Die bestehen aus nem Glasfibermaterial. Wenn du den über die Platte kriegst geht´s Lichtla aus.
Das Problem bei so Schreckschußzeugs und Messern ist, das sieht alles toll aus, vielleicht auch furchteinflößend... Richtig ärgerlich wirds aber, wenn dein Gegenüber deine Ausrüstung in die Finger kriegt.


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Waffenrecht, welchen Schein für was?

23.01.2011 um 19:25
@schwarzbock
was genau versteh ich jetzt unter "brauchtumspflege" ?
angenommen ich bin hobbysmäßig (sportmäig) in der pampa unterwegs.dar fich da ein survial-messer mit über 12cm klinge mit mir schleppen ?


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23.01.2011 um 19:30
Also für mein Verständnis ja. In der Pampa okay... In der City oder bei ner Demo oder Volksfest nicht okay.
Brauchtumspflege sind zum Bsp. Mittelaltermärkte, die haben da Schwerter mit deutlich mehr als 12 cm. Aber die dürfen wiederum dann nicht geschliffen sein glaub ich.


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23.01.2011 um 19:34
@schwarzbock
http://www.asmc.de/de/Messer-Werkzeuge/Feststehende-Messer/Survivaldolch-Pathfinder-p.html
dürfte ich dann dieses messer bei "wald-wandern" bei mir tragen ?


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Waffenrecht, welchen Schein für was?

23.01.2011 um 19:39
@Sam89
Ich denke schon. Wobei es ein Schrott ist. ;)
Verwirf aber den Gedanken, dich mit sowas verteidigen zu wollen. Du bist nicht sonderlich groß von Wuchs, also hast du auch nicht so ne große Reichweite mit den Armen (außer du wärst n Orang Utan, was ich jetzt nicht glaub)


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Waffenrecht, welchen Schein für was?

23.01.2011 um 19:42
@schwarzbock
ne,ein orang utan bin ich nicht ^^
also messer über 13cm klinge darf ich (nur in der pampa) mit mir rumschleppen.solange es nicht als waffe dient sondern zum andren zweck.in der öffentlihckeit ist es verboten ? richtig ?
wie sicher bist du dir mit deiner aussage ?


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Waffenrecht, welchen Schein für was?

23.01.2011 um 19:43
@schwarzbock
@Sam89
es ist noch nicht mal allein das mit der "reichweite" (die spielt natürlich auch 'ne große rolle), es ist meiner ansicht nach mehr das was ich bereits bezüglich "beisshemmung" schrieb.
und der umgang bzw. nahkampf mit messern will auch gelernt sein. wenn du's draufhast tut's dir auch ein handelsübliches küchenmesser.
wild rumfuchteln mit messern kann jeder, aber ein ernstzunehmender angreifer lacht dich doch da nur aus...


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Waffenrecht, welchen Schein für was?

23.01.2011 um 19:47
@wobel
kannst du mir jetzt da sagen was ich darf und was nicht ...was das thema messer angeht..kennst du dich da aus ?


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23.01.2011 um 19:48
@Sam89
In deinem link steht´s doch, wenn du auf Waffenrecht klickst. Das ist aber alles Auslegungssache, bin kein Jurist. Aber da steht:
Führverbot § 42 a WaffG

Unter das Führverbot (Führen in der Öffentlichkeit) fallen folgende Gegenstände:

1. Anscheinswaffen (Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von echten Feuerwaffen. d.h. auch Softairwaffen)

2. Hieb- und Stoßwaffen (Kampfmesser, Einhandmesser, feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm, Teleskopschlagstöcke)

Es gelten folgende Ausnahmen:

a) für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen
b) für den Transport in einem verschlossenen Behältnis
c) für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 und 2, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt (Beispiele: Brauchtumspflege, Berufsausübung, Sport wie Jagd, Fischerei usw. oder allgemein anerkannter Zweck)


Quelle:http://www.asmc.de/de/Messer-Werkzeuge/Feststehende-Messer/Survivaldolch-Pathfinder-p.html (Archiv-Version vom 16.06.2010)


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Waffenrecht, welchen Schein für was?

23.01.2011 um 19:51
@schwarzbock
also dürfte ich das survival messer nicht mit mir shcleppen,da es eine klingenlänge von 12 cm überschreitet.aber wer kauft sich denn dann teil,wenns mans nicht mitnehmen darf ?
in einem verschlossenen behältnis...soll ich jetzt noch ne extra abgesperrte box mit in die wälder nehmen,oder was ?


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23.01.2011 um 19:53
Wie sieht das bei Machinengewehren und Sturmgewehren aus


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23.01.2011 um 19:57
@Creizie
Sturmgewehre nur, wenn auch wirklich Sturm ist....

@Sam89
und was ist mit allgemein anerkannter Zweck? Du gehst wandern, also brauchst du ein Messer zum.... äh..... Essen, Äste abschneiden oder so. Mich hat noch nie im Wald jemand kontrolliert, ob ich n Messer dabeihab.
Ich glaub nicht, daß die da einem was können.
Gibt´s denn keinen Juristen hier?


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Waffenrecht, welchen Schein für was?

23.01.2011 um 20:00
@schwarzbock

und was ist mit miniguns ich möcht ne minigun


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