@googleme Das wird eben das Problem werden.
Laut den Änderungen (§ 5) sollen Soziale Netzwerke "unverzüglich" einen Inländischer Zustellungsbevollmächtigte bestellen, damit es eine ordentliche Möglichkeit gibt die Bußgeldbescheide zuzustellen und die Jahresberichte anzufordern.
Und was ist wenn das einige oder gar kein Betreiber Sozialer Netzwerke macht?
Ich glaube kaum das dann z.B. "twitter" oder "Facebook" hier gesperrt wird.
Auch vermisse ich in dem Gesetzentwurf wie Maas sich das Vorstellt, wenn eben Gesetze in dem Land wo der Betreiber sitzt, eben dieses TMG keine Bindung hat und eventuell sogar gegen deren lokale Rechte wiederspricht.
Wenn es z.B. in China verboten wäre in Chats Smileys zu verwenden, juckt mich das hier herzlich wenig. :-)
Auch glaube ich das z.B. die Betreiber von Allmy keiner Zahlungsaufforderung aus Honduras nachkommen würde.
Grundsätzlich halte ich das Gesetz für sehr Fragwürdig.
Für das was es nach Angaben von Maas angewendet werden soll, wird es schwierig sein es durchzusetzen.
Was bedeutet das in der Praxis, wenn man z.B. die Vermutung äußert, das Erdogan das Türkei-Referendum manipuliert hat?
Wird dann aus den Verdächtigungen mit potenziellen "Beweisen" (bevor diese bestätigt werden) Fake - News ?
Werden Soziale Netzwerke solche Diskussionen unterbinden, da es sonst Klagen geben wird/könnte von Leuten (Erdogan-Fans) die diesen Vorwurf als "Hetze" bezeichnen.
Obwohl ich dem auch was positives abgewinnen kann.
Donald Trump würde wegen mehrfaches Verstoßes der Twitter-Account gesperrt. :-)
So oft wie er "alternative Fakten" oder Hetze gegen Mexikaner verbreitet . . .
Aber wenn man schon mal so ein tolles Gesetz vorbereitet hat, wird man sicherlich eine nützliche Alternativanwendung finden.