Netzwerkdurchsetzungsgesetz - Eingriff in die Meinungsfreiheit?
25.04.2017 um 15:10Das funktioniert schon. Deutschland bzw. Europa ist ja nun kein ganz kleiner Markt.nexutron schrieb:Ich zweifel das es für z.B. Gültigkeit hat. bzw. wie Herr Maas diese Bußgelder eintreiben will.
Beispiele gibt es genügend. Z.B. https://www.taz.de/Bussgeld-gegen-Google-verhaengt/!5068909/
Es ist allgemeingültig formuliert. Wie die Norm im einzelnen ausgelegt wird, ist dann Sache des Gerichts.Vymaanika schrieb:Manches davon ist aber auch sehr, sehr schwammig formuliert.
Da zählt auch nicht, wie dünnhäutig der einzelne ist oder wie Du oder ich es auslegen - sondern es wird nach dem Zweck der Vorschrift angewandt. Und dank der Gewaltenteilung ist die Justiz nicht auf der Seite der Regierung.
Das ist auch nicht der Zweck eines Gesetzes. Es soll eine Vielzahl von Fällen regeln und kann daher gar nicht konkret sein.Vymaanika schrieb:.Meine, manche Paragraphen sind nicht grade wasserdicht.