Das ist zwar kein Gesetzestext, gibt aber trotzdem einen guten Einblick in die Geistesverfassung der Leute, die unser Leben regeln wollen:
Der folgende Text stammt aus der immer noch gültigen "Allgemeinen Dienstanweisung" (ADA)
der (damaligen) Deutschen Bundespost:
In Dienstanfängerkreisen kommen immer wieder Verwechslungen der Begriffe "Wertsack",
"Versackbeutel" und "Wertpaketsack" vor. Um diesem Übel abzuhelfen, ist das folgende Merkblatt
dem § 49 der ADA vorzuheften.
"Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst
nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln
besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die zur Bezeichnung des Wertsackes verwendete
Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack mit Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht mit
Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne.
Sollte es sich bei der Inhaltsstellung eines Wertsackes herausstellen, dass ein in einem
Wertsack versackter Versackbeutel statt in Wertsack in einem der im Wertsack versackten
Wertbeutel hätte versackt werden müssen, so ist die in Frage kommende Versackstelle
unverzüglich zu benachrichtigen. Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem
Beutel und er ist auch bei der Beutelzählung nicht als Sack, sondern als Beutel zu zählen.
Bei einem im Ladezettel mit dem Vermerk "Wertsack" eingetragenen Beutel handelt es sich jedoch
nicht um einen Wertsack, sondern um einen Wertpaketsack, weil ein Wertsack im Ladezettel nicht
als solcher bezeichnet wird, sondern lediglich durch den Vermerk "versackt" darauf hingewiesen
wird, dass es sich bei dem versackten Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um einen
ausdrücklich mit "Wertsack" bezeichneten Wertpaketsack handelt. Verwechslungen sind insofern im
übrigen ausgeschlossen, als jeder Postangehörige weiß, dass ein mit Wertsack bezeichneter Beutel
kein Wertsack, sondern ein Wertpaketsack ist."
CU m.o.m.n.