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Fragwürdige Gesetzestexte

38 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gesetze, Grundgesetz, Fragwürdige ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Fragwürdige Gesetzestexte

26.07.2007 um 11:12
ahja,also ist flitzen auch bei frauen verboten, da es nicht um exhibitionistische
handlung, sondern um erregung öffentl. Ärgernisses geht.... immerhin


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26.07.2007 um 11:16
Ich finde Flitzer sehr sympatisch, egal ob beim Fussball oder sonstigen Veranstaltungen.


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26.07.2007 um 11:18
weibliche oder männlich ;)


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26.07.2007 um 11:32
Ja, intruder, ich hab ja bemerkt, dass Du diese Variante meintest.
Ich hab sie nchtmalin Erwägung gezogen, weil sie eben kaum sexuellen Charakter hat.

Wenn die Kollegasnen Exi-Einsatz bekommen, heißt es auf vielen Dienstellen: "Flitzer im Park" ...;)

Frauen werden in diesem Bereich überhaupt nicht wahrgenommen.
Sie sind kaumbeteiligt. Und wenn, dann werden sie nicht als Gefahr empfunden.

Männer solltensich mal ernsthaft eine Minute Zeit nehmen und sich vorstellen, wie das wäre, wenn sieAngst um ihr Leben haben müssten, weil eine nackte Frau vor ihnen steht.

Sowasexistiert nicht in der Gesellschaft.


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26.07.2007 um 11:37
Also wenn so ein nacktes Drei-Zentner-Weib hinter dem Busch hervorspringen würde, hätteich schon Angst...


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26.07.2007 um 11:43
@Jeara

Verständlich, und um ehrlich zu sein, ich kenne mich nicht genau aus, aberauf Grund deiner Argumentation, könnte ich schließen, dass bei weiblichen Exhibtionismusunter Umständen eine höhere Dunkelziffer besteht, eben weil dies weniger als Gefahrwahrgenommen wird und daher die Anzahl entsprechender Meldungen gering ist.Entsprechendes Zahlenmaterial liegt mir nicht vor ;)


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Fragwürdige Gesetzestexte

26.07.2007 um 11:43
§ 2257 BGB Widerruf des Widerrufs

Wird der durch Testament erfolgte Widerrufeiner letztwilligen Verfügung widerrufen, so ist im Zweifel die Verfügung wirksam, wiewenn sie nicht widerrufen worden wäre.

hä?


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Fragwürdige Gesetzestexte

26.07.2007 um 11:45
Naja, wenn du bei nem Testament deinen Widerruf rückgängig machst, gilt die Verfügung,als wenn der Widerruf nie getätigt worden wäre...


odeR?


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26.07.2007 um 11:46
Wenn ein Testament widerrufen wird, man sich aber nicht sicher ist, ob diese Widerrufungecht ist, gilt sie nicht.


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26.07.2007 um 11:55
ah, so ist das verständlich, aber um den Ursprungstext zu verstehen, müsste ich ihnglaube ich 30x lesen und mir nen Schaubild malen um das zu raffen.


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26.07.2007 um 19:22
Zum Ursprungspost mit den Bienen: Wenn man sich etwas besser mit Bienen auskennt, weisman, dass dieses Gesetz vollkommen berechtigt ist. Bienen haben nämlich die Angewohnheit,öfter mal umzuziehen, und da ist es im Sinne der Gerichtsentlastung durchaus sinnvoll,dass sowas grundsätzlich geregelt ist.

MfG jever


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27.10.2008 um 11:36
Ich hoffe das es der richtige Thread hierfür ist:

Wie findet Ihr denn diesen §:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§41 Vorschriftzeichen

Absatz 2.8:Halteverbote

Das Zusatzschild "(Rollstuhlfahrersymbol) mit Parkausweis Nr. ... frei" nimmt Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde, jeweils mit besonderem Parkausweis, vom Haltverbot aus.


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Fragwürdige Gesetzestexte

27.10.2008 um 22:47
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht (§328 StGB, Absatz 2, Ziffer 3)


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Fragwürdige Gesetzestexte

28.10.2008 um 00:13
Das ist zwar kein Gesetzestext, gibt aber trotzdem einen guten Einblick in die Geistesverfassung der Leute, die unser Leben regeln wollen:

Der folgende Text stammt aus der immer noch gültigen "Allgemeinen Dienstanweisung" (ADA)
der (damaligen) Deutschen Bundespost:
In Dienstanfängerkreisen kommen immer wieder Verwechslungen der Begriffe "Wertsack",
"Versackbeutel" und "Wertpaketsack" vor. Um diesem Übel abzuhelfen, ist das folgende Merkblatt
dem § 49 der ADA vorzuheften.

"Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst
nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln
besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die zur Bezeichnung des Wertsackes verwendete
Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack mit Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht mit
Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne.

Sollte es sich bei der Inhaltsstellung eines Wertsackes herausstellen, dass ein in einem
Wertsack versackter Versackbeutel statt in Wertsack in einem der im Wertsack versackten
Wertbeutel hätte versackt werden müssen, so ist die in Frage kommende Versackstelle
unverzüglich zu benachrichtigen. Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem
Beutel und er ist auch bei der Beutelzählung nicht als Sack, sondern als Beutel zu zählen.

Bei einem im Ladezettel mit dem Vermerk "Wertsack" eingetragenen Beutel handelt es sich jedoch
nicht um einen Wertsack, sondern um einen Wertpaketsack, weil ein Wertsack im Ladezettel nicht
als solcher bezeichnet wird, sondern lediglich durch den Vermerk "versackt" darauf hingewiesen
wird, dass es sich bei dem versackten Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um einen
ausdrücklich mit "Wertsack" bezeichneten Wertpaketsack handelt. Verwechslungen sind insofern im
übrigen ausgeschlossen, als jeder Postangehörige weiß, dass ein mit Wertsack bezeichneter Beutel
kein Wertsack, sondern ein Wertpaketsack ist."
CU m.o.m.n.


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28.10.2008 um 10:02
@MyMyselfAndI :derjenige der den Mist verzapft hat, der hat sich doch nachdem er mit dem "verfassen" fertig (im warsten Sinne des Wortes)war erstmal ordentlich auf die Schenkel geklopft und sich schon im vorraus darauf gefreut, das es irgendwann mal irgendjemanden gibt der diesen Text jemanden vorlesen oder erklären muß wenn möglich, weil ja Beamte Wortwörtlich;)...erinnert mich ein wenig an:

Der Cottbusser Postkutscher putzt den Cottbusser Postkutschkasten


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Fragwürdige Gesetzestexte

28.10.2008 um 10:46
@lotuselfe:

Ja, nicht ohne Grund wird gesagt, dass die zehn Gebote so klar, einfach und für jeden verständlich sind kann nur damit erklärt werden, dass sie ohne Mitarbeit einer Expertenkomission zustande kamen. ;-)

CU m.o.m.n.


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Fragwürdige Gesetzestexte

28.10.2008 um 12:10
Wie recht Du doch hast...


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