Also erstmal: ich bin auch
kein Jurist.
;) :)Aber ich denke, dass so manche Ansätze gut sind, denn auch im Internet ist man in der Gesellschaft und es gelten die Gesetze.
Das ein oder andere wäre natürlich ein Schritt zu weit, aber das gehen wir jetzt mal im Einzelnen durch:
parafugacious schrieb am 24.04.2017:Außerdem sind die Betreiber dazu verpflichtet, einen regelmaßigen (vierteljährig) Bericht über den Umgang mit Beschwerden von rechtswidrigen Inhalten zu erstellen, der öffentlich einsehbar sein soll. Auch hier drohen Bußgelder bei Nichterfüllung.
Betroffene soziale Netzwerke wären z.B. Youtube, Facebook, Twitter, aber auch Whatsapp etc. (Definition der Anwendungsbereiche: Spoiler)
Folgende Straftatbestände sind bisher im Gesetzesentwurf implementiert:
Erstmal hier, Stichwort Whatsapp. Warum sollte bei einem Messenger irgendwas öffentlich einsehbar sein?
Was kann man denn da melden? Hier kann man höchstens als Betroffener selbst Anzeige erstatten. Messenger sind nicht öffentlich, sondern nur Kontaktbasiert. Das ist kein öffentliches Netzwerk.
Genauso müssten SMS-Dienste alles offen legen.
Das geht zu weit.
Alles andere wäre soweit ok, denke ich mal. Das könnte einige dazu ermutigen,
pflichtbewusster zu sein, statt mit den Achseln zu zucken.
parafugacious schrieb am 24.04.2017:Beurteilungen von Straftatbeständen werden auf Social Media Seiten übertragen, was bisher Aufgabe von Staatsanwatschaften und Gerichten war (wisst ihr, wie das bisher im Detail vonstatten ging?). Die Durchsetzung von Recht wird also Privatisiert.
Wieso? Es wird immer noch von der Staatsanwaltschaft und den Gerichten beurteilt, die haben im Endeffekt vermutlich nur mehr zu tun. Oder auch nicht, je nachdem, wie das Internetleben sich verändert, wenn es wirklich fruchtet das Ganze. Aber auch hier kennen wir: das hält einige nicht davon ab. Aber es wird dann
nicht ohne Konsequenzen bleiben.
parafugacious schrieb am 24.04.2017:Angesichts der Größe der Social-Media-Seiten, ist die bereitgestellte Bearbeitungszeit (24 Stunden) nach eingegangener Meldung zu gering, um die immense Menge an angeblichen Rechtsverstößen adäquat juristisch einzuordnen. Die Folge wäre ein vorsogliches Löschen kontroverser Inhalte, weil die Unternehmen keine hohen Geldstrafen riskieren wollen.
Ich gehe mal davon aus, dass die Bearbeitung gar nicht mal so schwierig ist. Jeder kann Beleidigungen erkennen, Verleumdung, also
Persönliches. So wie auf der Straße auch. Und wenn im Zweifel mal was mit Vorsorge gelöscht wird, warum denn nicht? Sicher ist sicher.
Man kann ja weiter seine Meinung sagen, aber man muss
das Gesetz beachten und Beleidigungen, Verleumdung, Verletzung der Persönlichkeitsrechte sind keine Meinungen, sondern
bewusste Ehrverletzungen und Angriffe. Wenn die eigene Meinung mal etwas Kontroverses anspricht, dann kann man schon grübeln, aber letzten Endes wäre dann das die Beurteilung der Gerichte, falls das ein kleiner Dorn im Auge ist.Wichtig ist nur, dass keinen Schaden an Dritten entsteht.
parafugacious schrieb am 24.04.2017:Desweiteren soll eine Änderung des Telemediengesetzes in Artikel 2 vorgenommen werden: Opfer von Persönlichkeitsrechtsverletzung und Verletzung anderer absoluter Rechte, können zukünftig die Bestandsdaten der Verfasser erhalten.
Das gilt für sämtliche Anbieter (auch Allmystery bspw.). Um das zu verdeutlichen. Wenn ihr euch gerade wieder in einer emotional-aufgeladenen Disskussion in die Haare kriegt, dabei persönlichkeitsrechtsverletzende Äusserungen getätigt werden. Kann das Opfer euren Realnamen inklusive Bestandsdaten vom Anbieter anfordern. Eure Anonymität wäre also aufgehoben. Das Opfer (angenommen ein "verrückter Radikaler") hat nun Euren Namen usw. Wenn ihr Pech habt, kann er nun Druck auf euch ausüben, euch stalken oder Schlimmeres.
Wieso sollen diese die Daten bekommen? Nicht alle haben diese Daten und wenn man eine Person anzeigen will, geht das auch gegen Unbekannt. Die Ermittlungen überlässt man dann der Polizei. Das finde ich also erheblich übertrieben und vor allem sinnlos.
Und eine Adresse und alles zu bekommen verstößt auch gegen Persönlichkeitsrechte. Das obliegt dann allein den Hoheiten.
parafugacious schrieb am 24.04.2017:Was meint Ihr dazu? Viel Tohuwabohu um Nichts- das Gesetz ist Sinnvoll, endlich unternimmt jemand etwas gegen Hatespeech un Co, oder gerechtfertigte Sorge um Einschränkungen in die Meinungsfreiheit und Zensur?
Es ist definitiv verbesserungswürdig, aber dies und das wäre notwendig, so schätze ich das ein.
Aber hier wurde ja schon steil reingeprescht, die sollten das besser ausarbeiten und etwas schmaler definieren.