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Steuerrecht-Vereinfachung - was spricht dagegen?

176 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Steuer, Steuerbetrug, Steuersünder ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Steuerrecht-Vereinfachung - was spricht dagegen?

07.11.2017 um 19:33
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Nehmen wir mal z.B. auch die Pendlerpauschale: Weshalb muss das benzingeld  absetzfähig sein, wenn sich jemand aus freien Stücken entschieden hatte sonstwo zu arbeiten? (wäre es denn nicht SEIN Bier) diese Entscheidung
Du gehst hier schon von einer falschen Prämisse aus. Die Entfernungspauschale ist unabhängig vom gewählten Transportmittel.


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Steuerrecht-Vereinfachung - was spricht dagegen?

07.11.2017 um 20:44
@SKlikerklaker
Nehmen wir mal z.B. auch die Pendlerpauschale: Weshalb muss das benzingeld  absetzfähig sein, wenn sich jemand aus freien Stücken entschieden hatte sonstwo zu arbeiten? (wäre es denn nicht SEIN Bier) diese Entscheidung

-->
Du gehst hier schon von einer falschen Prämisse aus. Die Entfernungspauschale ist unabhängig vom gewählten Transportmittel.
Dann lassen wir das Benzin weg und dann bleibt nur noch die "Entfernungspauschale" mit samt meinen Argumenten dazu. ;)

Aber die Sache war dann nach paar Posts sowieso abgehakt für mich :)

@Fichtenmoped
ja wir könnten gerne mal beim Ehegattensplitting weiter machen.
Wozu ist das gut, weshalb solch eine komplizierte Regelung?
Ich verstehe übrigens auch gar nicht, weshalb Paare steuerlich zusammen veranlagt werden, weshalb werden nicht alle Personen - egal ob zusammen oder nicht - als unabhängige Einzelpersonen betrachtet?


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Steuerrecht-Vereinfachung - was spricht dagegen?

07.11.2017 um 21:08
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Dann lassen wir das Benzin weg und dann bleibt nur noch die "Entfernungspauschale" mit samt meinen Argumenten dazu.
Du kannst für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 0,30 € pauschal je vollen Kilometer als Werbungskosten geltend machen. Sogar, wenn Dir auf Deinem Arbeitsweg tatsächlich gar keine Kosten entstehen (weil Du z. B. mit dem Fahrrad fährst, oder gar zu Fuss gehst).

Natürlich kommt bei der Steuererklärung erst was raus, wenn Du über den Arbeitnehmerpauschbetrag von z. Z. 1000,00 € kommst.
Ich z. B habe einen Arbeitsweg von bummelig 5 km einfache Strecke. Ich komme nie über die 1000,00 € (auch weil ich werbungskostentechnisch nichts anderes habe). Also muss ich mir natürlich auch nicht die Mühe machen, hier detaillierte Angaben zu machen.

Ich brauche für meine Steuererklärung daher nie mehr als 10 Minuten.

Aber bei durchschnittlich 800,00 € Steuererstattung jedes Jahr sind diese 10 Minuten durchaus ihre Mühe wert... ;)

Finde ich zumindest.


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Steuerrecht-Vereinfachung - was spricht dagegen?

07.11.2017 um 21:17
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ich verstehe übrigens auch gar nicht, weshalb Paare steuerlich zusammen veranlagt werden, weshalb werden nicht alle Personen - egal ob zusammen oder nicht - als unabhängige Einzelpersonen betrachtet?
Das liegt daran: https://dejure.org/gesetze/GG/6.html

Ob das natürlich noch das reine Ehegattensplitting sein muss, ist in der Tat umstritten, denn de facto wird damit die kinderlose Ehe mit einem Verdiener begünstigt.

Wenn es nach mir ginge, wäre hier schon lange das Familiensplitting eingeführt.


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Steuerrecht-Vereinfachung - was spricht dagegen?

07.11.2017 um 21:20
@SKlikerklaker
alles klar, danke dir für deine Erklärungen :)
Aber bei durchschnittlich 800,00 € Steuererstattung jedes Jahr sind diese 10 Minuten durchaus ihre Mühe wert... 
hier geht für mich das Unverständliche weiter.
Da bekommst du (oder jemand anderes) nun also um die 800 erstattet (für dich zwar schön aber darum geht es mir nicht).

Weshalb bekommt man denn diese 800 überhaupt erst abgezogen?
Weshalb wird z.B. der Arbeitnehmerpauschbetrag  nicht gleich vorher berechnet bzw. auf das monatliche Netto umgerechnet und dort schon berücksichtigt? Fänd ich viel besser als erst mal alles mögliche abzuziehen um es dann zu erstatten.

Alles was dann über die 1000 Pauschbetrag hinaus geht, könnte man ja dann immer noch abrechnen und vorweisen...
denn de facto wird damit die kinderlose Ehe mit einem Verdiener begünstigt.
genau, das hab ich auch nie einsehen können.


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Steuerrecht-Vereinfachung - was spricht dagegen?

07.11.2017 um 21:26
@SKlikerklaker


dazu noch mal: Beitrag von SKlikerklaker (Seite 9)

Dein Link erklärt mir nicht so richtig diese Frage:
beim Ehegattensplitting weiter machen.
Wozu ist das gut, weshalb solch eine komplizierte Regelung?
Ich verstehe übrigens auch gar nicht, weshalb Paare steuerlich zusammen veranlagt werden, weshalb werden nicht alle Personen - egal ob zusammen oder nicht - als unabhängige Einzelpersonen betrachtet?
... oder ich hab nur nicht den relevanten Text gefunden/ ihn übersehen?

.


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Steuerrecht-Vereinfachung - was spricht dagegen?

07.11.2017 um 21:37
Zitat von OptimistOptimist schrieb:hier geht für mich das Unverständliche weiter.Da bekommst du (oder jemand anderes) nun also um die 800 erstattet (für dich zwar schön aber darum geht es mir nicht).Weshalb bekommt man denn diese 800 überhaupt erst abgezogen?Weshalb wird z.B. der Arbeitnehmerpauschbetrag  nicht gleich vorher berechnet bzw. auf das monatliche Netto umgerechnet und dort schon berücksichtigt? Fänd ich viel besser als erst mal alles mögliche abzuziehen um es dann zu erstatten.
Mir scheint, dass Du so einiges im deutschen Steuerrecht nicht so ganz verstehst. Das bewirkt dann natürlich, dass Dein Thread in einigen Punkten von falschen Prämissen ausgeht.

Ich zahle im Jahr so bummelig 12.000,00 € Steuern (das sind die Steuern, die mein Arbeitgeber von  meinem Gehalt abzieht und an das Finanzamt abführt). Nach Einreichung meiner Einkommensteuererklärung bekomme ich vom Finanzamt 800,00 € wieder. Dafür muss ich vorher mich ganze 10 Minuten auf den Hosenboden setzen und ein paar Formulare ausfüllen.

Der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1000,00 € ist in der Steuertabelle schon berücksichtigt. Zusätzlich Steuern mit Werbungskosten kann nur sparen, wer mehr als 1000,00€ pro Jahr geltend machen kann (ich kann das nicht).

Ich spare Steuern durch Vorsorgeaufwendungen (Krankenversicherung, Lebensversicherung. Riesterrente).

So schwer ist das doch nicht zu verstehen...


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Steuerrecht-Vereinfachung - was spricht dagegen?

07.11.2017 um 21:38
Zitat von OptimistOptimist schrieb:ja wir könnten gerne mal beim Ehegattensplitting weiter machen.
Wozu ist das gut, weshalb solch eine komplizierte Regelung?
Die Einführung wurde sogar vom Bundesgericht forciert, zu dem Zeitpunkt haben Verheiratete mehr Steuern bezahlt als wären sie nicht verheiratet...daher ok.
Ich finde es auch für heute ok, da wiederum Ehepartner (bzw. Verheiratete) zum Beispiel nicht den vollen H4 kriegen...usw. daher überträgt der Staat die soziale Fürsorgepflicht auf den Partner.

Zur Berechnung...ist gar nicht so kompliziert: Gehalt A + Gehalt B = Summe AB /2 folgt:
Gehalt A kriegt Steuern erstattet
Gehalt B zahlt Steuern nach
Summe Steuer AB geringer wie vorher.


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Steuerrecht-Vereinfachung - was spricht dagegen?

07.11.2017 um 21:41
@SKlikerklaker
Der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1000,00 € ist in der Steuertabelle schon berücksichtigt
das hier war der einzige Punkt der mir nicht so richtig klar war, bzw. den ich vergessen hatte (ist zu lange her bei mir ;) )

Aber nun ist das auch geklärt.


@Abahatschi
alles klar, danke.
Keine weiteren Fragen "Euer Ehren" :)


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Steuerrecht-Vereinfachung - was spricht dagegen?

07.11.2017 um 21:45
@Optimist
Dann sollte ich auch mal meinen Lieblingswitz aus der Übersetzerzeit loswerden:
"Steuern kann man nicht sparen" sondern man zahlt an sich soviel wie man muss, daher sollte man immer richtig rechnen und geltend machen. Immer.
Alles andere ist Betrug.


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Steuerrecht-Vereinfachung - was spricht dagegen?

07.11.2017 um 21:54
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Weshalb bekommt man denn diese 800 überhaupt erst abgezogen?
Nachtrag:

Weil der Gesetzgeber natürlich nicht wissen kann, welche Ausgaben ich habe, die ich von der Steuer absetzen kann. Der Gesetzgeber kann nur durchschnittliche Pauschalbeträge (wie den Arbeitnehmerpauschbetrag) vorgeben. Und nach diesen bemisst er dann die zu zahlende Steuer laut Tabelle, die mein Arbeitgeber an das Finanzamt abführt. Das ist quasi eine Vorauszahlung. Stellt sich dann bei der Einkommensteuererklärung heraus, dass man zuviel gezahlt hat (weil man zusätzliche berücksichtigungsfähige Ausgaben hatte), dann bekommt man eine Steuererstattung. Hat man ggf. zuwenig gezahlt (kommt u. U. auch vor) erhebt das Finanzamt eine Nachforderung.


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Steuerrecht-Vereinfachung - was spricht dagegen?

07.11.2017 um 21:56
@Abahatschi
:)

@SKlikerklaker
Danke noch mal.
Weil der Gesetzgeber natürlich nicht wissen kann, welche Ausgaben ich habe, die ich von der Steuer absetzen kann.
ja, das hatte ich dann hier raus gelesen (daran hatte ich bei meiner dummen Frage nicht gedacht ;) ) :
Ich spare Steuern durch Vorsorgeaufwendungen (Krankenversicherung, Lebensversicherung. Riesterrente).



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Steuerrecht-Vereinfachung - was spricht dagegen?

07.11.2017 um 22:06
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich finde es auch für heute ok, da wiederum Ehepartner (bzw. Verheiratete) zum Beispiel nicht den vollen H4 kriegen...usw. daher überträgt der Staat die soziale Fürsorgepflicht auf den Partner.
Ich bin zum Beispiel so ein Fall. Ich geh arbeiten und Frau sitzt aus Gründen zu Hause. Dafür kann ich ihre Gesndheitskosten (zum Beispiel Zahnersatz) geltend machen.
Fällt das Ehegattensplitting dann fällt auch die Bedarfsgemeinschaft, die die ARGE immer sieht. Und das käme den Staat letztendlich bedeutend teurer, da er dann meine Frau mit H4 und entsprechenden Leistungen (Wohngeld!) „durchfüttern“ müsste.

Alternativ würde bei einer Abschaffung des Ehegattensplitting der Punkt „Unterstützung unterhaltsbedürftiger Personen“ in der Steuererklärung verstärkt genutzt und käme dem Staat auch teurer.


Das Problem, was viele Leute nicht wissen und deshalb keine Steuererklärung machen: Der Staat zieht erstmal mehr vom Einkommen ab, als er eigentlich nicht darf. Defacto wird man behandelt wie ein 18Jähriger, der am Arbeitsplatz wohnt und keine weiteren Aufwendungen (Arbeitsweg, Arbeitsmittel, Gesundheitskosten...)hat. Das ist nicht gerecht.


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Steuerrecht-Vereinfachung - was spricht dagegen?

07.11.2017 um 22:13
@Fichtenmoped
Wie ich @Optimist schon versucht habe zu erklären, kann der Gesetzgeber ja nicht wissen, welche steuerlich relevanten Ausgaben ein Steuerpflichtiger tatsächlich hat. Daher wird die Steuer quasi erst mal pauschaliert erhoben.
Das Dingens heißt ja auch deshalb "Einkommensteuererklärung", weil ich damit mein steuerlich relevantes Einkommen erkläre, anhand dessen das Finanzamt meine Einkommensteuer dann abschließend festsetzt.

Apropos gerecht oder nicht: wer keine Einkommensteuererklärung bzw. keinen Lohnsteuerjahresausgleich macht, ist selbst schuld.


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Steuerrecht-Vereinfachung - was spricht dagegen?

08.11.2017 um 01:35
Zitat von SKlikerklakerSKlikerklaker schrieb: Der Gesetzgeber kann nur durchschnittliche Pauschalbeträge (wie den Arbeitnehmerpauschbetrag) vorgeben. Und nach diesen bemisst er dann die zu zahlende Steuer laut Tabelle, die mein Arbeitgeber an das Finanzamt abführt. Das ist quasi eine Vorauszahlung. Stellt sich dann bei der Einkommensteuererklärung heraus, dass man zuviel gezahlt hat (weil man zusätzliche berücksichtigungsfähige Ausgaben hatte), dann bekommt man eine Steuererstattung. Hat man ggf. zuwenig gezahlt (kommt u. U. auch vor) erhebt das Finanzamt eine Nachforderung.
Das System ist ja sehr sinnvollerweise auch so aufgebaut, dass man erstmal zu viel einzahlt, und dann durch Erklärung was zurückbekommt. Das tut der Staat nicht, weil er böse ist, sondern um zu verhindern, dass man über das Jahr Geld erhält, dass man eigentlich hätte abgeben müssen, dieses ausgibt, und dann plötzlich im Mai oder Juni größere Summen nachzahlen muss. Dann doch besser mehr abgeben, als man müsste, und im Mai/Juni größere Summen zurückbekommen...


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Steuerrecht-Vereinfachung - was spricht dagegen?

18.11.2017 um 18:24
Zitat von Rho-ny-thetaRho-ny-theta schrieb am 08.11.2017:Das System ist ja sehr sinnvollerweise auch so aufgebaut, dass man erstmal zu viel einzahlt, und dann durch Erklärung was zurückbekommt. Das tut der Staat nicht, weil er böse ist, sondern um zu verhindern, dass man über das Jahr Geld erhält, dass man eigentlich hätte abgeben müssen, dieses ausgibt, und dann plötzlich im Mai oder Juni größere Summen nachzahlen muss. Dann doch besser mehr abgeben, als man müsste, und im Mai/Juni größere Summen zurückbekommen...
Sicher kann "der Staat" nicht darauf warten, dass er irgendwann sein Geld bekommt. Daher zahlt der Steuerpflichtige Abschläge.

Wer z. B. ständig Steuern nachzahlen muss, der muss einen gewissen Betrag im Voraus leisten. Dies trifft meist, aber nicht nur, auf Selbständige zu.


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