Das NetzDG ist nach wie vor umstritten. Ende Juni, also in einigen Tagen, soll es verabschiedet werden. Für letzte Schönheitskorrekturen ist also nicht mehr viel Zeit. Auch in der heutigen Expertenanhörung im Bundestag erfuhr der Gesetzesentwurf starke Kritik.
http://www.zeit.de/news/2017-06/19/internet-kritik-an-gesetzentwurf-gegen-hasskommentare-im-netz-19155807Die Bußgelder von bis zu 50 mio. Euro beziehen sich nicht wie zum damaligen Zeitpunkt angenommen auf einzelne rechtswidrige Inhalte, sondern auf das systematische Verweigern der Löschpraxis und dem Beschwerdemanagement seitens der sozialen Netzwerke. An der Stelle können wir also von einer leichten Entschärfung sprechen.
Eine Studie, die als empirische Grundlage für das NetzDG gelten sollte, bezieht sich nur auf zwei der über 20 im Gesetzesentwurf genannten Straftatbestände. Außerdem wurde die Studie teilweise von Leien vorgenommen. In welchem Aumaß rechtswidrige Inhalte subjektiv wahrgenommen werden, ist sicher strittig.
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Zweifel-an-der-Studie-zum-Netzwerkdurchsetzungsgesetz-Bewertungen-von-Rechtslaien-3727979.htmlAußerdem hat Ulrich Kelber parlamentarischer Staatssekretär, und einer der Initiatoren des NetzDG in einer Podiumsdiskussion erwähnt, das der zivilrechtliche Auskunftsanspruch im Bezug auf Artikel2 NetzDG zumindest für seine Partei (SPD) nicht ohne richterlichen Beschluss herrausgegeben werden kann. Auch da sehen wir eine Änderung.
SpoilerStreit um das NetzDG – wie geht es weiter?
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Fun Fact
;) : In einem anderen Livestream
SpoilerStaatssekretär vs. NetzDG-Gegner, ein Streitgespräch: Zensur oder nötiger Kampf gegen Kriminalität?
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hat er bei Nachfrage, auf Artikel2 zusammenfassend und mit anderen Worten gesagt, das dieser Artikel im Grunde überflüssig sei. Im Wortlaut. "
Das Justizministerium hält die Beschränkung auf strafrechtliche Aspekte für ausreichend". Also schließt das Zivilrechtliche Aspekte nicht mit ein.
Des Weiteren kommt immer wieder der Vorwurf zu tage, das NetzDG sei verfassungs- und europarechtswidrig. An der Stelle ist zu erwähnen, das die EU-Komission zwar bedenken habe, aber das Gesetz dennoch erlauben möchte.
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/netzwirtschaft/die-eu-hat-bedenken-gegen-heiko-maas-gesetz-15066569.html
Meine persönliche Meinung:
Wenn wir uns vor Augen halten, das die Nutzung des Internet's immer mehr gesamtgesellschaftliche Relevanz erfüllt, dann sehen wir, wohin die Reise in Zukunft gehen wird, und wie wichtig es ist, die Grundwerte wie bspw. Meinungsfreiheit in der digitalen Welt zu diskutieren und zu verteidigen. Das gleiche lässt sich natürlich auch auf die Persönlichkeitsrechte beziehen. D.h. man könnte diesen Punkt genausogut in die andere Richtung spannen.
Die verrohung der Gesellschaft ist kein Phänomen, das sich ausschließlich auf das Netz zentriert. Wir sehen das in letzter Zeit immer mehr auch auf den Straßen, bei Demonstrationen usw. Wir können ein soziales Problem wie Hass nicht mit dieser Art von technischen Mitteln bekämpfen, doch genau das will Maaß unter anderem mit seinem Gesetz bewirken.
Ich habe dabei - neben den vielen anderen bereits genannten Punkten - die Sorge, das sich Menschen in ihrer kritischen und besonderst auch radikalen Meinung bestätigt sehen werden. Die Folge wäre, das sich diese Menschen andere Orte im Netz suchen werden, wo sie ungestört ihre Meinung kundtun, und sich bereits bestehende Filterblasen erhärten würden. Der kontroverse Austausch findet dadurch nicht mehr so statt, wie vorher. Das würde Parallelgesellschaften im Internet fördern, und somit der Demokratie erheblich schaden. Wohl gemerkt beziehe ich das auf die Auswirkungen des "Overblockings"
Niemand wird den Grundgedanken des NetzDG, nämlich die strenge Verfolgung von strafbaren Inhalten im Netz anzweifeln wollen. Nur birgt der Ansatz und die Methode Kollateralschäden, die mit den Punkten im Gesetzesentwurf nicht gerechtfertig werden können.
Weil ich oft das Gefühl hatte, das nicht jedem klar ist, dass das StGB überall d.h. auch in sozialen Medien bereits gilt, möchte ich nochmals anmerken, das durch das NEtzDG keine neuen Gesezte eingeführt werden. Es wird lediglich eine neue Ebene zur Rechtsdurchsetzung geschaffen. Die sozialen Netzwerke müssen bereits löschen, und die Tendenz der Bereitschaft dafür steigt.
Und schon jetzt löschen Facebook und co. willkürlich Inhalte, was im Bezug zur Debatte, in Richtung "ProNEtzDG" vereinnahmt werden kann. Es wird gesagt, wenn FB sowieso schon "Zensiert" zählt das Argument nicht mehr, und es ist uns gleichgültig, ob das nun mit einem Gesetz auf die Spitze getrieben wird. Das kann man so sehen ja.
Auch FB wirkt dadurch leider nicht glaubwürdiger, wenn sie die Regierung kritisiert, aber gleichzeitig intrasparetnt und willkürlich löscht, das muss an der Stelle auch gesagt werden.
Es gibt noch viele weitere Kritikpunkte, aber ich belasse es vorerst dabei. Das meiste wurde schon von anderen Usern erwähnt.
Hier sind nochmal die wichtigsten Kritikpunkte:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Netzwerkdurchsetzungsgesetz-Experten-haben-gravierende-verfassungsrechtliche-Bedenken-3747671.html