Netzwerkdurchsetzungsgesetz - Eingriff in die Meinungsfreiheit?
25.04.2017 um 15:10nexutron schrieb:Ich zweifel das es für z.B. Gültigkeit hat. bzw. wie Herr Maas diese Bußgelder eintreiben will.Das funktioniert schon. Deutschland bzw. Europa ist ja nun kein ganz kleiner Markt.
Beispiele gibt es genügend. Z.B. https://www.taz.de/Bussgeld-gegen-Google-verhaengt/!5068909/
Vymaanika schrieb:Manches davon ist aber auch sehr, sehr schwammig formuliert.Es ist allgemeingültig formuliert. Wie die Norm im einzelnen ausgelegt wird, ist dann Sache des Gerichts.
Da zählt auch nicht, wie dünnhäutig der einzelne ist oder wie Du oder ich es auslegen - sondern es wird nach dem Zweck der Vorschrift angewandt. Und dank der Gewaltenteilung ist die Justiz nicht auf der Seite der Regierung.
Vymaanika schrieb:.Meine, manche Paragraphen sind nicht grade wasserdicht.Das ist auch nicht der Zweck eines Gesetzes. Es soll eine Vielzahl von Fällen regeln und kann daher gar nicht konkret sein.