@all@parafugacious Also eins verstehe ich nicht richtig. Ich hoffe ihr könnt mir das hier klären:
Heißt das jetzt jeder kann die Daten von einem anderen verlangen, wenn er sich beleidigt fühlt?
Das wäre dann ziemlich willkürlich und so habe ich es verstanden.
Also das Gericht urteilt erst danach, wenn der Kläger wirklich klagt. Aber dann hat der Kläger schon die persönlichen Daten. Viele werden auch nicht vor Gericht klagen wollen, sondern einfach nur das Gesetz nutzen um die persönlichen Daten zu kommen inklusive Wohnort.
so richtig?
So soll jeder, der rechtliche Ansprüche gegenüber einem Nutzer geltend machen will, die Herausgabe von Stammdaten verlangen können, aus denen die Identität des Anspruchsgegners hervorgeht. Wenn sich „beispielsweise eine Person oder eine Firma durch einen Kommentar in einem Internetforum beleidigt oder unangemessen kritisiert fühlt, könnte sie künftig nicht nur vom Forenbetreiber die Löschung des Kommentars fordern, sondern auch die Herausgabe von Stammdaten, um den Urheber etwa abmahnen und eine Unterlassungserklärung verlangen zu können“.
Wikipedia: NetzwerkdurchsetzungsgesetzParagraf 14 TMG regelt in Absatz 2 die Herausgabe von Bestandsdaten. Das sind Informationen, die für die "Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertragsverhältnisses" notwendig sind – also Name, E-Mail, Postanschrift und vergleichbare Angaben.
Ziel ist es nach der Gesetzesbegründung (WORD-Datei) das bisherige datenschutzrechtliche Verbot der Weitergabe von persönlichen Daten einzuschränken und einen Auskunftsanspruch nicht nur im Bereich des Terrors oder der Strafverfolgung zu ermöglichen, sondern auch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder bei der Verletzung "anderer absolut geschützter Rechte". Auch eine gerichtliche Entscheidung über die Herausgabe der Daten sieht das Gesetz nicht vor.
Praktisch bedeutet dies: Der Anbieter eines Blogs, Forums oder einer Social-Media-Präsenz muss dem Betroffenen ohne gerichtliche Anordnung die höchstpersönlichen Daten des Verfassers mitteilen – der dann anwaltlich abgemahnt und sogar verklagt werden kann.
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Neuer-Entwurf-des-Netzwerkdurchsetzungsgesetzes-Frontalangriff-auf-das-Vertrauen-im-Internet-3668533.htmlIch halte von dem Gesetz nichts und finde es auch sehr willkürlich und ungerecht, da einfach die Daten zu jedem herausgegeben werden, der die Daten haben will, so wie ich es verstehe. Denn beleidigt kann man sich immer fühlen. Und ich hoffe das Gesetz wird verboten.
Ich frage mich, warum das Gesetz auch nur im Netz gelten soll und nicht überall auch außerhalb des Netzes im persönlichen Leben und in anderen Medien wie Fernsehen und Zeitungen. Wenn schon Meinungseinschränkung, da man sich selbst zensiert, da man Datenweitergabe befürchtet, dann sollte das für jeden überall gelten.
Wenn schon denn schon. So sind die bevorteiligt, die nicht oder wenig im Netz sind.
Außerdem sollten auch Politiker und Personen in den Medien ihre persönlichen Daten wie Wohnort rausrücken müssen, wenn das jemand verlangt, damit auch diese gestalkt oder verklagt werden können, wenn sich jemand durch sie beleidigt fühlt oder sie Fakenews (z.b. falsche Statistiken) verbreiten.
Ich sehe hier auch ein Lex Heiko Maas , der seine Politikerclique schützen will, die sowieso nicht oft im Internet ist. Da er die Meinungsfreiheit behält und dann beleidigen kann, wie er will, ohne die persönlichen Daten rausrücken zu müssen, wenn er nicht im Netz irgendwas schreibt.
Wenn schon dann sollte jeder von jedem die Daten bekommen können.