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Fragwürdige Gesetzestexte

38 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gesetze, Grundgesetz, Fragwürdige ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Fragwürdige Gesetzestexte

26.07.2007 um 09:28
Es gibt da in den deutschen Gesetzestexten so einige Absonderlichkeiten, über diese bin ich gestolpert:

1. § 183 StGB Exhibitionistische Handlungen

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

---Hä? Frauen dürfen das also?! Von wegen Gleichberechtigung...---

2. § 963 BGB Vereinigung von Bienenschwärmen

Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.

---na klar, aber es kommt noch besser:---

3. § 964 BGB Vermischung von Bienenschwärmen

Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen, so erstrecken sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Bienen, mit denen die Wohnung besetzt war, auf den eingezogenen Schwarm. 2Das Eigentum und die sonstigen Rechte an dem eingezogenen Schwarm erlöschen.


---Falls noch jemand solch merkwürdige §§ kennt kann er sie ja mal hier posten.
Falls hier ein Jurist oder "Gesetzeskenner" sein unwesen auf dieser Seite treibt, wäre ich für Aufklärung, ob ich o.g. Fälle nur nicht richtig verstehe, oder ob das wirklich so ist, dankbar.--


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Fragwürdige Gesetzestexte

26.07.2007 um 09:31
es gibt im grundgesetz lustige stellen


under den meisten steht zb

-gesetz bla bal so und so

kann durch andere gesetze ungültig werden (oderso)


also steh tunter jedem gesetz gleich das ein anderes es aushabelnkann


wozu haben wir die dann überhaupt O.o


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26.07.2007 um 09:46
Hä? Frauen dürfen das also?! Von wegen Gleichberechtigung...-

Tja, denk maldrüber nach, warum das so ist... :)


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26.07.2007 um 09:50
Hab mal was gefunden:

Aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt für das LandSachsen-Anhalt, 4. Jahrgang, Magdeburg, den 01. April 1993, Nr. 15 (BoA):

§ 1Definition
Der Abort, umgangssprachlich auch Toilette genannt, besteht aus einemtrichterförmigen Porzellanbecken zur Aufnahme der Exkremente mit einem klappbaren, aufdem Sitzrand angebrachten Sitzstück.

§ 2 Anwendungsbereich

DieseBenutzungsordnung gilt für die Darmentleerung in allen Aborten in Behörden, Dienststellenund öffentlichen Gebäuden des Landes Sachsen-Anhalt

§ 3 Sitzgebot

DieToilette darf nur im Sitzen benutzt werden. Die stehende Benutzung ist nur an Urinalenerlaubt. Deren Benutzung ist in der Benutzungsordnung für Urinale (BoU) geregelt.
§ 4Vorbereitungen

Vor dem Hinsetzen auf das Sitzstück sind die Beinkleider bis zu denKnien herunterzuschieben.

§ 5 Sitzposition

Der Benutzer setzt sich untergleichzeitigem Anheben der Oberbekleidungsstücke so tief in die Hocke, bis das Gesäß indie Sitzaufnahme einrastet. Das Gewicht des Körpers ist gleichmässig, gleichseitigverteilt, der Oberkörper leicht nach vorn geneigt. Die Ellenbogen ruhen auf demMuskelfleisch der Oberschenkel, der Blick ist frei geradeaus gerichtet.

§ 6Darmentleerung

Unter ruhigem Ein- und Ausatmen drängt der Benutzer untergleichmäßigem Anspannen der Bauchmuskulatur den ausscheidungsreifen Inhalt des Mastdarmsbei gleichzeitigem Entspannen des Afterschließmuskels in den dafür vorgesehenenDurchbruch des Porzellanbeckens. Die Äußerung von gutturalen Stimmlauten,umgangssprachlich auch Ächzen oder Stöhnen bezeichnet, ist auf das absolut notwendige Maßzu beschränken.

§ 7 Sichtkontrolle

Nach beendeter Prozedur steht derBenutzer auf, macht eine Drehung um 180° nach links und nimmt eine Sichtkontrolle derExkremente vor. Bei Auffälligkeiten ist eine Stuhlprobe sicherzustellen und an dasnächstliegende Gesundheitsamt zu übersenden.

§ 8 Reinigung des Rektums

Derdafür vorgesehenen Einrichtung sind Reinigungsfähnchen (14x10cm, einlagig) inausreichender Stückzahl, höchstens jedoch 5, zu entnehmen. Das Reinigungsfähnchen wirdmit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand erfasst und von hinten derReinigungszone, das ist der Bereich zwischen den Gesäßbacken, zugeführt. DasReinigungsfähnchen wird unmittelbar vor den äußeren Geschlechtsorganen fest an den Körpergedrückt und mit einer ziehenden Bewegung bis unmittelbar vor das Steißbein geführt.Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis mindestens ein Blatt sauber erscheint, soferndazu nicht die Verwendung von mehr als 5 Reinigungsfähnchen erforderlich ist. ImBedarfsfall sind die Reinigungsfähnchen zu benutzen. Die benutzten Reinigungsfähnchendürfen nicht mitgenommen werden, sondern sind ebenfalls in das Prozellanbecken zuentsorgen.

§ 9 Reinigung des Aborts

Nach Benutzung des Aborts ist zwingenddie Spülung zu betätigen. Eine Delegierung dieser Tätigkeit an andere ist ausdrücklichverboten. Nach dem Spülvorgang verbleibende Exkrementanhaftungen sind mit der dafürvorgesehenen Reinigungsbürste manuell zu entfernen.

§ 10 Verlassen desAborts

vor dem Verlassen der Entleerungskabine sind die Beinkleider wieder in dieAusgangsposition zu bringen. Bei Auftreten unangenehmer Gerüche ist das Öffnen einerLüftungsklappe angezeigt. Eine abschliessende Reinigung der Handinnenflächen wirdanheimgestellt.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt am Tagnach ihrer Veröffentlichung in Kraft


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26.07.2007 um 09:51
Mir fällt da nur ein logischer Grund ein, viele Frauen sind schöner anzusehen, obwohl, esgibt durchaus Ausnahmen ;)

Im Sinne des GG kann das jedoch auch kein Grund sein,siehe Artikel 3(3)


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26.07.2007 um 09:55
@ Thraxas: Manno mann, der ist echt gut.
@Jeara: Komm ich nicht drauf, erklärs mirdoch bitte ;)

Ich werd auch noch mal nen bischen weiter stöbern...


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26.07.2007 um 10:07
Weibliche "Flitzer" sind im Grunde völlig unbekannt.
Das kann aber auch daran liegen,dass die Gesellschaft sich durch (nackte) Frauen nicht bedroht fühlt.

Ein10-jähriges Mädchen, das einem nackten Mann im Park begegnet, wird andere Gedanken haben,als ein gleichaltriger Junge, wenn er einer nackten Frau begegnet.

Und einerwachsener Mann, dem hinterm Busch plötzlich eine nackte Frau entgegen tritt, wird nichtautomatisch sein Leben in Gefahr sehen.


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obi ehemaliges Mitglied

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26.07.2007 um 10:11
Und in wievielen Gesetzen steht das Wörtchen " Kann ". Das heisst man muss nicht bestraftwerden, man kann bestraft werden. Je nach Familien oder Parteizugehörigkeit wird hier mitunterschiedlichen Maßen verurteilt.

mfg obi


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26.07.2007 um 10:26
@obi

Muss ja "kann" drinne stehn, du kannst etwas noch so verbrochen haben, wennes dir nicht nachgewiesen wird, dann kannst du auch nich bestraft werden.


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26.07.2007 um 10:27
http://www.lehrer-sek1.de/just4fun/bundeswehrkondome.pdf

Ich hab' noch was gefunden...


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26.07.2007 um 10:38
Zitat von JearaJeara schrieb:Weibliche "Flitzer" sind im Grunde völlig unbekannt.
Das stimmt sonicht, gab es in diversen Fußballstadien schon zu genüge, ich erinnere mich an eine ganzeSerie solcher Vorfälle in englischen Stadien. Ansonsten magst du ja recht haben, dass demso ist, ändert aber nichts daran, dass es auch Frauen verboten sein sollte. Es gibtsicher genug Frauen, die auch bedrohlich aussehen und auch eine Bedrohung sind.


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26.07.2007 um 10:38
@obi

Bei verminderter Zurechnungsfähigkeit drückt der Gesetzgeber auch oft einAuge zu ;)


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obi ehemaliges Mitglied

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26.07.2007 um 10:39
Wenn es dir nachgewiesen wird, musst Du dann nicht bestraft werden, sonst wärs doch keinGesetz.
Aber trotzdem wird in vielen Gesetzen das Wort Kann verwendet.
Und zwartrotz bereits nachgewiesener Verbrechen.

mfg obi


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26.07.2007 um 10:42
Och ich find nich, dass man den Frauen das Flitzen verbieten sollte....naja kommt dannauch auf die Frauen an :)


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26.07.2007 um 10:44
@ intruder

Als Belästigung ist es Frauen genauso verboten.

Aber "echte"weibliche Flitzer gibt es nicht.
Eine Frau, die nackt hinterm Busch hervorspringt,begibt sich nur selbst in Gefahr.


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26.07.2007 um 10:47
Ich hab dir doch schon einen mildernden Tatumstand genannt, es gibt durchaus nochweitere.

Das die Aufnahmeprüfung dich so mitgenommen hat, hätte ich nichterwartet...


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26.07.2007 um 10:55
Link: de.wikipedia.org (extern)

@Jeara,

Flitzer sind für mich die Jungs und Mädels in den Stadien, diebelästigung hat dort meist einen weniger sexuellen Hintergrung, zumindest nach meinerEinschätzung.

Inwieweit sich durch das veränderte Rolle der Frau nicht auch baldeine Reform des Gesetzes vollziehen muss, bleibt abzuwarten.


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26.07.2007 um 11:00
ja, dass ist dann die Ermessesentscheidung, aber in der Regel sollte nicht nach Familieno. Parteizugehörigkeit entschieden werden sondern:Schwere der Tat, ob erstmaligeKonfrontation mit dem Gesetz oder schon mehrere Verstöße, usw.
aber wie du schonsagst, wird halt leider auch nach anderen Kriterien entschieden.


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26.07.2007 um 11:03
Mit Flitzern meine ich eher diejenigen, die klassisch hinterm Gebüsch hervorkommen undden Mantel öffnen... ;)

Ich denke eben, dass eine Frau sich sowas 3 x überlegenwürde. Selbst wenn sie das Bedürfnis danach hätte. Man weiß ja nie, wie der "erschreckte"Mann reagieren würde...
Und eine Frau, die diesbzgl. Opfer einer andern Frau wird,ist in so einer Situation auf jeden Fall eher bereit, dieser Dame eine zuschmieren.

Ich bin NICHT der Meinung, dass solche Dinge bei Frauen akzeptiertwerden sollten. Aber Fakt ist, dass sie in der Gesellschaft wenig als Gefahr empfundenwerden.


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26.07.2007 um 11:05
Okay, ich habe mal grad was gesucht und gefunden

Die 3.523 Tatverdächtigen inFällen des Exhibitionismus und der Erregung öffentlichen Ärgernisses waren zu 98.9%männlichen Geschlechts

Quelle: Rückfallgefährdung und Gewaltrisiko beiexhibitionistischen
Tätern - Forschungsstand und Forschungsbedarf1
ThomasGörgen


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Fragwürdige Gesetzestexte

26.07.2007 um 11:07
@Jeara

Flitzer

Als Flitzer (Übersetzung von engl.„streaker“) bezeichnet man Menschen, die auf öffentlichen Veranstaltungenoder an belebten Orten mit vielen Passanten Aufmerksamkeit zu erregen versuchen, indemsie nackt durch das Geschehen laufen. Es handelt sich dabei um eine Sonderform desExhibitionismus. Im Gegensatz zur klassischen Form tritt die sexuelle Komponente hierbeiin den Hintergrund; es geht dem Flitzer im Allgemeinen eher darum, sich vor möglichstvielen Zuschauern zu präsentieren.

In Deutschland kann dieses Verhalten eineStrafanzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses nach sich ziehen.

Obwohl manFlitzer häufig bei Sportveranstaltungen beobachtet, kann man das Flitzen selbst nicht alsNacktsport bezeichnen. Es gehört nicht zur Intention eines Flitzers, eine besondereNaturverbundenheit auszudrücken, sondern er will bewusst provozieren. Im Gegensatz zuNacktsportlern, die meistens in abgelegenen oder speziell gekennzeichneten Gebieten ihremHobby frönen, suchen Flitzer die Öffentlichkeit.

Dieses Phänomen kam in der erstenHälfte der 70er Jahre in Mode und erlebte in Deutschland um 2003 herum eine Renaissanceim Rahmen studentischer Proteste gegen Sparmaßnahmen an Hochschulen. Deutschlands derzeitbekanntester Flitzer dürfte der Bielefelder Ernst Wilhelm Wittig, genannt Ernie,sein.

1974 hatte der Sänger Ray Stevens mit dem Song "The Streak" - eben derGeschichte über einen Flitzer - einen Nummer-Eins-Hit in den USA und in Großbritannien,in Deutschland landete die Nummer auf Platz 43.

In Spanien gestatteten dieansonsten prüden Zensur-Stellen des Franco-Regimes in den 70ern, dass in den Nachrichtendarüber berichtet wurde, wobei das englische Wort streaking spanisch ausgesprochen undzwischen "estrikin" (ganz nackt) und "semiestrikin" (halbnackt) unterschiedenwurde.

In den USA wird seit den 90er Jahren verstärkt geflitzt. Eine traditionelleVeranstaltung war die "Naked Mile" in Ann Arbor (Michigan). Alljährlich liefen im Aprilan der University of Michigan in Ann Arbor nackte Studenten und Studentinnen um denCampus, bis die Behörden ab 2001 diesem Treiben ein Ende setzten.

Ursprünglichbedeutet flitzen = sich schnell bewegen. Der Begriff Flitzer entstand daraus, weil dasWeglaufen vor der Polizei dazu gehört. Als Flitzer bezeichnet man umgangssprachlich aucheinen kleinen, sportlichen PKW.


Quelle: Wiki


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