Optimist schrieb:Dann lassen wir das Benzin weg und dann bleibt nur noch die "Entfernungspauschale" mit samt meinen Argumenten dazu.
Du kannst für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 0,30 €
pauschal je vollen Kilometer als Werbungskosten geltend machen. Sogar, wenn Dir auf Deinem Arbeitsweg tatsächlich gar keine Kosten entstehen (weil Du z. B. mit dem Fahrrad fährst, oder gar zu Fuss gehst).
Natürlich kommt bei der Steuererklärung erst was raus, wenn Du über den Arbeitnehmerpauschbetrag von z. Z. 1000,00 € kommst.
Ich z. B habe einen Arbeitsweg von bummelig 5 km einfache Strecke. Ich komme nie über die 1000,00 € (auch weil ich werbungskostentechnisch nichts anderes habe). Also muss ich mir natürlich auch nicht die Mühe machen, hier detaillierte Angaben zu machen.
Ich brauche für meine Steuererklärung daher nie mehr als 10 Minuten.
Aber bei durchschnittlich 800,00 € Steuererstattung jedes Jahr sind diese 10 Minuten durchaus ihre Mühe wert...
;) Finde ich zumindest.