Netzwerkdurchsetzungsgesetz - Eingriff in die Meinungsfreiheit?
26.04.2017 um 13:34venerdi schrieb:Die Nonnen dürfen jedoch ihre Ansichten in Wort, Schrift und Bild ungestraft veröffentlichen.Na ja. Faktisch ja nicht. Es mag zwar keine Strafe sein, aber eine faktische staatliche "Gängelung" ist ebenfalls eine wirksame Einschränkung. Insofern wird eben das Recht der Meinungsäußerung in den USA faktisch ebenfalls eingeschränkt.
Denn mehr als reden oder an Versammlungen teilzunehmen haben die Nonnen auch nicht getan. Sie haben weder zu Gewalt aufgerufen noch kriminelle Handlungen begangen.
Wenn der Staat statt einer strafrechtlichen Sanktionierung eine Gängelung als Konsequenz einer Meinungsäußerung vollzieht, ist das kaum etwas anderes.
Ich sage nicht, dass solche Maßnahmen generell falsch sind - aber das Bild über us-amerikanische Zustände gehört das ebenso mit hinein.